Was wir kritisiert haben, war nicht die Nominierung von Mag. Hilmar Kabas, sondern war, genau wie es Klubobmann Westenthaler gesagt hat, die Frage der Praktikabilität. Wir haben schon im Verfassungs-Konvent gesagt, dass es nicht sinnvoll ist, dass, wenn sich während einer Legislaturperiode das Mehrheitsverhältnis ändert, man dann noch, auch wenn es nur wenige Wochen oder Monate sind, interimsmäßig einen Volksanwalt einsetzt und dann, wenn die normale Periode ausläuft, wieder alles sozusagen umkrempeln muss.
Es hat zwar im Verfassungs-Konvent Einvernehmen in dieser Frage gegeben, dass immer die aktuell drittstärkste Partei nominierungsberechtigt sein soll, aber, wie wir wissen, gab es ja das Veto der Parteizentrale der SPÖ, und deshalb gab es keine Gesamtlösung in dieser Frage.
Deshalb sehen wir das auch jetzt als problematisch an – und nicht, weil die Amtsführung von Herrn Mag. Kabas schlecht sein wird. Ganz im Gegenteil: Ich glaube, sie wird sogar besser sein als davor. Wenn etwas für die Volksanwaltschaft schädlich gewesen ist, dann war es die Zeit des Wahlkampfes, wo wir einen wahlkämpfenden Volksanwalt gehabt haben. Wenn es so gescheit gewesen wäre, hier eine Änderung herbeizuführen, dann hätten wir es ja schon im Frühjahr oder im Frühsommer 2006 machen können. Dann wäre noch ein Jahr Zeit gewesen für den neuen Volksanwalt. Das wäre sicherlich insgesamt auch für die Volksanwaltschaft besser gewesen.
Natürlich braucht es eine Einarbeitungszeit. Natürlich gibt es den Wechsel. Natürlich gibt es auch, wie schon gesagt, neues Personal, und natürlich hat ein neuer Volksanwalt auch das Problem, dass er einmal bekannt werden muss. Die Volksanwalt-Sendung ist positiv, denn da können sich die Volksanwälte auch entsprechend präsentieren, und die Leute können dann sagen: Ja, das ist mein Volksanwalt, den kenne ich, der ist gut, hat ein gutes Auftreten, an den oder an sie kann ich mich mit meinen Sorgen und Ängsten wenden!
Deshalb ist Kontinuität auch in dieser Funktion sinnvoll. Man sollte sich überlegen, ob man nicht analog zum Rechnungshof auch eine permanent längere Funktionsdauer der Volksanwälte einrichtet. Auch die Rechte der Volksanwaltschaft sollten einmal diskutiert werden. Vor allem sollte alles dagegen unternommen werden – nämlich gegen den Vorschlag, der da auch immer wieder gekommen ist –, dass man die Zahl der Volksanwälte reduziert. Das würde ich für völlig falsch halten, denn die Bevölkerung will ja mit dem Volksanwalt oder der Volksanwältin in Kontakt treten und nicht ausschließlich mit irgendwelchen Mitarbeitern oder Beamten.
Dass es in der Verfassung das Nominierungsrecht gibt, ist überhaupt keine Frage. Wir haben uns, Herr Kollege Strache, kein Gutachten bestellt, sondern es hat, wie Sie ganz genau wissen, von der Parlamentsdirektion vor der Wahl ein entsprechendes Gutachten zum Nominierungsrecht gegeben, weil man davon ausgegangen ist, dass, um keine Verparteipolitisierung der Volksanwaltschaft zu verantworten, dann, wenn ein Volksanwalt auf einer Parteiliste kandidiert, er dann diese Funktion auch zurücklegt. Aber sei’s drum.
Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, dass die nominierende Fraktion jemand anderen nominiert. Ich habe in einem anderen Zusammenhang noch im Ohr, dass es da durchaus schon Überlegungen und Vorschläge gegeben hat. Also so weit hergeholt wäre das nicht gewesen.
Abschließend sage ich Ihnen: Es wäre besser
gewesen, hier Kontinuität zu wahren und nicht jetzt für sieben Monate
einen Volksanwalt zu bestellen. Dieser ist persönlich untadelig –
aber für die Volksanwaltschaft ist das sicherlich die falsche
Vorgangsweise! (Beifall beim BZÖ.)
11.08
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