die Frage: Bleiben
Sie bei der Position, dass dieser Bankenausschuss nicht nützlich ist für die BAWAG oder für den
Wirtschaftsstandort Österreich? wörtlich erklärt: „An
meiner Position“ – Hundstorfer, ÖGB –
„hat sich nichts geändert. Ich kann nur appellieren“, das
„wirklich so rasch als möglich zu beenden. ... Ich kann ...
primär als der jetzige Repräsentant des Eigentümers der BAWAG
nur appellieren: In diesem Stadium des Verkaufsprozesses ist das überhaupt
nicht gut.“
Der Hintergrund
ist, die internationale Finanzwelt reagiert auf so einen Ausschuss sehr, sehr
stark. Vieles wird hinterfragt. Kreditraten werden hinterfragt, und man braucht
eine sensible Umgangsweise.
Nichts anderes wollen wir: Ja zur Kontrolle, aber sensibel
im Interesse des Wirtschaftsstandortes und des Finanzplatzes
Österreich. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
9.25
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich mache darauf aufmerksam, dass die Redezeit aller weiteren Rednerinnen und Redner in der Aktuellen Stunde laut § 97a Abs. 6 der Geschäftsordnung 5 Minuten nicht übersteigen darf.
Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Matznetter zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.
9.25
Abgeordneter Dr. Christoph Matznetter (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundeskanzler! Hohes Haus! Wie notwendig diese Aktuelle Stunde ist, erkennt man an den Ausführungen, die eben Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel hier gemacht hat.
Der Herr Bundeskanzler hat darauf hingewiesen, dass es natürlich eine Grenze des Kontrollrechtes des Parlamentes gibt – keine Frage. Aber interessant war, wen er außerhalb der Kontrolle stellen wollte: die Finanzmarktaufsicht! (Abg. Scheibner: Oh, armes Österreich!) Und er vergleicht sie mit unabhängigen Gerichten.
Das ist aber nichts anderes als jene Behörde, die
dieses Parlament geschaffen hat, die so wie die Polizei auf den
Finanzmärkten darauf zu achten hat, dass das Vermögen der Sparerinnen
und Sparer nicht angetastet wird. (Abg.
Dr. Stummvoll: Weisungsfrei!)
Wenn dort solche Fälle von Finanzdienstleistern, angefangen bei AMIS
über BAWAG, Hypo und wie sie alle heißen, passieren, dann wird
dieses Parlament diese Art von unzureichender Kontrolle untersuchen
können. Da zu behaupten, sie stehen außerhalb des Gesetzes, ist
doch, sagen wir einmal, ein starkes Stück. (Beifall bei der SPÖ
und den Grünen.)
Ich komme gleich zu
den Gutachten, Herr Bundeskanzler. Es war ja interessant, da wurde zwischen
Dr. Schüssel und Dr. Gusenbauer ausgemacht: Wir geben beim Verfassungsdienst
des Bundeskanzleramtes ein Gutachten in Auftrag.
Was stellt sich heraus? – Wenige Tage später, als es um die Aktenvorlage zur Bestellpraxis der Staatskommissäre ging ... – Man muss vielleicht den Zuseherinnen und Zusehern erläutern, was das ist: Es gibt eine begleitende Kontrolle, wo fachkundigste Personen in jede größere Bank entsendet werden und dort aufpassen, dass in Ordnung abgewickelt wird – eine hoch verantwortliche Position.
Wir haben gehört, dass dorthin PraktikantInnen nach zwei Wochen Tätigkeit im Finanzministerium entsendet werden, SekretärInnen und alles andere. Schon bei der Aktenvorlage, wie diese Personen ausgesucht werden, sagt plötzlich die FMA: Wir können nicht vorlegen, denn es gibt ein Gutachten des Verfassungsdienstes. Als wir die dann hier gehabt haben, sagen uns die Vorstände: Wir würden ja gerne vorlegen, aber wir haben ein rechtliches Problem, denn da gibt es ein Gutachten. Darauf sind wir etwas erstaunt, wieso es das schon gibt, wurde doch erst am 16. November 2006
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