Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten
Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anhebung der Richtsätze
für Ausgleichszulagen auf die Armutsgefährdungsschwelle, eingebracht
im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag betreffend
Pensionserhöhung
Die Richtsätze
für Ausgleichszulagen hinken aus sachlich nachvollziehbaren Gründen
stets den Ergebnissen der Armutsforschung hinterher. Dies liegt zum einen
daran, dass Armutsgefährdung in der Praxis immer nur im Nachhinein
festgestellt werden kann, zum anderen an der geringen Bereitschaft der Politik,
die entsprechenden Forschungsergebnisse zügig in Gesetzen umzusetzen.
Am 31. März 2006
hat die Statistik Austria die Ergebnisse des EU-SILC-Programms (Community
Statistics on Income and Living Conditions) für das Jahr 2004
veröffentlicht. Darin wird die so genannte
Armutsgefährdungsschwelle für Österreich mit € 848
pro Monat (zwölf Mal im Jahr) festgesetzt. Dies entspricht einer in
Österreich üblichen Auszahlung in vierzehn Teilbeträgen von je
€ 726,90 für Menschen in Einpersonen-Haushalten sowie von je
€ 1090,30 für Ehepaare (und somit einer über die bereits
gesetzlich vorgesehene Valorisierung der Richtsätze hinausgehende
monatlichen Erhöhung im Ausmaß von € 25,86 für
Alleinstehende und € 17,41 für Paare).
Österreich ist
eines der reichsten Länder der Erde. Es ist daher nicht akzeptierbar, dass
österreichische Gesetze Menschen mit niedrigen Pensionsansprüchen
dazu verdammen, mit Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle
auskommen zu müssen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag:
Der Nationalrat wolle
beschließen:
Die Bundesregierung,
insbesondere die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen,
wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, mit
dem die Richtsätze nach § 293 ASVG Abs. 1
lit. a und b auf die von der Statistik Austria erhobene
Armutsgefährdungsschwelle für Einpersonenhaushalte beziehungsweise
Paare angehoben werden. Die Richtsätze nach
§ 293 ASVG Abs. 1 lit. c sowie nach
§ 293 Abs. 1 letzter Satz ASVG sind im Verhältnis dazu
anzupassen.
Der Gesetzesvorschlag ist dem Nationalrat ehestens, jedenfalls aber so
vorzulegen, dass die entsprechende Gesetzesänderung mit 1.1.2007 wirksam
werden kann.
*****
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Klubobmann Ing. Westenthaler zu Wort. Gesamtredezeit: 10 Minuten. – Bitte.
15.12
Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Regierungsmitglieder! Meine sehr geehrten Damen und Herren im Hohen Haus! Macht euch das mit den Fäkalien selbst untereinander zwischen Grün und Blau aus, da mische ich mich nicht ein! Das soll bei euch bleiben und ist auch gut so!
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