nur sehr wenig verdienen, sind infolge dieser Mindesteinkommensgrenze ausgeschlossen. Bei Über- oder Unterschreitung der Einkommensgrenzen muss oft Jahre später der Zuschuss zurückgezahlt werden. Rückforderungen auf Grund von Unterschreitungen stellen natürlich ein besonders großes Problem dar, da dies eine Personengruppe trifft, die sowieso unter finanziellen Schwierigkeiten leidet.
Was die so genannte Künstlereigenschaft anlangt, gibt der Gesetzestext eine sehr enge Definition vor – und da gibt es auch immer wieder große Empörung und Kritik der Künstlerinnen und Künstler. Wie schaut die Situation aus, vor der wir heute stehen? – Nach monatelangen Prüfungen durch den Fonds sind mindestens 600 Künstlerinnen und Künstler von Rückforderungen in Bezug auf Pensionszuschüsse betroffen, weil sie eben das geforderte Mindesteinkommen von 3 554,57 € im Jahr 2001 nicht erreicht haben.
Rückforderungen wegen des Nichterreichens sind besonders problematisch; da gehören Maßnahmen gesetzt. Die betroffenen Personen haben in dem Glauben, die untere Einkommensgrenze zu überschreiten, einen Antrag beim Künstler-Sozialversicherungsfonds gestellt, haben vielleicht – Kollege Zinggl hat das schon angeschnitten – investiert in Ateliers, vielleicht in Vorbereitung auf ein großes Projekt, oder sie waren sonst in einer schwierigen finanziellen Lage – und nun kommen die Rückforderungen dieses Fonds. Das verschärft ihre Situation natürlich noch einmal.
Das ist grotesk, das ist inakzeptabel – und das ist auch sicherlich nicht im Sinne des Gesetzgebers. Daher muss da rasch eine Änderung herbeigeführt und ein Ausbau der sozialen Absicherung der Künstler-Sozialversicherung muss vorgenommen werden. Das ist sicherlich eine der dringendsten Aufgaben der nächsten Bundesregierung.
Nun zum Antrag der Grünen, mit dem ein KünstlerInnenabsicherungsgesetz gefordert wird: Die Intention dieses Antrages ist berechtigt, denn, wie schon gesagt, die soziale und wirtschaftliche Lage von Künstlerinnen und Künstlern liegt sehr oft im Argen, weil es bei Ihnen um oft schwankende Einkommen geht, das finanzielle Risiko hoch und ihre soziale Absicherung oft nur mangelhaft ist. Das ist sozusagen die Lebensrealität der Betroffenen.
Dieses Problem kann jedoch auch durch das von den Grünen vorgeschlagene Modell, das in vielen Punkt widersprüchlich und unausgegoren ist, nicht gelöst werden. Ich darf in diesem Zusammenhang den Kulturrat zitieren, der sagt:
„Bei näherer Betrachtung zeigen sich grundlegende Mängel. BezieherInnen einer solchen Grundsicherung bliebe fallweise weniger als das Existenzminimum, um Arbeit und Leben zu finanzieren. Zudem wird die Problematik der Mehrfachversicherung nicht unbedingt verbessert, zum Teil noch verschärft.“
Das ist also nicht sehr durchdacht. Unausgegoren und nicht durchdacht ist auch die Frage der Finanzierung, denn es gibt keine Daten, es sind keine Daten vorhanden. Daher kann die Finanzierung des Ganzen nur über den Daumen gepeilt werden.
Allerdings muss man auch sehen, dass sich die Arbeitswelt in den letzten Jahren stark verändert hat. Wir sprechen von Prekarisierung, von Flexibilisierung – und das betrifft alle Bevölkerungsgruppen. Daher treten wir von der SPÖ generell für die Einführung einer bedarfsorientierten Grundsicherung und für die nachhaltige Bekämpfung der Armut als ein Hauptziel unserer Politik ein. – Danke schön. (Beifall der SPÖ.)
18.18
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Dr. Brinek. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
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