Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 105

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im Jahr 1993 entspricht. In Zukunft soll zudem eine jährliche Valorisierung des Pflege­geldes sichergestellt werden.

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Bei dieser Gelegenheit möchte ich sagen: Frau Abgeordnete Haidlmayr, Ihr Antrag ist wirklich gut. Auch diesen werden wir gerne unterstützen. (Beifall bei der FPÖ.)

Meine Damen und Herren, niemand, der Charakter hat, wird, wenn ihm legale Pflege möglich ist, das Risiko der illegalen Pflege eingehen. Ermöglichen wir daher diese legale Pflege, anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, in diese sprichwörtliche „Wüste Gobi“ (Abg. Dr. Mitterlehner: Du redest wie ein ...!), denn diese Lösung, die Sie heute beschließen wollen, ist keine Lösung, nicht einmal eine Notlösung, meine Damen und Herren! (Beifall bei der FPÖ.)

14.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag des Abgeord­neten Hofer – gerade eingebracht – ist ausreichend unterstützt, steht in einem aus­reichenden inhaltlichen Zusammenhang und ist daher mit in Behandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung des Pflegegeldes, eingebracht im Zuge der Debatte zu Tagesordnungspunkt 6 in der 4. Sitzung des Nationalrates

Das Pflegegeld verliert Jahr für Jahr an Wert. Seit vielen Jahren beklagen Behin­dertenorganisationen, dass die Regierung das Pflegegeld in den letzten Jahren nie ausreichend erhöht hat. In den letzten zehn Jahren wurde das Pflegegeld nur ein einziges Mal erhöht. Doch nicht einmal in diesem Jahr – nämlich 2005 – reichte die Erhöhung, um die Inflation des laufenden Jahres abzugleichen.

Den Menschen wird es daher immer schwerer gemacht, legale Pflege durch ausgebildete Fachkräfte zu finanzieren.

Jährlich macht die Entwertung bei der Pflegestufe 1 inzwischen 393 Euro aus, bei der Pflegestufe 2 sind es 550 Euro, bei der Pflegestufe 3 848 Euro, Pflegestufe 4 1.273 Euro, Pflegestufe 5 1.728, Pflegestufe 6 2.358 Euro und für die Pflegestufe 7 beträgt die jährliche Entwertung bereits 3146 Euro.

Daher ist festzuhalten, dass von einer Erhöhung des Pflegegeldes bisher keine Rede sein kann. Es wurde nicht einmal eine Inflationsanpassung vorgenommen. Um diese zu erreichen, müsste das Pflegegeld heute um 17 Prozent erhöht werden. Die Mehr­kosten dafür würden sich im Budget des Jahres 2007 mit rd. 285 Mio. Euro nieder­schlagen und könnten durch die Mehreinnahmen im Jahr 2006 finanziert werden

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, alle erforderlichen Schritte zu setzen, um das Pflegegeld so anzupassen, dass es inflationsbereinigt dem Wert bei dessen Einführung


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