Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 46

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schon negativ beeindruckt. Zuerst, Herr Kollege Fasslabend, haben Sie Herrn Kabas verteidigt. – Das ist Ihr gutes Recht. Sie meinen, Sie kennen ihn seit 20 Jahren, er hat einen tadellosen Lebenslauf, fachliche Voraussetzungen, er hat sicher auch politisch das nötige Zeug dafür. Aber, Herr Kollege Fasslabend, Herr Kabas hat bewiesen, dass er zum Teil nicht einmal weiß, was er sagt! Einmal sagt er „Lump“, dann sagt er „Dump“, dann sagt er „Hump“. Das ist Ihr guter Kollege, den Sie hier so verteidigen!?

Außerdem sagen Sie: Wenn dieser Nationalrat – hoffentlich – Kollegin Stoisits in das Amt des Volksanwaltes wählen kann, dann doch sehr wohl auch Kollegen Kabas. – Natürlich verteidige ich als Grüne jetzt Frau Kollegin Stoisits, aber die weiß wenigstens, was sie sagt und wovon sie redet (Beifall bei den Grünen), was beim Kollegen Kabas bewiesenermaßen nicht der Fall war.

Es wundert mich einmal mehr, wenn ich mir jetzt die Verhandlungslage um Koalitionen und so weiter ansehe, dass Herr Dr. Fasslabend hergeht und jetzt in Richtung FPÖ sehr wohlwollend vorgeht und meint: auf jeden Fall für Kollegen Kabas! Ich muss mich fragen: Ist das jetzt schon ein erster Schritt in Richtung Anbiederung an Herrn Strache, um ihm zu vermitteln: Machen wir vielleicht doch eine andere Regierungsmehrheit!? Als das ist das sehr wohl zu interpretieren, Herr Kollege Fasslabend, denn sonst könnte die ÖVP einfach sagen, es gibt das Nominierungsrecht, das geht in Ordnung. Aber einfach herzugehen und Hilmar Kabas so zu verteidigen, wie Sie das jetzt getan haben – das kann ich wirklich nur interpretieren als ein Anbiedern der ÖVP an die Strache-FPÖ. (Beifall bei den Grünen.)

Nun zum Herrn Westenthaler, der hier gemeint hat, mein Klubobmann Van der Bellen hätte nicht zur Sache gesprochen. Vielleicht sollte ich Ihnen noch einmal erklären, was die Aufgabe der Volksanwaltschaft ist.

Aufgabe der Volksanwaltschaft ist es unter anderem auch, Rechtslagen wie zum Beispiel das Fremdenrecht, Niederlassungsrecht, Aufenthaltsrecht zu prüfen. Diese Prüfungskompetenz hat die Volksanwaltschaft. Es könnte in den nächsten sieben Monaten vorkommen, dass eine in Österreich legal ansässige Ausländerin, die vor kurzem ein Baby geboren hat, bei Herrn Volksanwalt Kabas auftaucht und von ihm verlangt, sich für ihre Rechte einzusetzen, Rechte, die ihr durch einen Mehrheits­beschluss hier in diesem Parlament, inklusive SPÖ, genommen worden sind. Was wird denn dann Herr Volksanwalt Kabas machen? Wird er das Recht dieser Frau mit dem Neugeborenen verteidigen? Wird er sagen: Na ja, was meine Partei damals gesagt hat, das ist mir ...!?

Noch einmal: Will diese FPÖ – nach Aussagen von Herrn Kickl – das Gesetz noch einmal verschärfen? Es ist doch sehr wohl legitim, dieses Thema in diese Debatte einzubringen und ganz klar nein zu sagen zu einem Volksanwalt Kabas, der dann – das steht zu befürchten – als Volksanwalt meinen könnte, diese Ausländerin mit dem neugeborenen Baby, die sich legal in Österreich aufhält, bekommt das Geld nicht, und sich nicht für sie einsetzt. Zu solchen Personen in der Volksanwaltschaft sagen wir nein. Nein, das geht nicht! (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Stadler: Auf Grund der Geschäftsordnung ist der Kollege Kostelka zuständig, nicht Kabas! Sie irren!)

Vielleicht noch ein Wort zur Volksanwaltschaft und deren Aufgaben. Wir Grüne haben die Arbeit der Volksanwaltschaft und deren Notwendigkeit immer verteidigt. Vieles, was da geschieht, ist hervorragende Arbeit, was wir aber immer als problematisch emp­funden haben, ist, dass die Anregungen, die von der Volksanwaltschaft gekommen sind, von diesem Nationalrat – mehrheitlich! – so gut wie nie in die Tat umgesetzt worden sind. Es geht vor allem auch darum, dass die Volksanwaltschaft, bei der jährlich immer mehr Beschwerden eingehen, weil die Gesetzesmaterien, die beschlos­sen werden, so komplex sind und sich die Bevölkerung immer mehr an die Volks-


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