Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 175

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Ich freue mich, dass Herr Professor Van der Bellen da sitzt, denn ich kann mich noch daran erinnern, wie er sich bei der letzten Sitzung fast hysterisch in die Geschichte rund um Herrn Nitsch hineingesteigert hat. (Abg. Öllinger: Nein, nein, nein! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)

Na ja, es war schon fast ein hysterischer Ausbruch, den Sie da hatten, um die Freiheit der Kunst zu verteidigen. Ich muss Ihnen schon sagen, Herr Professor Van der Bellen: Völlig zu Recht halten Sie die Freiheit der Kunst hoch. Da sind wir uns alle einig. Aber die Freiheit der Kunst bedeutet auch die Freiheit der Kritik an der Kunst. (Beifall bei der FPÖ.) Und wenn wir anderer Meinung sind, was „Schütt- und Fäkalkünstler“ betrifft, so würde ich, bitte, meinen, dass Sie so viel Toleranz aufbringen sollten, auch uns diese Freiheit zuzugestehen. (Abg. Öllinger: Stimmen muss die Kritik auch!)

Meine Damen und Herren, Sie wollen – und diesen Verdacht werde ich nicht los – nicht Sicherheit, sondern Abhängigkeit. Sie wollen nicht Sicherheit, sondern eine politische Steuerbarkeit. Sie wollen nicht Sicherheit, sondern ein Lenkungsinstrument mehr, um eine Kundschaft, wo Sie glauben, dass das die Ihrige ist, besonders gut bedienen zu können.

Da können Sie meinetwegen mit dem Deckmantel des sozialen Gedankens daher­kommen, denn wir wissen genau, was darunter ist: In Wirklichkeit ist das reine Partei­politik! In Wirklichkeit ist das Weltanschauung und Ideologie, die Sie damit verkaufen wollen. – Das findet unsere Zustimmung nicht! (Beifall bei der FPÖ.)

18.26


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.26.59

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Obwohl ich ein Leben lang im Bereich der Wirtschaft tätig war, gehört für mich Kunst im Allgemeinen unbedingt und unverzichtbar zur Kultur eines Landes. Es steht für mich daher außer Streit, dass Kunst und ebenso auch Kunstschaffende zu fördern sind.

An dieser Stelle möchte ich zunächst einen Blick zurück werfen, denn durch die Schaffung des Künstlerinnen- und Künstler-Sozialversicherungsfondsgesetzes hat diese Regierung wirklich eine gut überdachte Lösung gefunden. (Abg. Öllinger: So schaut es aus!) – Doch! Denn: Seit Künstlerinnen und Künstler, meine Damen und Herren, entweder eine Versicherung nach dem ASVG oder eine solche nach dem GSVG haben, bleibt ihnen ein Lebensabend in Armut wirklich erspart. (Abg. Öllinger: Wenn sie genug verdienen, sonst nicht!) – Nein!

Ich weiß nicht, ob allen bekannt ist, dass in den Jahren 2002 bis 2005 jährlich zwi­schen 700 und 1 000 neue Anträge auf Beitragszuschüsse eingereicht wurden. Ihrem Antrag, Herr Abgeordneter Dr. Zinggl und Freunde, entnehme ich aber, dass Sie Künstlerinnen und Künstler ganz einfach generell absichern wollen. Und da, meine Damen und Herren Abgeordneten von den Grünen, kann ich Ihrem Antrag nicht zustimmen, denn eine monatliche Absicherung von 900 € – oder sei es auch nur bis zu 900 € – für jeden, der sich als Künstler sieht, würde eine ganz große finanzielle Belastung darstellen – ganz zu schweigen von den administrativen Problemen, die es dadurch geben würde. Wir würden damit eine Lawine von Belastungen lostreten.

Natürlich gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, Geld flüssigzumachen. Viel schwieriger aber ist eine gerechte Verteilung, nämlich: Wie ist zu beurteilen und von wem ist zu beurteilen, was Kunst ist oder nicht? Was ich als Kunstwerk sehe, muss


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