Zeitraum das
fertig werden würde, und im Prinzip wäre es äußerst
bedenklich und nicht durchführbar.
Außerdem
ist es auf den ersten Blick so, dass sich der Antrag weder mit dem einschlägigen
Parallelrecht beschäftigt, noch die Vielzahl der im Gesetz vorgesehenen
Anpassungsformeln berücksichtigt. Auch wurde versäumt, den Richtwert
in den Katalog mit aufzunehmen.
Ich würde sagen, dieser Antrag ist nicht ausgereift. Ich bin froh,
dass wir hier zu einem Kompromiss kommen, dass wir bei der
Pensionserhöhung jetzt neben einer linearen Anpassung an die
Inflationsrate und somit Wertsicherung auch eine sozial gestaffelte
Einmalzahlung leisten. Das war unser Vorschlag. Für Pensionen bis zu einer
Höhe von 1 380 € erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe
von 60 €, für Pensionen bis
1 920 € – das sind 50 Prozent der
Höchstbemessungsgrundlage; 95 Prozent der österreichischen
ASVG-Pensionisten haben übrigens eine Pension bis zu dieser
Höhe – erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von
45 €, und für darüber hinausgehende Pensionen wird eine
Einmalzahlung von 25 € geleistet.
Wenn man beklagt, dass eben höhere Pensionen in der Vergangenheit
nicht entsprechend angepasst wurden, dann muss ich Sie schon fragen: Was
machen Sie denn jetzt? – Jetzt machen Sie dasselbe! Es ist ganz
dasselbe, was wir in der Vergangenheit auch gemacht haben, dass höhere
Pensionen nicht mit einem so hohen Prozentsatz angepasst worden sind, 95 Prozent,
also jene mit einer Pensionshöhe, die der halben
Höchstbemessungsgrundlage entspricht, aber sehr wohl. Und genau dasselbe
machen wir jetzt auch. Sie stimmen mit, während Sie auf der anderen Seite kritisieren,
was wir in der Vergangenheit gemacht haben. Aber wir haben die Pensionen
gesichert.
Noch eines zum Pensionistenpreisindex: Ich warne davor – das ist
heute schon gesagt worden –, verschiedene Indizes einzuführen.
Heuer ist der Pensionistenpreisindex mit 1,9 Prozent zwar um drei Zehntel
höher, die Statistik Austria hat das auf Auftrag des Seniorenrates
ermittelt, aber ich warne davor, das in Zukunft immer so zu machen, denn es
muss nicht immer so sein, dass der Pensionistenpreisindex höher als der Verbraucherpreisindex
ist. Das ist keineswegs gewährleistet. Dann hüpfen wir halt hin oder
her. Und so kann es auch nicht sein. Oder schaffen wir vielleicht auch einen Behindertenpreisindex,
wo andere Parameter gelten als für andere Leute, oder einen Jugendindex
oder einen Frauenindex? (Abg. Öllinger: Warum denn nicht?)
Die SPÖ ist in diesem Bereich ganz einfach umgefallen, wie du
richtigerweise gesagt hast, Kollege Öllinger. Das ist einmal so. Sie ist
aber rechtzeitig draufgekommen und ist auf das eingeschwenkt, was die momentan
noch im Amt befindliche Bundesregierung auch beschlossen hat. Im Sinne der
Armutsbekämpfung war es besonders wichtig, dass wir vor allem die Mindestpensionen,
die Ausgleichszulagen stark angehoben haben, den Richtsatz für
Alleinstehende genauso wie jenen für Familien. Die Entwicklung von 1999
bis 2006 war hier enorm. Der Verbraucherpreisindex ist bis zu Beginn des
heurigen Jahres um 15,7 Prozent gestiegen, der Ausgleichszulagenrichtsatz
für Alleinstehende um 17 Prozent. Wenn man die für kommendes
Jahr vorgesehene Erhöhung dazunimmt, dann sieht man, das ist enorm
gestiegen. Dies gilt auch für den Familienrichtsatz, der ebenfalls um
25,5 Prozent bis zu Beginn des heurigen Jahres gestiegen ist. In Summe ist
das ein Plus von 250 mit 1. Jänner 2007 beim Familienrichtsatz und
beim Richtsatz für Alleinstehende ein Plus von 136, und das kann sich ganz
einfach sehen lassen.
Wir haben in
Europa den dritthöchsten Mindestpensionssatz. Da kann man sich also schon
einiges von Österreich abpausen. (Beifall beim BZÖ.)
13.24
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