Start einer
Ausbildungsoffensive für diplomiertes Pflegepersonal und für
Pflegehelfer, damit der personelle Bedarf künftig primär durch
heimische Arbeitskräfte gedeckt werden kann.
Festlegung der
Qualität der Pflege und Betreuung durch bundesweit gültige Kriterien.
Bundesweite Schaffung
des Berufes des „Altenfachbetreuers“ als Unterstützung
für diplomiertes Personal.
Schaffung eines
Lehrberufes im Pflegebereich.
Berücksichtigung
der speziellen Voraussetzungen in der Hauskrankenpflege im Arbeitsrecht.
Hier entstehen in hohem Ausmaß Bereitschaftszeiten, die einer besonderen
Bewertung bedürfen.
Einrichtung von
Kompetenzzentren für Angehörige, die ihre Verwandten zu Hause pflegen.
Anerkennung von
Pflegezeiten, die von Verwandten zu Hause geleistet werden, als Pensionszeiten.
Einführung eines
Pflegeschecks, damit die freie Wahl zwischen öffentlichen und privaten
Leistungsträger für Pflegeheimbewohner möglich wird.
Erhöhung des
Pflegegeldes, das in der Zwischenzeit bereits um mehr als 10 Prozent
entwertet wurde.
Jährliche
Indexanpassung des Pflegegeldes, damit eine schleichende Entwertung künftig
verhindert werden kann.
Ausbau des mobilen
Pflegebereiches durch Gleichstellung aller qualitativen Einrichtungen.
Eine Verstärkung eines fairen Wettbewerbes ist ein Beitrag zur
Realisierung leistbarer Pflege.
Forcierung der
Tagesbetreuung durch den Ausbau von Tagesheimstätten.
Für den
stationären Bereich muss der geflügelte Begriff „Altern in
Würde“ mit Leben erfüllt werden. Ein tragendes Prinzip
muss die freie Heimwahl für Pflegebedürftige sein.
Schaffung weiterer
Pflegeplätze angesichts der sich abzeichnenden demographischen
Entwicklung.
Pflegeheime
dürfen keine anonymen Massenanstalten sein, die Bettenzahl soll daher mit
150 pro Heim beschränkt werden. Individuelle Unterbringung in Ein- und
Zweibettzimmern muss eine Selbstverständlichkeit werden.
Die neuen
Pflegebedürfnisse unserer Zeit fordern neue Typen von Pflegezentren, zum
Beispiel für die immer stärker zunehmenden Demenzerkrankungen.
Der Tagsatz soll im
Sinn einer leistungsgerechten Entlohnung für alle Leistungsträger
gleich geregelt werden. Eine Komponente soll eine Wohnkomponente sein, die Ausstattung,
Qualität und Service berücksichtigt. Die zweite Komponente ist die
Pflegekomponente, die sich an der Einstufung im Rahmen des Pflegegeldes
orientiert.
Die Kontrolle der
Pflegeeinrichtungen im Sinne des Wohls der Pflegebedürftigen hat durch die
öffentliche Hand zu erfolgen.
Organisatorische
Maßnahmen im Rahmen einer Reform des Gesundheitswesens müssen
eine Neuorganisation im Pflegebereich berücksichtigen und sollen sich
nicht ausschließlich auf den Spitalsbereich konzentrieren
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