Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 20

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darüber gesprochen. Dann stellt sich heraus, es stammt vom 14. November 2006. Was noch interessant ist ... (Abg. Dr. Stummvoll: Falsch!) – Nein, Sie haben es uns gegeben, Herr Mag. Molterer, und daher haben Sie das allgemeine Problem – es ist übrigens der gleiche Betreff und ist nicht eine Kurzinformation vorher –, es stammt vom 14. November 2006, gezeichnet von Georg Lienbacher. (Der Redner zeigt das Gutachten. – Zwischenruf des Abg. Mag. Molterer.)

Aber wissen Sie, was der Unterschied ist, Herr Magister? Ich komme gleich darauf zu sprechen. Dort wird nämlich noch die Bundesverfassung zitiert, gleich am Anfang. Im Artikel 53 heißt es:

„Die Gerichte und alle anderen Behörden sind verpflichtet, dem Ersuchen dieser Aus­schüsse um Beweiserhebungen Folge zu leisten; alle öffentlichen Ämter haben auf Verlangen ihre Akten vorzulegen.“

Keine Einschränkung, keine! – Und bei der Bestellpraxis der Staatskommissäre: Nein, da können wir nicht reinschauen lassen!

Wissen Sie, dass, nachdem die Frau Präsidentin das Gutachten bekommen hat, diese natürlich in Erfüllung auch der Vereinbarung den Legislativdienst unseres Hauses, des Parlaments, beauftragt hat. Der hat natürlich sofort gesagt: Natürlich können und sollen diese 18 Punkte untersucht werden.

Aber noch etwas Interessantes hat der Legislativdienst gemacht. Er hat eine Beant­wortung des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt vom 10. Juni 1980 beigelegt, und das ist hochinteressant.

Dort schreibt nämlich der damalige Leiter – das war übrigens Dr. Adamovich, der spätere langjährige Präsident des Verfassungsgerichtshofes –, dass keine Ver­weigerung der Unterlagen aus dem Titel „Amtsverschwiegenheit“ möglich ist.

Damals war es wirklich so, dass der Verfassungsdienst im Interesse des Parlamentes auch seine Gutachten abgegeben hat.

Dieses Parlament und seine Vorläuferorganisationen haben im 19. Jahrhundert die Rechte bei der Mitwirkung und bei der Erlassung der Gesetze und die Kontrolle der Vollziehung erkämpft. Dafür gibt es die Instrumente Rechnungshof, Untersuchungs­ausschüsse, Dringliche Anfragen und sonstige schriftliche Anfragen und hier die Fragestunde im Parlament. Das sind originäre Grundrechte der Vertretung des Volkes. Eine Einschränkung werden wir nicht dulden, und ich hoffe, dass Sie alle zusammen diese nicht dulden werden, auch wenn es der Kanzler nicht will. – Danke, meine Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)

9.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. Ebenfalls 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter. (Abg. Dr. Jarolim: Das war kein schöner Charakterzug mit diesem Gutachten, Herr Bundeskanzler!)

 


9.31.26

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundes­kanzler! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin sehr dankbar für die heutige Aktuelle Stunde, weil sie Gelegenheit bietet, Verschwörungstheorien entgegenzutreten, die in den letzten Tagen und zum Teil auch noch heute von den Kollegen Cap und Matznetter im Zusammenhang mit dem Bankenuntersuchungsausschuss entwickelt wurden.

Verschwörungstheorie eins: Es soll irgendwas im Bankenbereich, im Finanzminis­terium, im Bereich der Finanz vertuscht oder verborgen werden. – Meine Damen und


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