Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 151

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Natürlich ist uns von der Österreichischen Volkspartei vollkommen klar, dass es in den letzten Jahrzehnten gesellschaftspolitische Entwicklungen gegeben hat – ich bewerte diese nicht –, sodass Ehen und Familien in der traditionellen Form, die auch auf Treue angelegt sind, immer wieder scheitern. Das müssen wir natürlich auch rechtlich beurteilen und in den Griff bekommen.

Zweiter Punkt: Wir sind gegen jede Form von Diskriminierung, auch von Lebens­gemeinschaften. Wir halten es aber nicht für angebracht und angemessen, zu einer Gleichstellung in der Form zu kommen, dass es zwar bei den Rechten eine Gleich­stellung gibt, aber nicht bei den Pflichten. Das ist für mich der große Widerspruch, und ich verstehe auch Kollegin Lunacek nicht, wenn sie in ihrem Antrag ganz klar festhält – und da darf ich wortwörtlich zitieren –:

„Die Vorstellung, dass eine/r für die/den andere(n) den Haushalt führt und für das eigene Fortkommen nicht mehr Sorge trägt, ist mit dem Zivilpakt inkompatibel. Es besteht kein Rechtsschutzinteresse, neue Rechtsinstitute für derartige Lebensformen zu begründen.“

Heißt das für Sie, dass diejenigen, die zu zweit zusammenleben, wenn einer davon für sich in Anspruch nimmt, zu Hause zu bleiben, im Rechtsinstitut, das Sie hier schaffen wollen, im Zivilpakt einfach keine Berücksichtigung finden? Das verstehe ich nicht, denn das wäre natürlich wieder eine neue Form der Diskriminierung. (Abg. Dr. Fekter: Hausfrauendiskriminierung!)

Wo wir aber sicherlich noch etwas tun müssen, sind jene konkreten Punkte, wo es in einzelnen Gesetzen tatsächlich Diskriminierungen gibt. Selbstverständlich sind wir hier bereit, auch unseren Beitrag zu leisten. Wir sagen aber ganz klar: Für jene, für die die Ehe nicht in Frage kommt, gibt es bereits im zivilrechtlichen Bereich genügend Mög­lichkeiten, das auch entsprechend vertragsmäßig durch freiwillige Vereinbarungen abzusichern. Da gibt es genügend Raum, um Regelungen zu finden. Ehe ist für uns ganz klar ein Rechtsinstitut, das ausschließlich auf heterosexuelle Paare abstellt.

Wir können einer Form eines Zivilpakts sicherlich nicht die Zustimmung geben, mit der quasi durch die Hintertür eine Gleichstellung mit der Ehe erfolgt, eine Gleichstellung, was die Rechte anbelangt, aber nicht was die Pflichten betrifft. Da unterscheiden wir uns von den Grünen.

Das Positive an der heutigen ersten Lesung und dieser Debatte ist aber, dass wir uns wieder einmal mit Ehe und Familie beschäftigen, denn das kann man nicht losgelöst von dieser Debatte sehen. So gesehen macht für mich dieser Antrag Sinn. (Beifall bei der ÖVP.)

17.00


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Frau Abgeordnete Mag. Lunacek zu Wort gemeldet.

Frau Abgeordnete, Sie kennen die Bestimmungen: zunächst den zu berichtigenden, dann den berichtigten Sachverhalt. 2 Minuten. – Bitte.

 


17.00.25

Abgeordnete Mag. Ulrike Lunacek (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Kollegin Fekter hat behauptet, dass die Grünen mit dem Zivilpaktantrag den schon existierenden heterosexuellen Lebenspartnern und -partnerinnen Rechte nehmen und sie quasi – das haben Sie sinngemäß so gesagt – zum Standesamt treiben, um dort den Zivilpakt einzugehen.

Ich berichtige tatsächlich: Mit dem Zivilpakt wird für heterosexuelle Lebensgemein­schaften, die derzeit so gut wie keine Rechte haben, endlich Rechtssicherheit herge-


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