Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 173

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18.18.08

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Was ist denn der Ausgangspunkt für den Antrag der Grünen? – Das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz. Ich bringe in Erin­nerung: Der Auftrag des Fonds besteht darin, Beitragszuschüsse an nach dem gewerblichen Sozialversicherungsgesetz versicherte Künstler zu leisten und dafür die notwendigen Mittel aufzubringen.

Wer ist ein Künstler? Das ist im Gegensatz zum vorliegenden Antrag der Grünen sehr explizit geregelt.

Ein Künstler ist – ich zitiere –, „wer in den Bereichen der bildenden Kunst, der darstel­lenden Kunst, der Musik, der Literatur oder in einer ihrer zeitgenössischen Ausformung (insbesondere Fotografie, Filmkunst, Multimediakunst, literarische Übersetzung, Tonkunst) auf Grund seiner künstlerischen Befähigung im Rahmen einer künstleri­schen Tätigkeit Werke der Kunst schafft“.

Darin unterscheidet sich der Ansatz schon gravierend von dem des KünstlerInnen­absicherungsgesetzes der Grünen. Dabei soll nämlich die Erzielung eines Einkom­mens auf der Basis einer künstlerischen Bemühung erreicht werden.

Meine Damen und Herren! Künstlerisches Bemühen – vielleicht gibt es hier herinnen Kolleginnen und Kollegen, die sich absolut als jemand deklarieren wollten, der künstle­rische Bemühungen anstrebt: Wir würden aber nicht in den Genuss des Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes beziehungsweise von entsprechenden Zuwendun­gen kommen. (Abg. Reheis: Das werden wir nicht brauchen!)

Meine Damen und Herren, das sage ich nicht so ohne weiteres daher, sondern darin liegt der gravierende Unterschied. Die Regelung im geltenden Künstler-Sozialversiche­rungsfondsgesetz, auf Basis dessen Zuschüsse geleistet werden, sorgt über Kurien sehr genau über die Bestimmung dessen, was als künstlerische Tätigkeit gewertet wird.

Jetzt bitte ich Sie, sich zurückzulehnen, nachzudenken, zu überlegen, wie denn die künstlerische Bemühung gewertet wird. Allein, dieses „unsaubere“ Kriterium als zen­trales Element eines Gesetzes zu machen, das mit einer Zuwendung von Einkom­men verbunden ist, das ist mir als Gesetzgeberin zu ungewiss. – Ich glaube, die Kollegin Muttonen hat ja auch in ihrer ablehnenden Stellungnahme zu diesem Ansatz diese zentrale Schwachstelle mit herausgestrichen.

Meine Damen und Herren, noch etwas hat Frau Kollegin Muttonen angesprochen, nämlich die Veränderung der Arbeitswelt. – Jetzt würde ich einmal sagen: Die Arbeits­welt außerhalb des künstlerischen Schaffens und die des künstlerischen Schaffens sind ohnedies schon schwer miteinander vergleichbar, und das, was Prekarisierung und Unsicherheit, Zeitflexibilität heißt, bedeutet für das künstlerische Schaffen wieder etwas ganz anderes.

Die Maßstäbe von Arbeitszeitsicherheit, die Maßstäbe von Einkommenssicherheit, die Sie sonst an geregelte, etwa unselbständige Erwerbstätigkeit anlegen, können Sie doch, bitte, nicht in der Regel auch an das künstlerische Schaffen anlegen. Das kön­nen Sie doch nicht so gemeint haben!

Daher unser Vorschlag: Das Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetz hat sich bewährt. Nennen Sie mir ein Gesetz, das nicht verbesserungs- oder erweiterungs­bedürftig ist! Schließlich haben wir ja bei null angefangen. Es ist dem Staatssekretär Morak zu verdanken, dass wir dieses Gesetz überhaupt verabschieden konnten.

 


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