Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 90

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Zeitraum das fertig werden würde, und im Prinzip wäre es äußerst bedenklich und nicht durchführbar.

Außerdem ist es auf den ersten Blick so, dass sich der Antrag weder mit dem einschlägigen Parallelrecht beschäftigt, noch die Vielzahl der im Gesetz vorgesehenen Anpassungsformeln berücksichtigt. Auch wurde versäumt, den Richtwert in den Kata­log mit aufzunehmen.

Ich würde sagen, dieser Antrag ist nicht ausgereift. Ich bin froh, dass wir hier zu einem Kompromiss kommen, dass wir bei der Pensionserhöhung jetzt neben einer linearen Anpassung an die Inflationsrate und somit Wertsicherung auch eine sozial gestaffelte Einmalzahlung leisten. Das war unser Vorschlag. Für Pensionen bis zu einer Höhe von 1 380 € erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 60 €, für Pensionen bis 1 920 € – das sind 50 Prozent der Höchstbemessungsgrundlage; 95 Prozent der österreichischen ASVG-Pensionisten haben übrigens eine Pension bis zu dieser Höhe – erfolgt eine Einmalzahlung in Höhe von 45 €, und für darüber hinausgehende Pensionen wird eine Einmalzahlung von 25 € geleistet.

Wenn man beklagt, dass eben höhere Pensionen in der Vergangenheit nicht ent­sprechend angepasst wurden, dann muss ich Sie schon fragen: Was machen Sie denn jetzt? – Jetzt machen Sie dasselbe! Es ist ganz dasselbe, was wir in der Vergangenheit auch gemacht haben, dass höhere Pensionen nicht mit einem so hohen Prozentsatz angepasst worden sind, 95 Prozent, also jene mit einer Pensionshöhe, die der halben Höchstbemessungsgrundlage entspricht, aber sehr wohl. Und genau dasselbe machen wir jetzt auch. Sie stimmen mit, während Sie auf der anderen Seite kritisieren, was wir in der Vergangenheit gemacht haben. Aber wir haben die Pensionen gesichert.

Noch eines zum Pensionistenpreisindex: Ich warne davor – das ist heute schon gesagt worden –, verschiedene Indizes einzuführen. Heuer ist der Pensionistenpreisindex mit 1,9 Prozent zwar um drei Zehntel höher, die Statistik Austria hat das auf Auftrag des Seniorenrates ermittelt, aber ich warne davor, das in Zukunft immer so zu machen, denn es muss nicht immer so sein, dass der Pensionistenpreisindex höher als der Verbraucherpreisindex ist. Das ist keineswegs gewährleistet. Dann hüpfen wir halt hin oder her. Und so kann es auch nicht sein. Oder schaffen wir vielleicht auch einen Behindertenpreisindex, wo andere Parameter gelten als für andere Leute, oder einen Jugendindex oder einen Frauenindex? (Abg. Öllinger: Warum denn nicht?)

Die SPÖ ist in diesem Bereich ganz einfach umgefallen, wie du richtigerweise gesagt hast, Kollege Öllinger. Das ist einmal so. Sie ist aber rechtzeitig draufgekommen und ist auf das eingeschwenkt, was die momentan noch im Amt befindliche Bundes­regierung auch beschlossen hat. Im Sinne der Armutsbekämpfung war es besonders wichtig, dass wir vor allem die Mindestpensionen, die Ausgleichszulagen stark angehoben haben, den Richtsatz für Alleinstehende genauso wie jenen für Familien. Die Entwicklung von 1999 bis 2006 war hier enorm. Der Verbraucherpreisindex ist bis zu Beginn des heurigen Jahres um 15,7 Prozent gestiegen, der Ausgleichszulagen­richtsatz für Alleinstehende um 17 Prozent. Wenn man die für kommendes Jahr vorgesehene Erhöhung dazunimmt, dann sieht man, das ist enorm gestiegen. Dies gilt auch für den Familienrichtsatz, der ebenfalls um 25,5 Prozent bis zu Beginn des heurigen Jahres gestiegen ist. In Summe ist das ein Plus von 250 mit 1. Jänner 2007 beim Familienrichtsatz und beim Richtsatz für Alleinstehende ein Plus von 136, und das kann sich ganz einfach sehen lassen.

Wir haben in Europa den dritthöchsten Mindestpensionssatz. Da kann man sich also schon einiges von Österreich abpausen. (Beifall beim BZÖ.)

13.24

 


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