Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 149

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noch sein können, den sozialen und rechtlichen Status der Ehe nicht zuerkennt, wider­spricht dies nicht der Gerechtigkeit, sondern wird im Gegenteil von ihr gefordert.“

Das ist logisch und stringent, und dagegen ist eigentlich wenig zu sagen.

Der Appell – damit er in diesem Hause auch einmal gehört wird – an die katholischen Politiker Europas lautet: Werden homosexuelle Lebensgemeinschaften rechtlich aner­kannt oder werden sie der Ehe gleichgestellt, indem man ihnen die Rechte gewährt, die der Ehe eigen sind, ist es geboten, klar und deutlich dagegen Einspruch zu erheben und sich jeder Art formeller Mitwirkung zu enthalten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, nach unserem Verständnis, nach einem liberalen, freiheitlichen Verständnis interessieren den Staat die Beziehungen zwischen privaten Personen nicht. (Abg. Öllinger: Was ist daran liberal?) Das tut ja übrigens auch Ihr Zivilpakt nicht immer. Es gibt unverheiratete Geschwister vor allem der älteren Generation, wo viele Frauen auf Grund zweier Weltkriege nicht verheiratet waren – ich habe selber in meiner Verwandtschaft solche Beziehungen kennen gelernt –, die aber lebenslang miteinander gewohnt und füreinander gesorgt haben, die jedoch selbst­verständlich keine eigene Rechtsstellung hatten. Den freiheitlichen Staat interessieren private Beziehungen zwischen Personen nicht. Allerdings gibt es eine Beziehung, die ihn interessiert und die in einer ganz bewussten Privilegierung herausgezogen ist: Das ist die Ehe als dauerhafte Beziehung zwischen einem Mann und einer Frau mit der Ausrichtung auf Kinder, mit dem Vorsatz, Kinder zu zeugen und aufzuziehen.

Ich meine, das ist über jeden Glauben und über jede Zeit hinaus von Gültigkeit, und deswegen werden wir uns auch an diese Richtung halten und diese Linie verfolgen, egal, was der Zeitgeist mehrheitsfähig erscheinen lässt. (Beifall bei der FPÖ.)

16.51


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als nächster Abgeordneter zu Wort gelangt Herr Mag. Darmann. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.51.37

Abgeordneter Mag. Gernot Darmann (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich kann gleich vorweg beruhigen, es ist zwar die erste Lesung, aber wir haben uns zu dieser Thematik sehr wohl schon den Kopf zerbrochen. Wir werden im Ausschuss und auch in weiterer Folge noch sehr genau diskutieren müssen, was hier heute besprochen wird, denn dieser Antrag der Grünen sieht nicht nur einen Zivilpakt bei gleichgeschlechtlichen Beziehungen vor, sondern auch die Möglichkeit einer mit allen Vorteilen der Ehe abgesicherten Lebens­gemeinschaft.

Neben der Ehe und der rechtlich praktisch ungeregelten Lebensgemeinschaft soll also eine Ehe zweiter Klasse ermöglicht werden. Dies ist für mich umso weniger nachvoll­ziehbar, als hier parallel zur Institution der Ehe ein Pakt gefordert wird, der nur berech­tigt, begünstigt, aber nicht verpflichtet, denn in diesem Antrag heißt es unter anderem:

„Es gibt keinen Pflichtenkatalog wie für die Ehe, da die LebenspartnerInnen eines Zivilpaktes die Art ihrer Lebensführung und die Ausgestaltung ihrer Beziehung zueinander völlig frei und subjektiv gestalten können sollen. Das heißt, es gibt zum Beispiel keine gesetzlich vorgeschriebene Pflicht zum gemeinsamen Wohnen oder zur Treue. Bei der gerichtlichen Auflösung wird ein ,Wohlverhalten’ beziehungsweise ,Verschulden’ vom Gericht nicht geprüft, es spielt – anders als bei der Ehe – keine Rolle.

Nach einer gerichtlichen Auflösung des Zivilpakts besteht keine Verpflichtung mehr, dem/der LebenspartnerIn den Lebensstandard zu erhalten.“

 


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