betreffend gerechte
Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten –
Mütterpension, eingebracht im Zuge der Debatte
Die
Leistungsfähigkeit unseres Pensionssystems steht im direkten Zusammenhang
mit den familienpolitischen Rahmenbedingungen. Eine ausreichende
Berücksichtigung der Kinderzahl im Steuer- und Pensionsrecht sowie durch
Direktzahlungen ist kein selbstloses Geschenk des Staates, sondern ein den
Eltern zustehender Ausgleich für die unersetzlichen Leistungen, die
sie mit der Betreuung ihrer Kinder für die Allgemeinheit erbringen.
Dieser Leistungsausgleich darf sich nicht auf Eltern mit geringen Einkommen
beschränken, sondern muss auch Familien des Mittelstandes
ermöglichen, sich ohne drastische Einbußen im Lebensstandard
für eine größere Kinderzahl zu entscheiden.
Vor allem durch das
Pensionssystem werden österreichische Familien grob benachteiligt,
indem der Beitrag der Eltern für den Fortbestand eben dieses
Pensionssystems heute im Pensionsrecht nur völlig unzureichend
berücksichtigt wird. In unserem Pensionssystem nach dem so genannten
„Umlageverfahren“ werden die eingezahlten Beträge
nämlich zur Zahlung der Pension der Eltern der heute Erwerbstätigen
verwendet, nur durch das Aufziehen von Kindern sichern die heutigen
Beitragszahler, dass auch ihre Pensionen in Zukunft finanziert werden
können. Die Vernachlässigung dieses System notwendigen
„generativen“ Beitrags in der Konstruktion des Pensionssystems hat
wesentlich zu seiner Krise beigetragen und muss im Interesse aller endlich
korrigiert werden.
Ungeachtet des Beitrags,
den Eltern durch das Aufziehen von Kindern leisten, müssen sie die
gleichen Sozialversicherungsbeiträge leisten wir kinderlose Versicherte
und erhalten trotz ihres damit höheren Beitrags zum Pensionssystem
geringere Pensionen als diese. Denn im Durchschnitt bedeutet jedes Kind
für die Mutter einen Pensionsverlust von etwa 10 Prozent oder rund 70
Euro pro Monat. Mütter kinderreicher Familien erhalten in vielen
Fällen überhaupt keine Pension. Mit der Pensionsreform 2003 hat sich diese
Benachteiligung der Eltern, dir ihre Erwerbsbiographie zugunsten der Kindererziehung
unterbrechen, durch die Durchrechnung auf Lebensarbeitszeit sogar noch
verschärft.
Daher ist es notwendig,
den Wert der so genannten Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht zu
verdoppeln. Dies würde für Mütter zu einer Pensionserhöhung
von etwa 70 Euro pro Kind und Monat führen und wenigstens die Verluste
durch die kürzeren Beitragzeiten im Durchschnitt ausgleichen.
Mittelfristig wird es
allerdings notwendig sein, den Beitrag der Eltern zum Erhalt unsres
Pensionssystems in voller Höhe zu berücksichtigen. Die Erhaltung
unseres „Humanvermögens“ durch das Aufziehen von Kindern
muss in einem gerechten Pensionssystem außerdem sowohl bei den
Beiträgen (geringere Beiträge mit steigender Kinderzahl) als
auch bei der Pensionshöhe entsprechend anerkannt werden. Die
Einführung dieses „demographischen Faktors“ ist nicht nur ein
Gebot der Gerechtigkeit, sondern ist auch geeignet, das Pensionssystem zu
stabilisieren.
Und schließlich
ist es notwendig, dass Familienleistungen künftig valorisiert werden. Dies
verursacht keine Kosten, sondern bedeutet lediglich den Verzicht auf versteckte
Leistungskürzungen.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
„Die Bundesregierung wird ersucht, den Wert der Kindererziehungszeiten im Pensionsrecht zu verdoppeln, eine Indexanpassung der Familienleistung umzusetzen sowie
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