Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung / Seite 34

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Richt­sätze für Ausgleichszulagen auf die Armutsgefährdungsschwelle, eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag betreffend Pensionserhöhung

Die Richtsätze für Ausgleichszulagen hinken aus sachlich nachvollziehbaren Gründen stets den Ergebnissen der Armutsforschung hinterher. Dies liegt zum einen daran, dass Armutsgefährdung in der Praxis immer nur im Nachhinein festgestellt werden kann, zum anderen an der geringen Bereitschaft der Politik, die entsprechenden For­schungsergebnisse zügig in Gesetzen umzusetzen.

Am 31. März 2006 hat die Statistik Austria die Ergebnisse des EU-SILC-Programms (Community Statistics on Income and Living Conditions) für das Jahr 2004 veröffent­licht. Darin wird die so genannte Armutsgefährdungsschwelle für Österreich mit € 848 pro Monat (zwölf Mal im Jahr) festgesetzt. Dies entspricht einer in Österreich üblichen Auszahlung in vierzehn Teilbeträgen von je € 726,90 für Menschen in Einpersonen-Haushalten sowie von je € 1090,30 für Ehepaare (und somit einer über die bereits ge­setzlich vorgesehene Valorisierung der Richtsätze hinausgehende monatlichen Erhö­hung im Ausmaß von € 25,86 für Alleinstehende und € 17,41 für Paare).

Österreich ist eines der reichsten Länder der Erde. Es ist daher nicht akzeptierbar, dass österreichische Gesetze Menschen mit niedrigen Pensionsansprüchen dazu ver­dammen, mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle auskommen zu müs­sen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzule­gen, mit dem die Richtsätze nach § 293 ASVG Abs. 1 lit. a und b auf die von der Sta­tistik Austria erhobene Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte bezie­hungsweise Paare angehoben werden. Die Richtsätze nach § 293 ASVG Abs. 1 lit. c sowie nach § 293 Abs. 1 letzter Satz ASVG sind im Verhältnis dazu anzupassen.

Der Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat ehestens, jedenfalls aber so vorzulegen, dass die entsprechende Gesetzesänderung mit 1.1.2007 wirksam werden kann.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. Gesamtredezeit: 10 Minuten. – Bitte.

 


15.12.01

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Regierungsmitglie­der! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Macht euch das mit den Fäkalien selbst untereinander zwischen Grün und Blau aus, da mische ich mich nicht ein! Das soll bei euch bleiben und ist auch gut so!

 


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