Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 177

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versicherungs-, die Krankenversicherungs- und die Unfallversicherungsbeiträge ab­zieht.

Bei Ihrem Rechenbeispiel, wo Sie von einer Grundsicherung von 900 € im Monat aus­gehen, haben wir eine Beitragsgrundlage von 10 800 € pro Jahr. Abzüglich der Pen­sionsversicherungsbeiträge von 15,25 Prozent oder 1 647 €, der Krankenversiche­rungsbeiträge von 9,1 Prozent oder 982,80 € und der Unfallsversicherungsbeiträge ergibt das im Jahr 8 082,60 €. Somit kommen 673,55 € monatlich heraus.

Das Existenzminimum wurde heute von 690 € auf 726 € erhöht. Also auch darüber wird man in den nächsten Besprechungen nachdenken müssen (Abg. Öllinger: Sicher!) – gerade wenn man die Armutsbekämpfung und die Grundsicherung mit durchdenken möchte. (Abg. Öllinger: Jederzeit bereit!)

Wir werden uns auch in diese Richtung einbringen – ich ganz im Besonderen, weil ich denke, dass die Sicherheit der Künstlerinnen und Künstler sowohl in ihrer Entfaltungs­möglichkeit als auch in ihrer Ausdrucksmöglichkeit nicht behindert werden sollte.

Nochmals: Die Hand, die sie füttert, darf durchaus gebissen werden, wenn die Kritik der Künstlerinnen und Künstler das aussagen will. Und dafür stehe auch ich! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)

18.35


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 17/A dem Kulturausschuss zu.

18.35.38 13. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Schulorganisations­gesetz geändert wird (32/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält als Erster der Antragsteller, Herr Klubobmann Ing. Westenthaler, und zwar für 5 Minuten. – Bitte.

 


18.36.01

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Man kann es relativ kurz machen, weil sich im Wesentlichen die Debatte schon zum Antrag der Grünen abgespielt hat. – Die Vorteile einer niedrigeren Klassenschülerhöchstzahl liegen auf der Hand: Individualisierung, Qualitätshebung, effiziente Vermittlung, zielorientiertes Eingehen auf Fähigkeiten und Begabungen. Ich verstehe nur eines nicht: Warum sollen all diese Vorteile und all diese Argumente – und deswegen haben wir einen weiter gehenden Antrag eingebracht – nicht auch für den Bereich der Berufs­schulen, der BHS und auch der Pädagogischen Bildungsanstalten gelten? Das ist mir noch nicht ganz klar, aber das kann man im Ausschuss erläutern, denn dort gibt es ja dieselben Probleme. Ich weiß schon, dass dann immer auch Raumprobleme genannt werden und dass es sogar Ideen gibt, jetzt noch einen exzessiven Schulneubau zu forcieren.

 


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