Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 91

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Silhavy. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


13.24.50

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Frau Bundesministerin! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Herr Kollege Dolinschek, die 5 Minuten reichen nicht, um das, was Sie da gesagt haben, richtigzustellen. Faktum ist, wir haben unseren Antrag nicht zurück­gezogen, sondern unser Antrag wurde vertagt – das ist ein Unterschied und sollte Ihnen vielleicht bekannt sein –, und zwar deshalb vertagt, weil wir den Pensionis­tenpreisindex ins Dauerrecht überführen wollen. Das muss erst verhandelt werden, und das war der Punkt, über den wir reden.

Natürlich ist es wichtig, wenn heute in einer Tageszeitung steht: „Größte Pensions­erhöhung in 10 Jahren“.

Das tut Ihnen ja auch weh, weil wir im Gegensatz zu Ihren Regierungszeiten, in denen Sie allein das Sagen hatten, natürlich etwas für die Pensionisten getan haben. (Zwischenruf des Abg. Dolinschek.) Wie gesagt: „Größte Pensionserhöhung in 10 Jahren“. Also nicht vergessen, Herr Kollege Dolinschek.

Aber ich denke mir, und das sollten wir schon auch sehr offen besprechen: Wir alle begrüßen vor allem, dass die Ausgleichszulage und der Ausgleichszulagenrichtsatz jetzt auf 726 € angehoben werden, weil es wirklich ein aktives Mittel zur Armuts­bekämpfung ist. Sie wissen ja alle, einer der Schwerpunkte, den wir setzen, ist unter anderem die Armutsbekämpfung. Es ist ja unglaublich, dass in einem der reichsten Länder dieser Erde, in Österreich, Armut vor allem unter dieser Bundesregierung zugenommen hat. Es wird aber keiner Regierung erspart bleiben, sich mit dem Thema Armut zu beschäftigen und zu versuchen, Armut zu bekämpfen. Und ich denke mir, die Anhebung der Ausgleichszulage auf 726 € beim Einzelrichtsatz ist ein bedeutender Schritt in diese Richtung. Wir sind damit über der Armutsschwelle. Das ist in einem Gesamtpaket, das wir sehen, ein ganz wesentlicher und auch fixer Punkt der Armuts­bekämpfung. (Beifall bei der SPÖ.)

Was wir auch nicht übersehen sollten, wenn wir von Armut und niedrigen Einkommen reden, ist natürlich schon die Tatsache, dass es bei Pensionen, die niedrig sind, logischerweise schwieriger ist mit prozentuellen Anhebungen. Es ist, glaube ich, auch unbestritten, dass bei dem, was die Pensionisten tagtäglich an Mehraufwand haben, etwa beim Essen, bei der Wohnung, Verpflegung und so weiter, und zwar Pensionisten mit geringen Pensionen genauso wie jene mit höheren Pensionen, logischerweise sozusagen ein erhöhter Bedarf gegeben ist.

Es geht also um zwei Faktoren: Es geht auf der einen Seite um die Wertsicherung der Pensionen, das heißt – das hat Kollege Öllinger in seinen einleitenden Worten ja heute schon ausgeführt –, es geht darum, dass eine Pension, die eine gewisse Höhe hat, nicht permanent an Kaufkraft verliert und damit irgendwann einmal unten ankommt. Es geht aber auch darum, Pensionen, die eben sehr niedrig sind, etwas besserzustellen und tatsächlich um jenen Faktor anzuheben, um den das Leben teurer wird, wodurch der realen Lebenswelt Rechnung getragen wird.

Die Problematik, die wir in dieser Form haben – das sollten wir auch offen an­sprechen –, wird ja damit in Wahrheit nicht erledigt. Das ist die Problematik, dass wir eine Pensionsanpassung mit 1,6 Prozent haben und das Faktum, dass wir mit Einmalzahlungen jetzt schon über diese 1,6 Prozent bis zu 2,2 Prozent sogar hinauf­kommen, wobei sich aber die Frage der Nachhaltigkeit stellt. Also diese Frage zu klären wird uns in diesem Haus trotzdem nicht erspart bleiben.

 


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