Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 150

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Der von den Grünen vorgeschlagene Zivilpakt sieht also keine gegenseitigen Pflichten vor. Das heißt aber nichts anderes als das, dass man diesen Zivilpakt auch aus rein wirtschaftlichen Gründen schließen kann, zum Beispiel im Hinblick auf die Vorteile im Sozialversicherungs- oder im Asylbereich. Damit werden aber auch dem Missbrauch Tür und Tor geöffnet, zumal eine Lösung des Paktes grundlos im Einvernehmen und quasi ab der ersten Stunde möglich sein wird. Eine Absicherung des Lebenspartners, der für die Betreuung der Kinder vorübergehend den Beruf aufgibt, wäre also in einer Ehe zweiter Klasse in keiner Weise gegeben.

Aus diesem Antrag ergeben sich noch ein paar weitere Fragen. Nicht nachvollziehbar ist für mich nämlich der Vorschlag im Bereich der Stiefkinderadoption durch gleich­geschlechtliche Zivilpartnerschaften. Hier ergeben sich nämlich die Fragen, wie der leibliche Elternteil aus seinen Pflichten entlassen werden soll oder ob das Kind seine Rechte gegenüber dem leiblichen Elternteil verlieren wird oder ob es drei oder vier Elternteile geben soll. Dies ist alles nicht gelöst, sollte aber noch sehr genau diskutiert werden.

Widersprüchlich ist für mich in diesem Zusammenhang auch, dass es zwar keine gegenseitigen Verpflichtungen wie zum Beispiel einen Unterhaltsanspruch nach Auf­lösung des Zivilpakts geben soll, aber sehr wohl ein volles Erbrecht samt voller Begünstigung bei der Erbschaftssteuer. Wie das zusammenpassen soll, das müssen wir auch noch durchdiskutieren, denn da gibt es wirklich Erklärungsbedarf.

Insofern lässt der Antrag selbst beim besten Willen viele Fragen offen. Wir vom BZÖ sprechen uns weiterhin für eine Reform des Familienrechts im Interesse der Kinder aus, und wir halten auch eine Überarbeitung des Ehe- und Scheidungsrechts für dringend erforderlich. Ich hoffe daher, dass wir uns in dieser Gesetzgebungsperiode noch ausführlich mit dieser Thematik beschäftigen werden. – Danke. (Beifall bei BZÖ und ÖVP.)

16.55


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Dr. Lopatka. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


16.55.30

Abge­ordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! (Abg. Öllinger: Die ÖVP hat besonderen Erklärungsbedarf!) Die ÖVP hat hier keinen besonderen Erklärungsbedarf! Was die ÖVP hat, das sind klare Standpunkte. (Beifall bei der ÖVP.)

Die Österreichische Volkspartei ist eine Partei, die weder päpstliche noch kuriale Schriften zitieren muss, sondern uns reicht, was wir in unserem Grundsatzprogramm festgeschrieben haben. Daher bin ich über den Antrag in dem Punkt froh, dass wir heute wieder einmal über Ehe und Familie diskutieren, denn das ist schon ein Bereich, auf den wir unser besonderes Augenmerk legen. Angesichts der demographischen Entwicklung, die wir haben, angesichts ... (Abg. Öllinger: Dann tun Sie das aber auch konkret angesichts der Maßnahmen gegen ausländische Kinder!)

Herr Kollege Öllinger, zu dem, was hier passiert ist, hat es ganz klare Aussagen von Ministerin Rauch-Kallat und von uns gegeben. (Abg. Öllinger: Konsequenzlose!) Wenn Sie die nicht bemerkt haben, werde ich Sie Ihnen gerne nachher zur Kenntnis bringen.

Faktum ist für uns, dass Ehe und Familie unseres Erachtens eine besondere Stellung innehaben und nach wie vor im Regelfall die beste Form des Zusammenlebens sind. Wir sind aber nicht diejenigen, die hier quasi an überkommenen Traditionen festhalten.

 


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