Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 146

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Dr. Jarolim. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


16.37.59

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Meine Damen und Herren! Ich kann dem eigentlich nicht besonders viel hinzufügen, was Kollegin Lunacek schon gesagt hat. Ich habe nur das Problem, dass ich selbst nicht weiß, wie man mit dieser Thematik so umgehen kann, dass man damit in diesem Haus in einer diskriminierungsfreien Art und Weise, in einer humanistischen Weise, wie sie eigentlich einer offenen Gesellschaft entsprechen soll, umgeht, denn ich merke immer wieder, auch jetzt an den Zwischenrufen, dass man hier teilweise mit Gehässigkeiten umgeht, die dem Thema eigentlich nicht entsprechen. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Im Wesentlichen geht es darum, dass wir gemeinsam versuchen sollten, im Rahmen des Staates mit Personen, die Zuneigung zueinander fühlen, umzugehen. Das kann man sicher nicht machen, indem man sich hier eingräbt und alte Vorurteile bewegt. Daher werde ich eher den Weg eines Ersuchens wählen, dass Sie sich wirklich einmal mit dieser Thematik auseinander setzen und versuchen, so weit wie möglich, ohne Vorein­genommenheit und vielleicht auch in Gesprächen mit Betroffenen in ver­schiede­nen Gruppen, sich dem Thema zu nähern und das wirklich zu akzeptieren, worum es hier geht.

Es geht hierbei eigentlich darum, dass Zuneigungen bestehen und die Rolle des Staates ja nicht die sein kann, zu sagen: Das wollen wir nicht, wir ignorieren das ganz einfach – so wie es in vielen anderen Bereichen auch bei der heterosexuellen Part­nerschaft immer wieder vorkommt –, sondern der Staat hat ganz einfach, glaube ich, eine entsprechende Rolle einzunehmen, mit diesem Thema in sehr aufgeschlossener Art und Weise umzugehen. Ich glaube daher, dass der Diskurs darüber unbedingt notwendig ist, und möchte wirklich alle ersuchen, hier Gehässigkeiten so weit wie möglich wegzulassen und sich dem Thema zumindest einmal so weit zu öffnen, dass Sie auch die Betroffenen anhören, um die es hier geht.

Wenn man sich mit diesem Thema im europäischen Kontext auseinander setzt, dann ist es einem unverständlich, warum hier in Österreich immer noch die Argumentation kommt, dass man das nicht anerkennen dürfe, man es zwar faktisch irgendwie gleichstellen beziehungsweise sich bemühen müsse, aber der Staat das nicht anerkennen könne, weil das in Ländern wie etwa der Schweiz oder auch Spanien überhaupt kein Thema mehr ist. Meine Damen und Herren, vielleicht sollten wir wirklich einmal versuchen, von den eingefahrenen Argumenten herunterzusteigen und zu sagen, was es tatsächlich ist, das Sie hier nicht anerkennen wollen.

Es sind nicht so wenige Punkte, Frau Kollegin Fekter, wo es Unterschiede gibt, die nicht gerechtfertigt sind. Ich frage Sie: Warum soll bei den Besuchs- und Auskunfts­rechten im Spital eine Diskriminierung stattfinden? (Abg. Dr. Fekter: Das ist geltendes Recht!)

Oder: Hospizkarenzgeld, Eintritt in den Mietvertrag. – Ich frage Sie, meine Damen und Herren von der ÖVP: Warum soll es da Unterschiede geben? Und auch beim gesetz­lichen Erbrecht? 20, 30 Jahre leben Partner zusammen. Es stirbt einer. Es macht nicht jeder ein Testament. Und wissen Sie, der Hinweis darauf, dass sie ja heiraten können, ist Zynismus der Sonderklasse. Warum soll bei Personen, die 20 oder 30 Jahre lang zusammenleben, keine gesetzliche Erbfolge gelten? Warum soll das nicht anerkannt werden, Frau Kollegin Fekter? (Abg. Mag. Hakl: Erbschaftssteuer abschaffen!) Wer vergibt sich irgendetwas, wenn man sagt: Für diese Menschen wird ein Rechtsinstitut geschaffen. Kollegin Hakl, wer vergibt sich etwas? (Abg. Mag. Hakl: Die erste Ehefrau und die Kinder zum Beispiel!) Absurd!

 


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