Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 148

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16.45.38

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren von den Grünen! Sie haben heute hier wieder einen Antrag vorgelegt auf Einrichtung eines so genannten Zivilpakts, der auch – und das war Teil zwei oder Ziel zwei Ihrer Bestrebungen – homosexuelle Bezie­hungen weitgehend der Ehe gleichstellt. Das betrifft auch das Recht auf Adoption von Kindern. Sie machen dies unter dem Prätext, sich gegen Diskriminierung einzusetzen.

Ich meine, dass das Wichtigste ist, die Begriffe richtig zu setzen, wenn man ein rich­tiges Ergebnis haben will, und Sie setzen hier die Begriffe nicht richtig. Dis­kriminierung wäre, wenn man gleiche Dinge ohne sachliche Rechtfertigung ungleich und damit ungerecht behandelt, und das ist hier nicht der Fall. Die Tatsache, dass die Ehe eine besondere Stellung in unserer Gesellschaft hat, eine Privilegierung, eine von uns Freiheitlichen jedenfalls sehr erwünschte Privilegierung, zeigt sich darin, dass sie eben eine eigene Rechtsstellung hat. Die Tatsache, dass andere Verhältnisse nicht ebenso behandelt werden, kann daher nicht als Diskriminierung angesehen werden.

Ich berufe mich in der Argumentation sehr gerne auf ein Papier, einen Beschluss der Versammlung der Glaubenskongregation vom 3. Juni 2003 – damals war der heutige Papst Chef dieser Glaubenskongregation –, erstens, weil es in wirklich glasklarer Argumentation zum Standpunkt folgert, zum Zweiten, weil zahlreiche Mitglieder dieses Hauses sich davon wohl angesprochen fühlen müssten, da hier ein ausdrücklicher Appell speziell an alle katholischen Politiker Europas formuliert wird – diese werden expressis verbis auf verschiedene Fälle angesprochen, die in ihrem politischen Leben eintreten könnten, und auch zu einem bestimmten Verhalten aufgefordert – und zum Dritten, weil es sich, wie es in diesem Papier heißt, um eine Materie handelt, die das natürliche Sittengesetz betrifft. Deswegen werden die folgenden Argumente nicht nur den Gläubigen vorgelegt, „sondern allen Menschen, die sich für die Förderung und den Schutz des Gemeinwohls der Gesellschaft einsetzen“.

Auch ich als aufgeklärter Europäer habe mich deshalb mit diesem Papier beschäftigt.

„Die Lehre der Kirche über die Ehe ...“ – und das ist hier ganz klar definiert – „legt eine Wahrheit vor, die ... von allen großen Kulturen der Welt anerkannt wird. Die Ehe ist nicht eine beliebige Gemeinschaft von menschlichen Personen. ... Keine Ideologie“ – so steht es geschrieben, und so, denke ich, sollte man es auch sehen – „kann dem menschlichen Geist die Gewissheit nehmen, dass es eine Ehe nur zwischen zwei Personen verschiedenen Geschlechts gibt ...“

Die Ehe ist nicht mit anderen Gemeinschaften vergleichbar, denn der entscheidende Punkt ist ein anderer: „Den homosexuellen Lebensgemeinschaften“, so heißt es weiter, „fehlen ganz und gar die biologischen und anthropologischen Faktoren der Ehe und der Familie, die vernünftigerweise eine rechtliche Anerkennung solcher Lebensgemein­schaften begründen könnten. Sie sind nicht in der Lage, auf angemessene Weise“ – hiemit wird auf den möglichen Fortschritt der Naturwissenschaft Bezug genommen – „die Fortpflanzung und den Fortbestand der Menschheit zu gewährleisten“.

Dem schließe ich mich an: Dass der Mensch als Mann und Frau geschaffen ist, das ist, wie der Papst vor kurzem sehr launig gesagt hat, keine Erfindung der katholischen Kirche.

Daraus folgt – und damit wird der Vorwurf der Diskriminierung  zurückgewiesen –: „Um die Legalisierung der homosexuellen Lebensgemeinschaften zu stützen, kann man sich nicht auf das Prinzip der Achtung und der Nicht-Diskriminierung jeder Person berufen. Eine Unterscheidung unter Personen oder die Ablehnung einer sozialen Anerkennung oder Leistung sind nämlich nur dann unannehmbar, wenn sie der Gerechtigkeit widersprechen. Wenn man den Lebensformen, die weder ehelich sind


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