Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung / Seite 53

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betreffend gerechte Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten – Mütterpension, eingebracht im Zuge der Debatte

Die Leistungsfähigkeit unseres Pensionssystems steht im direkten Zusammenhang mit den familienpolitischen Rahmenbedingungen. Eine ausreichende Berücksichtigung der Kinderzahl im Steuer- und Pensionsrecht sowie durch Direktzahlungen ist kein selbst­loses Geschenk des Staates, sondern ein den Eltern zustehender Ausgleich für die un­ersetzlichen Leistungen, die sie mit der Betreuung ihrer Kinder für die Allgemeinheit er­bringen. Dieser Leistungsausgleich darf sich nicht auf Eltern mit geringen Einkommen beschränken, sondern muss auch Familien des Mittelstandes ermöglichen, sich ohne drastische Einbußen im Lebensstandard für eine größere Kinderzahl zu entscheiden.

Vor allem durch das Pensionssystem werden österreichische Familien grob benachtei­ligt, indem der Beitrag der Eltern für den Fortbestand eben dieses Pensionssystems heute im Pensionsrecht nur völlig unzureichend berücksichtigt wird. In unserem Pensi­onssystem nach dem so genannten „Umlageverfahren“ werden die eingezahlten Be­träge nämlich zur Zahlung der Pension der Eltern der heute Erwerbstätigen verwendet, nur durch das Aufziehen von Kindern sichern die heutigen Beitragszahler, dass auch ihre Pensionen in Zukunft finanziert werden können. Die Vernachlässigung dieses Sys­tem notwendigen „generativen“ Beitrags in der Konstruktion des Pensionssystems hat wesentlich zu seiner Krise beigetragen und muss im Interesse aller endlich korrigiert werden.

Ungeachtet des Beitrags, den Eltern durch das Aufziehen von Kindern leisten, müssen sie die gleichen Sozialversicherungsbeiträge leisten wir kinderlose Versicherte und er­halten trotz ihres damit höheren Beitrags zum Pensionssystem geringere Pensionen als diese. Denn im Durchschnitt bedeutet jedes Kind für die Mutter einen Pensionsver­lust von etwa 10 Prozent oder rund 70 Euro pro Monat. Mütter kinderreicher Familien erhalten in vielen Fällen überhaupt keine Pension. Mit der Pensionsreform 2003 hat sich diese Benachteiligung der Eltern, dir ihre Erwerbsbiographie zugunsten der Kin­dererziehung unterbrechen, durch die Durchrechnung auf Lebensarbeitszeit sogar noch verschärft.

Daher ist es notwendig, den Wert der so genannten Kindererziehungszeiten im Pen­sionsrecht zu verdoppeln. Dies würde für Mütter zu einer Pensionserhöhung von etwa 70 Euro pro Kind und Monat führen und wenigstens die Verluste durch die kürzeren Beitragzeiten im Durchschnitt ausgleichen.

Mittelfristig wird es allerdings notwendig sein, den Beitrag der Eltern zum Erhalt unsres Pensionssystems in voller Höhe zu berücksichtigen. Die Erhaltung unseres „Human­vermögens“ durch das Aufziehen von Kindern muss in einem gerechten Pensionssys­tem außerdem sowohl bei den Beiträgen (geringere Beiträge mit steigender Kinder­zahl) als auch bei der Pensionshöhe entsprechend anerkannt werden. Die Einführung dieses „demographischen Faktors“ ist nicht nur ein Gebot der Gerechtigkeit, sondern ist auch geeignet, das Pensionssystem zu stabilisieren.

Und schließlich ist es notwendig, dass Familienleistungen künftig valorisiert werden. Dies verursacht keine Kosten, sondern bedeutet lediglich den Verzicht auf versteckte Leistungskürzungen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, den Wert der Kindererziehungszeiten im Pensions­recht zu verdoppeln, eine Indexanpassung der Familienleistung umzusetzen sowie


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