anderen Seite alles bei den Pensionserhöhungen ins Dauerrecht bringe, ist das eine Ungerechtigkeit zwischen den Aktiven und den anderen, und man muss diese Kosten, die man ins Dauerrecht bringt, wie Zinseszinsen bei sonstigen Schulden auch entsprechend abzahlen.
Daher: Würden wir Ihrem Vorschlag folgen, wäre das
nicht nur ungerecht, es wäre auch auf Dauer nicht finanzierbar. Wir
müssen längerfristig gleich die nächste Pensionsreform planen, daher wären wir damit
auch im Widerspruch zu allen bisherigen Reformen.
Aus meiner Sicht
zusammengefasst: Widerstehen Sie doch der Versuchung, ständig zu sagen:
Bei den Pensionisten – die teilweise hier oben sitzen; aber Sie
sagen es ihnen auch über die Medien – hätten wir
Freiheitliche das und jenes gemacht! Es wäre wesentlich objektiver, wenn
man fair und transparent auch in Zukunft vorausschauend überlegt, nach
welchem System die Pension angepasst werden soll. Verwenden wir nicht die
Pensionsanpassung dauernd als Spielball, als Verhandlungsmasse der politischen
Auseinandersetzung, denn das ist letztendlich ungerecht für alle anderen! (Beifall
bei ÖVP und BZÖ.)
13.17
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
13.17
Abgeordneter Sigisbert
Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin!
Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Herr
Kollege Matznetter, Herr Kollege Strache: Wir haben in dieser Bundesregierung
auf Grund der eingetretenen und absehbaren Entwicklung innerhalb der Wirtschaft,
was die Beschäftigung angeht, beim Budget, bei der Gesamtstruktur der
Bevölkerung, angesichts der demografischen Entwicklung ganz einfach
handeln müssen. Es war sozusagen schon fünf Minuten vor zwölf.
Das Umlagesystem in Österreich wird weiter aufrechterhalten und nachhaltig
an die neuen Herausforderungen angepasst. Zugleich müssen eine zweite
und eine dritte Säule aufgebaut und gefördert werden.
Um das
Umlagesystem, den so genannten Generationsvertrag, aufrechtzuerhalten, war es
natürlich wichtig ist, eine Ausgewogenheit zwischen Jungen und
Älteren zu bewahren. Und diese Ausgewogenheit haben wir damit erreicht.
Schauen Sie sich die demografische Entwicklung an: Vor 30 Jahren war
jemand durchschnittlich acht Jahre in Pension und jetzt eben 20 Jahre.
Gott sei Dank, die Lebenserwartung ist gestiegen, aber wir müssen darauf
reagieren. Die Jungen sind viel länger in Ausbildung, steigen später
in die Beschäftigung ein und zahlen daher auch erst später ein. Wir
haben rechtzeitig darauf reagiert.
Herr Kollege
Matznetter, Sie glauben, das Pensionsrecht, das Pensionssystem sozusagen
„im kleinen Finger“ zu haben.
Wenn ich mir den Antrag 20/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert wird, den Sie ja – Gott sei Dank! – zurückgezogen haben, anschaue, dann muss ich sagen, dieser Antrag hat weder Kopf noch Fuß, und ich bin froh, dass Sie den Sozialrechtsänderungsantrag der Regierung unterstützen, den wir heute beschließen. Ihr Antrag läuft auf nichts anderes hinaus, als dass das Sozialministerium mit dem Seniorenrat über die Pensionserhöhung verhandeln soll, so ähnlich, wie es bei den Kollektivvertragsverhandlungen im Rahmen der Sozialpartner der Fall ist. Es wäre ungeheuer zeitaufwändig, es wäre nicht absehbar, in welchem
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