Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 176

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Ihnen, Herr Abgeordneter Zinggl, noch lange nicht gefallen, und ebenso kann es umge­kehrt sein.

Ich weiß schon, dass es in der Natur der Sache liegt, dass Kunstschaffende speziell dann, wenn sie freiberuflich tätig sind, kein wirklich regelmäßiges Einkommen haben, aber das von Ihnen vorgeschlagene Absicherungsgesetz geht mir doch etwas zu weit, denn es sollen nach Ihrer Ansicht öffentliche Gelder dazu verwendet werden – und da sind wir dagegen!

Zur Schaffung eines solchen Gesetzes, wie Sie es in Ihrem Antrag konzipiert haben, bedarf es nicht nur eines gravierenden finanziellen Mehraufwandes, sondern eines viel besser überdachten Reglements, nämlich: Wie, wann und wer ist zu fördern? Zum Beispiel wurde auf die Rückzahlung im Falle eines Mehrverdienstes in Ihrem Antrag überhaupt verzichtet.

Ihr Gesetzesantrag ist aus heutiger Sicht unzureichend und nicht bis ins letzte Detail durchdacht. Faktum ist für mich: Kunst gehört gefördert – nur: wie Sie, werte Damen und Herren von den Grünen, sich das vorstellen, dazu können wir nicht ja sagen. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

18.31


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als vorläufig Letzter in dieser Debatte kommt Herr Abgeordneter Reheis zu Wort, und zwar für 5 Minuten. – Bitte.

 


18.31.30

Abgeordneter Gerhard Reheis (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Heute haben wir eigentlich schon mit Stolz beschlossen, dass die Ausgleichszulagenrichtsätze erhöht werden, und zwar von 690 € auf 726 €. Die Ausgleichszulage gibt nunmehr den Pensionistinnen und Pen­sionisten die Möglichkeit, einen Schritt weiter von der Armut wegzukommen.

Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Das muss natürlich nicht nur für Pensionisten gelten, sondern – über die gesamte Bevölkerung hinweg – auch für die Künstlerinnen und Künstler.

Unser Ziel muss es sein, eine generelle Grundsicherung auch im Kunstbereich einzu­führen und auch da die Armutsbekämpfung zu ermöglichen, sodass auch die Künstlerinnen und Künstler nicht am Hungertuch nagen müssen, wie es bei manchen tatsächlich ausschaut.

Die Kurien und die Bewertung der Kunst werden ja weiterhin aufrechterhalten, es kann sich hier, so wie befürchtet wird, keiner irgendwelche Förderungen beziehungsweise Sicherheiten erschleichen.

Meine Damen und Herren, die Unabhängigkeit der Künstlerinnen und Künstler, die hier angesprochen wurde, soll auch in Zukunft aufrechterhalten bleiben. Es soll nicht so sein, wie ich es aus den Äußerungen so mancher Vorredner herausgehört habe, dass der Künstler die Hand, die ihn füttert, nicht beißen darf, weil er sonst kein Geld mehr bekommt. So weit darf es nicht kommen!

Die Freiheit der Kritik – das wurde hier auch angesprochen – muss auch für den Künstler/die Künstlerin gelten. (Beifall der Abg. Mag. Muttonen und bei Abgeordneten der Grünen.)

Der Antrag der Grünen, der davon spricht, dass das „Bundesgesetz die Leistung von finanziellen Zuwendungen an im Inland pflichtversicherte Künstlerinnen und Künstler bis zu einer maximalen Höhe von monatlich 900 Euro sichern soll, wenn sie aus eigener Leistung weniger als diesen Betrag 12mal im Jahr erwerben können“, entfernt sich auch von der Existenzgrundlage, vom Existenzminimum, wenn man die Pensions-


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