sungsinterpretierende oder Rat gebende Behörde,
die wir in der Bundesverwaltung haben. Sie steht ja auch immer, wovon Sie auch
oft Gebrauch gemacht haben, den Abgeordneten des Nationalrates zur
Verfügung. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten des BZÖ.)
Hüten wir uns daher sehr davor, dass wir eine Rechtsmeinung, die nicht von mir veranlasst wurde, die Ihnen vielleicht in diesem Fall nicht passen mag, als Gefälligkeitsgutachten abtun! Das ist nicht in Ordnung, Herr Abgeordneter Cap, das lehne ich ab, und ich weiß, dass viele Abgeordnete auch in Ihrer eigenen Fraktion und bei anderen Fraktionen ganz ähnlich denken.
Ich glaube, wir müssen lernen, dass etwa auch die Frage, wie weit der Auftrag, der legitime Prüfungsauftrag eines Untersuchungsausschusses geht, im Diskurs ausgetragen werden kann. Natürlich, wie bei jeder Rechtsfrage gibt es unterschiedliche Meinungen, das weiß ich schon. Die Professoren treten dann auf und haben ihre bestimmte Meinung. Nur muss man natürlich auch genau fragen: Wo führt das hin?
Die FMA, die Finanzmarktaufsicht, ist mit einstimmigem Beschluss weisungsfrei gestellt worden – weisungsfrei! –, ist nicht dem Finanzminister weisungsgebunden unterstellt. Wenn wir der Meinung sind, dass etwa dort die Verwaltungstätigkeit des Bundes genauso zu behandeln ist wie im Weisungsbereich, dann frage ich: Wo endet das? Kann dann die Justizministerin beispielsweise genauso befasst werden, wenn es um unabhängige Gerichte geht? – Sicher nicht, würde jeder zustimmen. Jetzt kann man sagen: Das eine ist Gerichtsbarkeit, das andere ist Verwaltung. – Gut. Nur: Gilt das dann auch – das frage ich weiter – in Richtung Unabhängiger Finanzstrafsenat? Das ist eine der Verwaltung angehörige Institution, die aber weisungsfrei und unabhängig agiert. Gilt das etwa auch für den Asylsenat?
Das sind schon Fragen, die nicht jetzt der
politischen Beliebigkeit unterliegen, sondern die seriös von den
Verfassungsprofis selbstverständlich mit den Abgeordneten diskutiert
werden müssen. (Zwischenruf der Abg.
Dr. Glawischnig-Piesczek.)
Meine Damen und Herren! Bisher gibt es kein wirklich überzeugendes Argument, das ich irgendwo gehört oder gelesen habe, das die These von der uneingeschränkten parlamentarischen Kontrolle der weisungsfreien Hoheitsverwaltung untermauert.
Wenn Sie sich jenes Lehrbuch anschauen, das wahrscheinlich Tausende Jusstudenten jedes Jahr lernen müssen – das ist übrigens von Professor Öhlinger verfasst –, dann findet man zur parlamentarischen Kontrolle dort folgende Aussage:
„Gegenstand der Kontrolle ist die Geschäftsführung der Bundesregierung und darüber hinaus die Vollziehung ... des Bundes, soweit sie dem Einflussbereich, insbesondere der Weisungsgewalt der Bundesregierung und ihrer einzelnen Mitglieder unterliegt“.
Das ist nicht von mir, sondern von genau dem Professor Öhlinger als Lehrbuch geschrieben, der im Fernsehen aber etwas ganz anderes gesagt hat.
Ich sage daher ganz offen, meine
Damen und Herren, dass von einer Kontrollverweigerung der Bundesregierung
nicht die Rede sein kann. Aber es gibt tatsächlich einen Bereich, der
meiner Meinung nach ordnungsgemäß ausdiskutiert werden soll, aber
immer unter dem Obertitel, dass wir das Bankgeheimnis zu schützen haben
und dass auch Sie als gewählte Abgeordnete wie auch ich als Bundeskanzler
und gewählter Abgeordneter das Interesse des Landes, der Sparer, der
Anleger, der Kundenbeziehungen zu schützen haben. (Beifall bei der
ÖVP.)
ÖGB-Präsident Hundstorfer, der ja ganz sicher nicht verdächtig ist, dass er der Bundesregierung täglich die Mauer macht, hat am Sonntag in der „Pressestunde“ auf
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