15.00
Abgeordneter Dr. Alexander Van der Bellen (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst zum aktuellen Thema, nämlich den Pensionserhöhungen 2007.
Was die Verantwortung des Staates für die Pensionen im öffentlichen Bereich anbelangt, teile ich die Auffassung, die meine Vorredner geäußert haben: In der Tat haben Personen im Erwerbsleben in der Regel mehr Möglichkeiten, sich umzustellen und entsprechende Chancen zu ergreifen, während das für Menschen im Pensionsalter jedenfalls in diesem Rahmen nicht mehr der Fall ist.
Die Grünen schlagen im Wesentlichen zwei Maßnahmen vor: Die eine Maßnahme ist eine Erhöhung der ASVG-Pensionen um 1,9 Prozent, das heißt im Rahmen der Erhöhung des Pensionistenindex statt des Verbraucherpreisindex, weil wir der Meinung sind, dass – trotz aller Probleme, die auch Frau Ministerin Haubner in ihrer Rede erwähnt hat – im Pensionistenindex die Bedürfnisse der Pensionisten durch die Art der pauschalen Erhebung der Lebenshaltungskosten im Durchschnitt besser abgebildet sind, als dies in der allgemeinen Inflationsrate der Fall ist.
Der zweite Bereich ist aber in unseren Augen auch ein sehr wichtiger, und ich werde dazu gleich einen Entschließungsantrag einbringen. Dieser betrifft die Pensionen, die besonders niedrig sind, nämlich die Pensionen mit Ausgleichszulage. Die Bezieher von Pensionen mit Ausgleichszulage sind naturgemäß schon immer im armen und ärmsten Bereich der Pensionisten beheimatet gewesen. Seit März dieses Jahres gibt es zur Frage der Armutsgefährdung eine groß angelegte Studie der EU, die mit Hilfe der Statistik Austria, also der zuständigen österreichischen statistischen Ämter durchgeführt wurde. Darin wurde erhoben, dass die Armutsgefährdungsschwelle in Österreich derzeit – eigentlich ist das allerdings auch schon wieder zwei Jahre her – mit rund 850 € im Monat für Einpersonenhaushalte beziehungsweise mit rund 1 090 € im Monat für Zweipersonenhaushalte zu beziffern ist. Das sind ohnedies niedrige Beträge, und wenn man die 850 € im Monat auf 14-malige Auszahlung umlegt, dann kommt man auf einen Betrag von rund 730 € im Monat. Das ist die offizielle Festlegung der Armutsgefährdung.
Daher stellen wir folgenden Antrag:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Richtsätze für Ausgleichszulagen auf die Armutsgefährdungsschwelle
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit dem die Richtsätze nach § 293 ASVG Abs. 1 lit. a und b auf die von der Statistik Austria erhobene Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte beziehungsweise Paare angehoben werden. Die Richtsätze nach § 293 ASVG Abs. 1 lit. c sowie nach § 293 Abs. 1 letzter Satz ASVG sind im Verhältnis dazu anzupassen.
Der Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat ehestens, jedenfalls aber so vorzulegen, dass die entsprechende Gesetzesänderung mit 1.1.2007 wirksam werden kann.
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