Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 45

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Das heißt, es gibt eine eindeutige Verfassungsbestimmung, die das in aller Klarheit zum Ausdruck bringt.

Wenn es jetzt um die Person des künftigen Volksanwaltes geht, dann kann man sich und soll man sich in jedem Fall die Frage stellen: Hat er die nötigen Voraussetzungen dazu, um diese Funktion auch entsprechend ausüben zu können? – Ich glaube, man kann durchaus ein klares Ja zum vorliegenden Vorschlag sagen. Mag. Hilmar Kabas hat Rechtswissenschaften studiert, hat Gerichtspraxis gemacht, hat dann in der Verwaltung gearbeitet, im Finanzministerium, hier im Parlament und auch als Ab­teilungsleiter im Wirtschaftsministerium, und das heißt: Die fachliche Voraussetzung dazu hat er auf jeden Fall!

Hilmar Kabas hat auch politisch, wie ich meine, in vielen Funktionen bewiesen, dass er offensichtlich das nötige Zeug dazu hat. Er hat als Bezirksrat in Wien begonnen, er war dann im Nationalrat, im Wiener Gemeinderat, und er hat auch dort Funktionen aus­geübt, auf Grund derer man sagen kann, er hat offensichtlich ein Vertrauen erreicht, das weit über seine eigene Partei hinausgeht. Anderenfalls wäre er auch nicht Vorsitzender des Justizausschusses hier im Nationalrat gewesen, und das ist meiner Meinung nach eine Funktion, die einen auf jeden Fall dazu befähigt, Volksanwalt zu sein. (Demonstrativer Beifall bei der FPÖ.)

Hilmar Kabas war nicht nur Stadtrat in Wien, sondern auch Zweiter Präsident des Wiener Landtages, und ich nehme an, dass das nicht nur eine isolierte Entscheidung einer Minderheit war, sondern dass die Mehrheit des Wiener Landtages dabei Pate gestanden ist.

Natürlich kann man unabhängig davon auch die Frage stellen: Hat er die menschlichen Fähigkeiten, diese spezielle Funktion auszuüben? – Diesbezüglich kann man sicherlich unterschiedlicher Meinung sein, wie bei jeder Beurteilung einer Person, aber ich kann aus meiner persönlichen Erfahrung mit Hilmar Kabas sagen – ich kenne ihn nunmehr seit zirka zwei Jahrzehnten, auf Grund unserer politischen Funktionen sind wir uns immer wieder einmal begegnet –: Ich habe ihn kennen gelernt als einen geradlinigen und kritischen Menschen, der es durchaus auch in schwierigen Situationen verstanden hat, seine Unabhängigkeit nicht nur zu bewahren, sondern auch durchzusetzen. Und ich denke, dass gerade diese drei Eigenschaften in Zusammenhang mit seiner fachlichen Qualifikation, die ihm niemand abstreiten kann, und seinem politischen Engagement, das er nunmehr über Jahrzehnte gezeigt hat, ihn eigentlich in sehr hohem Maß dazu befähigen, diese Funktion auszuüben.

Ich würde meinen, wenn die Grünen Frau Kollegin Stoisits für die Funktion des künftigen Volksanwaltes vorschlagen, dann sind sicherlich viele Österreicher nicht der Meinung, dass sie die ideale Besetzung ist. Und wenn ich einen Vergleich ziehe, dann muss ich sagen: Wenn man Frau Stoisits das Vertrauen schenken kann, dann kann man das Mag. Hilmar Kabas mindestens im gleichen Ausmaß schenken. (Demons­trativer Beifall bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Silhavy: Liegt das daran, dass der Herr Kabas ein Mann ist, Herr Kollege?)

In diesem Sinne schlagen wir auch vor, dass die Wahl des Volksanwaltes hier in die­sem Hause möglichst einstimmig erfolgen sollte. (Beifall bei der ÖVP.)

10.49


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Lunacek. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


10.50.06

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Ausführungen des Kollegen Fasslabend haben mich jetzt


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