Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 93

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Zweitens: Wir haben mit Einmalzahlungen einen ganz intelligenten Steuerungsprozess gesetzt.

Drittens: Es gibt die Anhebung der Richtsätze für Ausgleichszulagen. Das berührt immerhin 230 000 Bürger, vom Richtsatz für Alleinstehende sind etwa 190 000 und vom Familienrichtsatz etwa 40 000 betroffen. Insgesamt sind das stolze 623 Mil­lionen € und somit – damit wir in der Mathematik etwas weiterkommen – klare 2,1 Pro­zent. Dafür braucht sich überhaupt niemand zu entschuldigen. Das ist ein Grund, ja sogar unsere Pflicht, dass man das hinausträgt und der Bürgerschaft zur Kenntnis bringt, besonders jenen 2,1 Millionen Pensionisten, die in den Genuss dieser Leistun­gen kommen.

Sagen kann es nur der nicht, der die Pensionspolitik populistisch angeht, da gibt es immer einige, und sagen kann es nur der nicht, der die Systematik nicht verstehen will. Das alles ist ja nachbesserbar. Darum glaube ich, dass man über diese Dinge einmal ehrlich und offen reden soll.

Warum man diese Einmalzahlung gemacht hat, hat einen Grund. Es gibt immerhin 230 000 Bürgerinnen und Bürger, die zwei oder mehr Pensionen haben. Es ist somit genauso gesteuert, dass man das halbwegs gerecht verteilt. Frau Bundesministerin – sie ist in der Zwischenzeit hereingekommen –, ein Kompliment allen, die daran gear­beitet haben, vor allem den politischen Parteien, die diese Entscheidung getroffen haben. Ich denke, dass es auch deshalb erwähnenswert ist: Wir haben eine Inflations­rate von 1,1 Prozent – überall lesbar, heute schön gehört. Wenn wir dann um 2,1 Prozent erhöhen, dann sagen Sie doch nicht, dass wir jemanden über den Tisch ziehen, dann sagen Sie doch nicht, dass wir jemanden abstrafen, dann denken Sie doch daran, dass das eine sehr klare und gute Entscheidung ist. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Daran zu denken, dass wir diese Entscheidung auch mit den Erwerbstätigen abstim­men müssen, dass wir diese Entscheidung auch mit den jungen Menschen abstimmen müssen und dass diese Entscheidung auch volkswirtschaftlich vertretbar ist, ist auch Aufgabe von Mandataren. (Neuerlicher Beifall bei ÖVP und BZÖ.) Wünsche dürfen Sie haben, keine Frage, verbietet Ihnen niemand. Realismus ist allerdings hier in diesem Haus schon ein Faktor, den Sie nicht übersehen sollten. Deshalb empfehle ich Ihnen, dass Sie sich mit dieser Frage etwas intensiver auseinander setzen.

Da die Pensionsreform heute angesprochen wurde, dann denke ich, dass wir auch das klar hinaustragen sollen. Damit sind nicht alle zufrieden, nein, es ist aber eines klar: Es war eine sozialpartnerschaftliche Einigung, im Ansatz, in der Ausrichtung toll, einmalig gut. Es gibt in Zukunft für alle Berufsgruppen ein gleiches Anwendungsrecht. Zeigen Sie mir ein Land in Europa, zeigen Sie mir ein Land, das mit uns in der Weise konkurrieren oder uns überbieten kann! Das ist doch, glaube ich, Grund genug, dass man einmal ein bisschen zufrieden sein und auch Freude an dem haben kann, was erreicht wurde.

Wenn wir noch Kindererziehungszeiten einrechnen, wenn wir Pflegeleistungen in den Familien einrechnen, wenn wir Arbeitslosigkeit, Krankenstand in das Pensionssystem einrechnen, dann, muss ich sagen, ist das wirklich eine Entwicklung, die positiv ist und in Wirklichkeit in den letzten Jahren vollzogen wurde. Wenn wir uns das alles leisten können, dann nur deshalb, weil wir in diesem Land eine gute Budgetpolitik und eine gute Wirtschaftspolitik gemacht haben. Das ist zweifelsohne so gelaufen, deshalb sind auch diese Entwicklungen machbar und möglich.

Besten Dank – und ich hoffe, dass wir diese gute Politik, mit wem auch immer, mit den guten Kräften fortsetzen können. Aber wir wollen sie sicherlich nicht mit jenen fort-


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