Ich will nicht sagen, dass europäisch das Gegenteil von dem ist, was Sie hier vertreten, aber man muss sich schon irgendwo auch entwickeln, Frau Kollegin – und wenn schon nicht aus anderen Gründen, dann wenigstens im Sinne des Humanismus!
Ich hoffe daher, dass uns dieser Diskurs ein Stück weiter weg von dem Standpunkt bringt, den wir, Kollegin Hakl, leider Gottes hier auch wieder präsentiert bekommen. Ein klein wenig Vernunft, eine Öffnung und eine Chance, hier wirklich jenen Menschen in ihrer Zuneigung zu helfen, sollte doch bestehen. Im ganzen restlichen Europa ist das überhaupt keine Debatte mehr. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und den Grünen.)
16.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Fekter. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
16.42
Abgeordnete Mag. Dr. Maria
Theresia Fekter (ÖVP):
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minister! Werte
Kolleginnen und Kollegen! Das Thema ist ja nicht neu und nicht notwendig, Frau
Kollegin Lunacek. (Abg. Mag. Lunacek: Sehr notwendig!) Es
ist so, dass wir auf dem Standpunkt stehen, dass homosexuelle Partnerschaften
Lebensgemeinschaften sind. Wir wollen keine Diskriminierung der Lebensgemeinschaften,
das heißt, es müssen für heterosexuelle wie für homosexuelle
Lebensgemeinschaften dieselben Rechtsfolgen gelten. Allerdings sind zwei
Männer oder zwei Frauen für uns nicht ehefähig, und daher kommt
die Ehe nicht in Frage. (Beifall
bei ÖVP und FPÖ.)
Was Ihren Wunsch betrifft, dass man die homosexuellen Paare bei der
Erbschaftssteuer begünstigen könnte: Die Grünen sollen
mit uns die Erbschaftssteuer abschaffen, dann ist das kein Problem mehr! (Beifall bei ÖVP, FPÖ und
BZÖ.)
Meine sehr verehrten Damen und
Herren, Ihr Zivilpakt ist zudem ein absolut untaugliches Instrument
für Lebensgemeinschaften. Sie verschlechtern damit bestehende Rechte von
Lebenspartnern in einem exorbitanten Ausmaß. Ich nenne Ihnen nur ein
Beispiel: Derzeit hat die Lebensgefährtin im Mietrecht ein Eintrittsrecht.
Nach dem Wunsch der Grünen hat sie dieses Eintrittsrecht nur mehr dann,
wenn sie einen Zivilpakt beim Standesamt abgeschlossen hat, das heißt,
wenn sie zum Standesamt geht und dort einen Zivilpakt abschließt. (Zwischenrufe bei den Grünen.)
In 20 Gesetzen ändern Sie Rechte, die heute ex lege, also per Gesetz, Lebensgefährten zum Teil schon haben, insofern einschränkend, als sie nur mehr dann diese Rechte haben, wenn sie sich entschließen, einen Zivilpakt abzuschließen, das heißt ein Aufgebot zu bestellen, denn man darf ja nur heiraten oder einen Zivilpakt abschließen. Daher muss das Procedere beim Standesamt wie bei der Ehe auch beim Zivilpakt eingehalten werden. Und Sie wissen ganz genau: Das ist nicht die Wirklichkeit. Die Wirklichkeit ist, dass die Menschen sich ganz klar entscheiden: Entweder zum Standesamt mit den dazugehörigen Rechtsfolgen oder eben nicht, weil sie die Rechtsfolgen nicht haben wollen, außer sie stehen ihnen per Gesetz zu.
Sie nehmen diesen Menschen, nämlich den Lebenspartnern, den Lebensgefährten, die jetzt bereits Rechte haben, diese Rechte weg und schicken sie aufs Standesamt. – Nein, danke! (Beifall bei der ÖVP.)
16.45
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Rosenkranz. Wunschredezeit: 4 Minuten. – Bitte.
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