Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das
Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche
Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das
Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das
Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz und das Verbrechensopfergesetz,
das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden (2.
Sozialrechts-Änderungsgesetz 2006 - 2. SRÄG 2006) (8 d.B.)
Die Statistik Austria hat im Auftrag des österreichischen
Seniorenrates und mit finanzieller Unterstützung des
Bundesministeriums für Soziale Sicherheit und Generationen einen
„Preisindex für PensionistInnenhaushalte“ (in der Folge PIPH)
erstellt und diesen am 19. Juni 2006 der Öffentlichkeit vorgestellt.
Der Preisindex für PensionistInnenhaushalte unterscheidet sich vom
VerbraucherInnenpreisindex (in der Folge VPI) nicht durch den zu Grunde
liegenden Warenkorb, jedoch hinsichtlich der Gewichtung der einzelnen Produkte
innerhalb des Warenkorbes. Die vom VPI unterschiedliche Gewichtung wurde
auf Basis einer Sonderauswertung der Konsumerhebung 2004/2005 vorgenommen.
Die Ergebnisse des PIPH für das Jahr 2005 zeigen, dass sich die
Lebenshaltungskosten von PensionistInnenhaushalte deutlich schneller
erhöhen als jene der Gesamtbevölkerung. Dies ergibt sich etwa aus der
(im Vergleich zum VPI) höheren Gewichtung von Wohnen, Energie und
Gesundheitspflege im PIPH bzw. aus der niedrigeren Gewichtung von Warengruppen
wie etwa Nachrichtenübermittlung oder Freizeit und Kultur. Während
Preissteigerungen bei ersteren Gruppen PensionistInnenhaushalte
stärker treffen als den Durchschnitt der Gesamtbevölkerung, wird die
inflationsdämpfende Wirkung der Preisentwicklung in der zweiten
Warengruppe nicht im entsprechenden Maße lukriert.
Daraus resultiert, dass sich die Kaufkraft von
PensionistInnenhaushalten im letzten Jahr nicht, wie im Gutachten der
Kommission zur langfristigen Pensionssicherung festgestellt, um 1,6%, sondern
um 1,9% verringert hat.
Der Erhalt des Lebensstandards von PensionistInnenhaushalten ist eine
moralische Verpflichtung der Politik und im Übrigen Basis des Vertrauens
gegenwärtig erwerbstätiger Bevölkerungsgruppen in das
System der sozialen Sicherheit der Zukunft. Die Verringerung der Kaufkraft von
PensionistInnen zerstört Vertrauen in den Staat und seine Institutionen.
Eine Erhöhung der Pensionen um 1,9% ab 1. Jänner 2007 ist
daher geboten. Darüber hinaus ist für niedrige Pensionen eine
Einmalzahlung zur Abdeckung der aus gestiegenen Energiepreisen
resultierenden Verluste vorzusehen.
Die Erhöhung hat für alle Pensionen bis zur
ASVG-Höchstpension zu erfolgen, da die derzeit im Gesetz vorgesehene
Grenze sachlich nicht gerechtfertigt ist.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für soziale Sicherheit und Generationen, wird aufgefordert, die Pensionsanpassung für das Jahr 2007 so zu gestalten, dass Pensionen bis zur Höhe der Höchstpension nach dem ASVG jeweils
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