Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll4. Sitzung / Seite 171

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Natürlich, das Künstler-Sozialversicherungsgesetz gibt es – Frau Kollegin Brinek wird das dann sicherlich verteidigen –, aber ich kann Ihnen sagen: Es gibt in der Kunst­szene kaum jemanden, der damit einverstanden wäre. Das geht doch an der Lebens­realität dieser Leute völlig vorbei! Ich nennen Ihnen jetzt nur zwei Gründe, warum dem so ist. Wenn beispielsweise eine Filmemacherin einen guten Film hinter sich gebracht hat und davon vielleicht etwas profitiert, sich aber eine Ausrüstung kauft, eine Kamera, dann kann es sehr schnell passieren, dass sie unter diese Grenze, die notwendig ist, damit man den Zuschuss für die Pension bekommt, fällt – und dann diesen Zuschuss zurückzahlen muss. Das heißt, sie hat erstens kein Geld und zweitens muss sie auch noch ihren Zuschuss zurückzahlen. Weitere Gründe, um unter diese Grenze zu fallen: Krankheiten oder Kinderbetreuung etwa.

Eine Versicherung aber, die jenen, die in Not sind, nicht hilft, ist meiner Überzeugung nach keine Versicherung!

Der viel wichtigere Grund, warum wir glauben, dass da Handlungsbedarf besteht, ist der, dass die aktiven Künstlerinnen und Künstler in keiner Weise und auch nur irgend­wie etwas davon haben. Beispiel: ein Autor, der drei Jahre lang an einem Roman schreibt und nicht weiß, ob das ein Erfolg wird. Da ist doch überhaupt kein Netz da. In Österreich gibt es viele Künstlerinnen und Künstler, die unter der Armutsgrenze leben; insgesamt ist das eine Berufsgruppe, die im untersten Einkommensviertel fast dahin­vegetiert, kann man sagen.

Ich meine, der Vorschlag, den wir gemacht haben, um einen Schritt auf diesem Gebiet zu setzen, ist einer, über den man ernsthaft diskutieren sollte, denn dieser ist wirklich durchdacht. Und dazu haben wir auch einen Finanzierungsvorschlag gemacht, ebenso einen Vorschlag, wie man Künstlerinnen und Künstlern gegenüber anderen abgrenzt; auch mit der Zahlungsmodalität haben wir uns darin auseinander gesetzt.

Jedenfalls ist das etwas, was, wie ich meine, in der kommenden Legislaturperiode, und zwar gleichgültig, wie die nächste Bundesregierung ausschauen wird, gelöst gehört.

Daher, meine Damen und Herren: Schauen Sie sich mit uns diesen Vorschlag an, denn dieser ist jedenfalls diskussionswürdig! Vielleicht finden wir gemeinsam zu einer Möglichkeit, diesbezüglich etwas zu leisten, damit dieses Problem endlich gelöst wird. So wie bisher kann es jedenfalls nicht weitergehen! – Ich danke Ihnen. (Beifall bei den Grünen.)

18.12


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Mag. Muttonen. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

 


18.12.36

Abgeordnete Mag. Christine Muttonen (SPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Ich möchte meinem Vorredner dahin gehend zustimmen, dass es massive Kritik am bestehenden System der so genannten Künstler-Sozial­versicherung gibt; diese wurde im Jahre 2000 von der ÖVP und der damaligen FPÖ beschlossen. Kritik daran ist mehr als berechtigt, denn eine adäquate soziale Absiche­rung wurde für die Künstlerinnen und Künstler damit nicht geschaffen.

Auf die bestehenden Mängel und Probleme, die daraus entstehen, haben wir immer wieder hingewiesen, und zwar gleich vom Tag der Beschlussfassung dieses Gesetzes im Jahre 2000; leider aber ist unsere Kritik und jene der Künstlerinnen und Künstler bei Ihnen von den Koalitionsparteien auf taube Ohren gestoßen.

Zur so genannten Künstler-Sozialversicherung: Das Ganze stellt lediglich einen bloßen Pensionszuschuss dar; Kranken- und Unfallversicherung sind ausgenommen. Es gibt eine Mindesteinkommensgrenze, und gerade Künstlerinnen und Künstler, die ohnedies


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