Meine Kollegin Theresia Haidlmayr hat schon einen entsprechenden Antrag der Grünen eingebracht. Derzeit ist es nämlich so, dass gerade Demenzerkrankungen nicht erfasst werden und somit gerade demente Menschen, die den höchsten Betreuungsaufwand haben und folglich die meiste Betreuung brauchen, aus dieser Regelung hinausfallen würden.
Wie werden Sie sich in Zukunft verhalten, wenn eine Anzeige erstattet wird in einem Fall, in dem eine Person, die dement ist, von einer Pflegeperson betreut wird? – Das ist unserer Meinung nach ein untragbarer Zustand.
Mit Ihrem Vorschlag nehmen Sie jenen, die pflegen, sämtliche Schutzbestimmungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass das auch so etwas betrifft wie das Recht auf ein eigenes Zimmer. Ja schlimmer noch: Es betrifft auch das Recht auf ein eigenes Bett. Nicht einmal das ist mehr gesichert nach den Gesetzesvorlagen, die Sie hier einbringen.
Was – und das ist hier die Frage! – passiert, wenn jemand die Pflegeperson, die Betreuungsperson anmeldet? – Es ist mit rund 30 Prozent Mehrkosten zu rechnen. Wer wird diese Kosten tragen? Die Familien selber? Sie wissen, dass diese oft am Rand ihrer Finanzkraft sind und kaum die Kosten für die Pflegekräfte aufbringen können. Sollen diese Kosten die zu Pflegenden selbst tragen? – Kollegin Haidlmayr hat Ihnen vorgerechnet, wie oft das überhaupt nicht möglich ist. – Oder sollen für diese Kosten die PflegerInnen selbst aufkommen? – Meistens sind es Frauen oder Pfleger oder Betreuungskräfte, die um ein Gehalt in der Höhe von 900, 1000, 1 200 € im Monat pflegen. Sollen die jetzt von dieser Summe noch die gesamten Abgaben leisten?
Da ist eine Frage offen, auf die Sie keine Antwort haben!
Was, so frage ich mich auch, passiert, wenn die Sozialversicherungsbeiträge und die Lohnsteuer im ersten Halbjahr 2007 nicht gezahlt werden? Was werden Sie dann tun? Dann fällt das ja noch unter das Amnestiegesetz. Auf der einen Seite wird amnestiert, wird nicht verfolgt, und auf der anderen Seite – und ich bin mir nicht klar, ob Ihnen das bewusst ist; aber vielleicht haben Sie es ganz bewusst so gemacht – haben Sie keine Bestimmungen für eine Amnestie bezüglich Nichtzahlung der Abgaben eingeführt. Das heißt: Das Finanzamt ist, wenn es davon weiß, verpflichtet, diese Finanzvergehen beziehungsweise Verwaltungsübertretungen zu ahnden. Und das heißt wiederum: Diejenigen, die pflegen, beziehungsweise diejenigen, die den Auftrag dazu geben, werden haftbar gemacht und müssen die Schulden, die angefallen sind, zahlen.
Ihr Gesetz, das Sie hier vorgelegt haben, ist nicht ausreichend, hat ganz eklatante Mängel und Lücken, schafft mehr Unrecht. Unserer Meinung nach braucht es eine klare Regelung.
Es braucht vor allem auch eine Neuorganisation des Pflegegeldes, und zwar nicht nur eine Erhöhung, sondern eine Gesamtänderung inklusive Einführung einer offenen Stufe. Und es braucht natürlich auch die entsprechenden Angebote im stationären, teilstationären und vor allem auch im ambulanten Bereich, damit die Rund-um-die-Uhr-Pflege nicht so oft notwendig ist wie heute. Sie ist nämlich heute oft deswegen notwendig, weil die ambulanten Dienste nicht im ausreichenden Ausmaß zur Verfügung stehen beziehungsweise nicht leistbar sind. Das müssen Sie sich einmal anschauen.
Ich bin gespannt, wie Sie das
alles bis 1. Juli 2007 auf die Reihe bekommen werden. Wir werden
diesem Antrag hier und jetzt nicht zustimmen. – Danke.
(Beifall bei den Grünen.)
14.39
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite