Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 53

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Äußerungen jedes Mitgliedes Ihres Klubs heranziehen, um zu sagen, warum man die Frau Kollegin Stoisits oder wen anderen nicht wählen soll. Da finden sich in jeder Fraktion, bei jedem Politiker, bei jedem Abgeordneten Äußerungen sonder Zahl, die gerade uns Freiheitlichen veranlassen könnten, zu sagen: Wieso soll in Zukunft ein freiheitlicher Bürger, ein freiheitlicher Wähler zu einem grünen Volksanwalt oder zu einer grünen Volksanwältin gehen, denn da muss er ja befürchten, diskriminiert zu werden?!

Lassen Sie bitte diese Methode weg, sie funktioniert nicht! Sie funktioniert nämlich auch gegen Sie selber, wenn Sie diese Methode wählen. (Beifall bei der FPÖ.)

Es ist ein bisschen danebengegangen, Herr Professor Van der Bellen, wenn Sie dann die Verordnung der Frau Bundesminister Haubner tränenreich bemüht haben, um zu erklären, warum man den Hilmar Kabas nicht wählen könnte – abgesehen davon, dass Sie das Thema wirklich verfehlt haben. Weil Sie offensichtlich keine wirklichen sach­lichen Argumente gegen Hilmar Kabas hatten, haben Sie zwei Drittel Ihrer Redezeit am Thema vorbeigeredet und haben von der Verordnung der Frau Bundesminister Haubner gesprochen.

Herr Professor, wenn Sie tränenreich juristisch argumentieren wollen, dann müssen Sie sich vorher mit den juristischen Grundlagen vertraut machen. Denn: Wenn sich eine Beschwerde führende fremde Mutter an die Volksanwaltschaft wegen der von Ihnen beschriebenen Verordnung der Frau Bundesminister Haubner wendet, dann ist nach der Geschäftsverteilung der Volksanwaltschaft – ich empfehle Ihnen das Studium –, nämlich nach § 3 Abs. 1 Z 3, Kollege Kostelka zuständig. Und der steht ja heute hoffentlich nicht zur Wahl – oder haben Sie Misstrauen gegen den Kollegen Kostelka? (Abg. Dr. Van der Bellen: Nein!) Na sehen Sie! Daher sind Ihr Modell und Ihre Argumentation im Ansatz verfehlt. Setzen, Nicht genügend! Bitte wählen Sie den Hilmar Kabas mit, denn sonst haben Sie ja keine Argumente gegen Hilmar Kabas vorgebracht. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch die Kollegin Lunacek hat dann schön brav nachgebetet, was der Herr Professor Van der Bellen fälschlicherweise vorgebetet hat. Es ist halt gut, sich immer mit den Rechtsgrundlagen vertraut zu machen. Im Übrigen haben Sie Begründungsnotstand gehabt. Sie haben keine sachliche Begründung, warum Hilmar Kabas nicht gewählt werden soll. (Abg. Brosz: Sie haben nicht zugehört!)

Es ist auch keine sachliche Begründung, zu sagen, ein Politiker darf nicht Volksanwalt werden, denn er könnte am Schluss wieder in die Politik zurückkehren, Herr Kollege Scheibner. (Abg. Scheibner: Habe ich nicht gesagt!) – Der böse Ewald Stadler, der wahlgekämpft hat! (Ruf bei der ÖVP: Da hat er Recht!) – Da hat er eben nicht Recht! Gerade auf der ÖVP-Seite würde ich da vorsichtig sein, denn das Modell, das die wahlkämpfende Volksanwältin dargestellt hat, war die Ingrid Korosec aus der ÖVP Wien. Haben Sie das vergessen? Das war die erste Volksanwältin, die wahlkämpfend unterwegs war.

Die sozialdemokratische Volksanwältin Mag. Messner war selbstverständlich immer Landesfrauenvorsitzende der Sozialistischen Frauen im Burgenland – hat nie jeman­den gestört, hat überhaupt keinen Widerhall gehabt in der Öffentlichkeit.

Der Kollege Kostelka war selbstverständlich Kandidat auf der Bundesliste der SPÖ – hat niemanden gestört. Aber kaum ist ein Freiheitlicher auf irgendeiner Liste, ist der Wirbel groß und ist die Republik in Gefahr.

Lassen Sie diese Heuchelei, meine Damen und Herren! Messen Sie mit gleichem Maß – und dann kommen Sie zu anderen Ergebnissen! (Beifall bei der FPÖ.)

 


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