Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll2. Sitzung / Seite 67

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Start einer Ausbildungsoffensive für diplomiertes Pflegepersonal und für Pflegehelfer, damit der personelle Bedarf künftig primär durch heimische Arbeitskräfte gedeckt wer­den kann.

Festlegung der Qualität der Pflege und Betreuung durch bundesweit gültige Kriterien.

Bundesweite Schaffung des Berufes des „Altenfachbetreuers“ als Unterstützung für diplomiertes Personal.

Schaffung eines Lehrberufes im Pflegebereich.

Berücksichtigung der speziellen Voraussetzungen in der Hauskrankenpflege im Ar­beitsrecht. Hier entstehen in hohem Ausmaß Bereitschaftszeiten, die einer besonderen Bewertung bedürfen.

Einrichtung von Kompetenzzentren für Angehörige, die ihre Verwandten zu Hause pfle­gen.

Anerkennung von Pflegezeiten, die von Verwandten zu Hause geleistet werden, als Pensionszeiten.

Einführung eines Pflegeschecks, damit die freie Wahl zwischen öffentlichen und priva­ten Leistungsträger für Pflegeheimbewohner möglich wird.

Erhöhung des Pflegegeldes, das in der Zwischenzeit bereits um mehr als 10 Prozent entwertet wurde.

Jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes, damit eine schleichende Entwertung künftig verhindert werden kann.

Ausbau des mobilen Pflegebereiches durch Gleichstellung aller qualitativen Einrichtun­gen. Eine Verstärkung eines fairen Wettbewerbes ist ein Beitrag zur Realisierung leist­barer Pflege.

Forcierung der Tagesbetreuung durch den Ausbau von Tagesheimstätten.

Für den stationären Bereich muss der geflügelte Begriff „Altern in Würde“ mit Leben er­füllt werden. Ein tragendes Prinzip muss die freie Heimwahl für Pflegebedürftige sein.

Schaffung weiterer Pflegeplätze angesichts der sich abzeichnenden demographischen Entwicklung.

Pflegeheime dürfen keine anonymen Massenanstalten sein, die Bettenzahl soll daher mit 150 pro Heim beschränkt werden. Individuelle Unterbringung in Ein- und Zweibett­zimmern muss eine Selbstverständlichkeit werden.

Die neuen Pflegebedürfnisse unserer Zeit fordern neue Typen von Pflegezentren, zum Beispiel für die immer stärker zunehmenden Demenzerkrankungen.

Der Tagsatz soll im Sinn einer leistungsgerechten Entlohnung für alle Leistungsträger gleich geregelt werden. Eine Komponente soll eine Wohnkomponente sein, die Aus­stattung, Qualität und Service berücksichtigt. Die zweite Komponente ist die Pflege­komponente, die sich an der Einstufung im Rahmen des Pflegegeldes orientiert.

Die Kontrolle der Pflegeeinrichtungen im Sinne des Wohls der Pflegebedürftigen hat durch die öffentliche Hand zu erfolgen.

Organisatorische Maßnahmen im Rahmen einer Reform des Gesundheitswesens müs­sen eine Neuorganisation im Pflegebereich berücksichtigen und sollen sich nicht aus­schließlich auf den Spitalsbereich konzentrieren

 


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