Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 174

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Also Evaluierung, Überprüfung, Weiterentwicklung: ja – aber wahrscheinlich oder bes­ser: ganz sicher nicht in Richtung Schaffung eines Einkommens, auf das man An­spruch hat – durch gesetzliche Regelung auf Basis der künstlerischen Bemühung.

Alle anderen Schwachstellen dieses Antrages lasse ich weg und überlasse sie der weiteren parlamentarischen Behandlung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

18.22


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Kickl. Redezeit: 4 Minuten. – Bitte.

 


18.22.21

Abgeordneter Herbert Kickl (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Vier Minuten für die Kunst – ich bin fast dazu geneigt, wenn es um die Kunst geht, auch einen Künstler zu zitieren. Ich möchte mich da jetzt nicht outen, aber in gewisser Art und Weise bin ich in diesem Zusammenhang fast so etwas wie „Serafinianer“. Es ist nämlich ganz „wunderbar“, dass wir hier über die Absicherung von Künstlern sprechen.

Aber man muss den Begriff „wunderbar“ einmal auf der Zunge zergehen lassen – er ist nämlich ein sehr zweideutiger Begriff. Auf der einen Seite heißt das: Es ist herrlich! – wahrscheinlich für die Damen und Herren von der grünen Fraktion, muss man sagen, auch „fraulich“ –, auf der anderen Seite heißt das auch: Es ist auch sehr fragwürdig!

Es klingt nämlich „wunderbar“, meine Damen und Herren, wenn wir über diese Ab­sicherung reden. Und es klingt ganz „wunderbar“, wenn wir denjenigen, die sich im Grunde genommen von ihrem Selbstverständnis her über Freiheit, über Unabhängig­keit, über Selbstbestimmung definieren, diese Freiheit und diese Selbständigkeit und diese Unabhängigkeit absichern wollen, wenn wir über eine materielle Absicherung sprechen.

Aber – das ist der entscheidende Punkt, und da wird es dann interessant – der Teufel steckt bekanntlich im Detail: Das, was jetzt vorgelegt wurde, hat mit Unabhängigkeit nicht wirklich etwas zu tun. Statt Unabhängigkeit und Sicherheit kommt mit dem Vorschlag, den Sie jetzt vorgelegt haben, gerade das Gegenteil heraus.

Was Sie, meine Damen und Herren von den Grünen, mit diesem KünstlerInnen­absicherungsgesetz – mit großem I geschrieben – wollen, das ist in Wirklichkeit nichts anderes als ein KünstlerInnenabhängigkeitsgesetz.

Was heißt das? – Da gibt es dann eine Kommission, die das nach politischen Gesichtspunkten verteilt und so weiter. Also nach alter Tradition, wie wir das aus schlechter Gewohnheit schon kennen, gibt es einen Vierjahresplan. Es gibt, wie gesagt, eine Kommission, die das alles politisch verteilen soll – also auf gut Deutsch eine Kommission, die das fortsetzt, was zu Recht im Grunde genommen einen schlechten Beigeschmack auch bei den Menschen draußen hat, und zwar mit dem Wort „Staatskünstler“. Genau darum geht es!

Der Begriff „Staatskünstler“ und die Institutionalisierung des „Staatskünstlers“ soll da auf eine bestimmte Art und Weise verlängert werden, verfestigt werden und zementiert werden. Eine politische Kommission soll es geben, wo man dann entscheidet, wie das Ganze funktioniert – wo es aber nicht darum geht, Unabhängigkeit und Sicherheit zu schaffen, sondern in Wirklichkeit darum, Abhängigkeit zu zementieren. – Das ist genau das Gegenteil von einer freien Kunst. Das erinnert mich an zentral gelenkte Planwirtschaft. (Zwischenruf des Abg. Dr. Niederwieser.)

Meine Damen und Herren, Ihre Kommission ist ein Instrument, um Abhängigkeiten aufzubauen. Und es ist ein sehr, sehr durchsichtiges Spiel, das Sie da betreiben.

 


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