Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 78

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Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfür­sorge­gesetz, das Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Ver­brechensopfergesetz, das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2. Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 - 2. SRÄG 2006) (8 d.B.)

Die Statistik Austria hat im Auftrag des österreichischen Seniorenrates und mit finan­zieller Unterstützung des Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen einen „Preisindex für PensionistInnenhaushalte“ (in der Folge PIPH) erstellt und diesen am 19. Juni 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt.

Der Preisindex für PensionistInnenhaushalte unterscheidet sich vom VerbraucherIn­nenpreisindex (in der Folge VPI) nicht durch den zu Grunde liegenden Warenkorb, jedoch hinsichtlich der Gewichtung der einzelnen Produkte innerhalb des Waren­korbes. Die vom VPI unterschiedliche Gewichtung wurde auf Basis einer Sonderaus­wertung der Konsumerhebung 2004/2005 vorgenommen.

Die Ergebnisse des PIPH für das Jahr 2005 zeigen, dass sich die Lebens­haltungskosten von PensionistInnenhaushalte deutlich schneller erhöhen als jene der Gesamtbevölkerung. Dies ergibt sich etwa aus der (im Vergleich zum VPI) höheren Gewichtung von Wohnen, Energie und Gesundheitspflege im PIPH bzw. aus der niedrigeren Gewichtung von Warengruppen wie etwa Nachrichtenübermittlung oder Freizeit und Kultur. Während Preissteigerungen bei ersteren Gruppen PensionistInnen­haushalte stärker treffen als den Durchschnitt der Gesamtbevölkerung, wird die inflationsdämpfende Wirkung der Preisentwicklung in der zweiten Warengruppe nicht im entsprechenden Maße lukriert.

Daraus resultiert, dass sich die Kaufkraft von PensionistInnenhaushalten im letzten Jahr nicht, wie im Gutachten der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung festgestellt, um 1,6%, sondern um 1,9% verringert hat.

Der Erhalt des Lebensstandards von PensionistInnenhaushalten ist eine moralische Verpflichtung der Politik und im Übrigen Basis des Vertrauens gegenwärtig erwerbs­tätiger Bevölkerungsgruppen in das System der sozialen Sicherheit der Zukunft. Die Verringerung der Kaufkraft von PensionistInnen zerstört Vertrauen in den Staat und seine Institutionen.

Eine Erhöhung der Pensionen um 1,9% ab 1. Jänner 2007 ist daher geboten. Darüber hinaus ist für niedrige Pensionen eine Einmalzahlung zur Abdeckung der aus gestie­genen Energiepreisen resultierenden Verluste vorzusehen.

Die Erhöhung hat für alle Pensionen bis zur ASVG-Höchstpension zu erfolgen, da die derzeit im Gesetz vorgesehene Grenze sachlich nicht gerechtfertigt ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, wird aufgefordert, die Pensionsanpassung für das Jahr 2007 so zu gestalten, dass Pensionen bis zur Höhe der Höchstpension nach dem ASVG jeweils


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