Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 51

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Weiters zu Wort gemeldet hat sich Frau Abge­ord­nete Mag. Wurm mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 7 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


11.08.20

Abgeordnete Mag. Gisela Wurm (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Da Sie, Herr Abgeordneter Scheibner, beklagt haben, dass jetzt so kurzfristig nachbesetzt werden muss, und zwar nur für sieben Monate, dann frage ich mich schon, warum Sie innerhalb der letzten sechseinhalb Jahre, wo Sie die Möglichkeit gehabt hätten, eine Änderung der Verfassung, des Artikels 148g, vorzu­nehmen ... (Abg. Scheibner: Sie waren dagegen!) – Ich habe keinen diesbezüglichen Gesetzesantrag hier herinnen gesehen! (Abg. Scheibner: Im Verfassungs-Konvent! Aber Sie haben es abgelehnt!) Im Verfassungs-Konvent – aber es ist kein Gesetzes­antrag hier im Haus von Ihnen eingelangt. Das ist Faktum! Und andererseits beklagen Sie jetzt, dass für eine kurze Zeit nachbesetzt werden muss.

Die Rechtsmeinung ist eindeutig. Wir brauchen uns ja nur das Verfassungsrecht anzu­schauen, Artikel 148g Abs. 4, und auch die einschlägige Meinung der zuständigen Wissenschafter, Walter, Mayer et cetera, ist eindeutig in dieser Frage, nämlich dass es absurd wäre, die Position der Volksanwaltschaft nicht nachzubesetzen.

Wenn sich der Herr Klubobmann Strache grundsätzlich der Volksanwaltschaft und der wichtigen Tätigkeit dieser Institution angenommen hat, sie gelobt hat und auch die Verdienste des ehemaligen Volksanwaltes Zeillinger erwähnt hat, dann möchte ich schon auch sagen, dass es 1977, als die Einrichtung der Volksanwaltschaft hier im Haus zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger beschlossen wurde, eine Alleinregierung der SPÖ gegeben hat. Und darauf sind wir heute noch stolz; den 25-jährigen Geburtstag haben wir ja auch 2002 hier gefeiert.

Aber grundsätzlich noch einmal zu den Tätigkeiten der Volksanwaltschaft, weil wir heute darüber zu diskutieren haben: Es wird ja eine Aufwertung hier im Haus für die Volksanwaltschaft geben, nämlich in Form eines eigenen Ausschusses zur Behand­lung der Berichte der Volksanwaltschaft. Lassen Sie mich einiges diesbezüglich anmer­ken.

Es ist zu wenig, dass man in diesem Ausschuss nur einmal im Jahr die Berichte der Volksanwaltschaft behandelt. Es muss auch möglich sein, Sonderberichte zu aktuellen Themen zu erstatten, denn die Volksanwälte sind ja diejenigen, die von der Bevöl­kerung mit den unterschiedlichen Beschwerden konfrontiert werden, sie wissen, wie ein Gesetz sich dann bei der Anwendung wirklich auf die Bürger und Bürgerinnen auswirkt, wo nachzuarbeiten ist und wo der Gesetzgeber eventuell noch die eine oder andere Änderung vornehmen sollte. Klubobmann Van der Bellen hat ja heute zum Beispiel das Fremdenrechtspaket in diesem Sinne angesprochen. Auch das wäre eine wichtige Aufgabe der Volksanwaltschaft.

Ich plädiere also für die Sonderberichterstattungsmöglichkeit der Volksanwälte (Beifall der Abgeordneten Strache und Mag. Stadler), denn es ist absurd, sehr geehrte Damen und Herren, wenn, wie wir es im Jahr 2002 schon hier erlebt haben, die Volksanwaltschaft einen Sonderbericht – damals über die Vergabe der Heizkosten­zuschüsse – legt und dieser dann nicht einmal diskutiert werden kann. Das verstanden wir nicht, und das verstand kein Mensch in unserer Republik. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

Weiters wäre mir bei der Erweiterung der Befugnisse der Volksanwaltschaft noch wichtig, dass die Volksanwaltschaft in Zukunft auch die ausgegliederten Rechtsträger kontrollieren kann. Das wäre, glaube ich, etwas ganz Wesentliches. In den letzten 15, 16 Jahren, also seit dem Jahr 1990, wurden zirka 50 Betriebe ausgegliedert, die


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