Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 52

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dadurch der Kontrolle der Volksanwaltschaft entzogen wurden. Die Beschwerdeführer können jetzt maximal einen Brief an die ÖBB zum Beispiel, an die Telekom, an die Post schicken. Wie diese Beschwerde dann behandelt wird und ob überhaupt, das weiß kein Mensch. Daher wäre es, glaube ich, sehr, sehr wichtig, dass die Kontroll­befugnisse der Volksanwaltschaft dahin gehend erweitert werden, dass die ausge­gliederten Rechtsträger kontrolliert werden können – ein ganz zentraler Punkt, den wir meines Erachtens in dieser Legislaturperiode zum Wohle der Bürger und Bürgerinnen verwirklichen sollten.

Das wäre sozusagen der Wunschkatalog von uns Abgeordneten, was die Aufwertung beziehungsweise die Befugnisse der Volksanwaltschaft betrifft.

Zum Abschluss meiner Ausführungen möchte ich gerne noch hinzufügen, dass neben dem eigenen Ausschuss für die Volksanwaltschaft auch der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen für die Behandlung der Anliegen der Bürger und Bürgerinnen hier im Haus nach wie vor zuständig ist. Diese Ausschüsse sind das direkte Bindeglied zu den Bürgern und Bürgerinnen, und ich meine, dass wir diesen zwei Ausschüssen entsprechendes Augenmerk schenken müssen, auch im Sinne eines volksnahen Parlaments. Das tut uns gut, und das würde auch die Legitimität nach außen für uns alle erhöhen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Graf.)

11.14


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Mag. Stadler mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 10 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


11.14.19

Abgeordneter Mag. Ewald Stadler (FPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Zunächst einmal, meine Damen und Herren, möchte ich mich auch namens meiner Fraktion bei all jenen Abgeordneten und Fraktionen bedanken, die das Recht der Freiheitlichen auf Nominierung anerkennen – aber nicht nur dieses Recht anerkennen, denn das ergibt sich eindeutig aus der Bundesverfassung, sondern auch Respekt vor der von uns vorgeschlagenen Persönlichkeit haben und dies dadurch zum Ausdruck bringen, indem sie sie wählen. (Abg. Mandak: Den haben wir nicht! Der fehlt uns, der Respekt!)

Das glaube ich Ihnen sofort, dass Ihnen der Respekt vor der Persönlichkeit fehlt, das ist nichts Neues, darauf komme ich ohnehin gleich zu sprechen.

Bevor ich auf die Ausführungen Ihres Klubobmannes eingehe, noch einen Satz an die Adresse der Kollegin Wurm: Sie haben völlig Recht, dass im Jahre 1977 unter der SPÖ-Alleinregierung die Volksanwaltschaft eingerichtet wurde. Aber worauf Klubob­mann Strache richtigerweise hingewiesen hat, ist, dass das einen sehr langen Vorlauf hatte. In den sechziger Jahren war es der freiheitliche Abgeordnete van Tongel, der immer wieder hier im Hause eine Ombudsmann-Einrichtung nach schwedischem Vorbild verlangt hat. Und im Jahre 1970, als es zur Duldung der Minderheitsregierung Bruno Kreiskys kam, ist das dann vereinbart worden. Das war also der Vorlauf.

Es hat dann noch einmal sieben Jahre gebraucht, bis man sich dann endlich getraut hat, so eine „gefährliche“ Einrichtung wie die Volksanwaltschaft zu beschließen – und dann nur provisorisch, mit einem provisorischen Gesetz, das zunächst auf fünf Jahre angelegt war.

Also so ganz ohne freiheitliche Handschrift ist diese Volksanwaltschaft nicht entstan­den.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Kollege Van der Bellen hat sich auf angeb­liche Äußerungen des Hilmar Kabas bezogen. – Ich sage Ihnen, Herr Klubobmann Van der Bellen, das ist ein bisschen gefährlich. Mit der gleichen Methode könnte ich


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