Des Weiteren
haben Sie gesagt, dass unser Primärrecht einklagbar ist, dass Tschechien
nicht den kommerziellen Betrieb aufnehmen wird, bevor die Punkte umgesetzt
sind, und dass das AKW Temelín nachgerüstet wird, et cetera.
Das sind alles
Sachen, die nicht passiert sind. Das AKW Temelín ist in den kommerziellen
Betrieb gegangen; dafür kann die Bundesregierung nichts.
Das, wofür
wir jetzt sorgen müssen, ist, dass das Versprechen, das die Bundesregierung
damals gegeben hat, nämlich, dass das einklagbar ist und wir das
durchsetzen können, auch in der Realität eingelöst wird.
Insofern werden wir dem Entschließungsantrag zustimmen und sind
gespannt auf die Erfolge dieser Klage. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
11.26
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Wöginger. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
11.26
Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Herren Bundesminister! Hohes Haus! Das AKW Temelín ist bereits seit Mitte der achtziger Jahre, also bereits seit zwei Jahrzehnten, ein Thema, das leider bis heute nicht an Aktualität und an Brisanz verloren hat.
Ich möchte zu Beginn erwähnen, dass eigentlich nach wie vor die Nullvariante unser Ziel ist und dieses Ziel auch weiterhin verfolgt werden muss. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)
Der vorliegende Fünf-Parteien-Entschließungsantrag ist eine wichtige und notwendige Maßnahme, damit die Tschechische Republik aufgefordert und angehalten wird, das Melker Protokoll einzuhalten. Darin ist festgehalten, dass in jedem Fall die Umsetzung der angeführten Sicherheitsmaßnahmen die Vorbedingung für den kommerziellen Betrieb des AKW Temelín ist.
Am 13. November 2006 wurde – und das möchte ich betonen – auf Grund einer ausdrücklichen Nachfrage von Bundesminister Pröll vom tschechischen Außenminister die endgültige Betriebsgenehmigung, also die so genannte Kollaudierung, offiziell bestätigt.
Das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein eindeutiger Vertragsbruch, eigentlich eine Provokation der Sonderklasse von den Tschechen, und daher ist dagegen schärfster Protest einzulegen. Die Sicherheitsnachbesserungen sind auch aus Sicht der Experten eindeutig und klar zu wenig erfolgt, und das stellt deshalb eine klare Verletzung der bestehenden Vereinbarungen dar.
Erst die Recherchen des oberösterreichischen Anti-Atom-Beauftragten haben die Tragweite der jüngsten Sicherheitsmängel in Temelín bestätigt. Sogar im Herzen des Atomkraftwerkes, der so genannten aktiven Zone, gibt es massive Sicherheitsprobleme. 51 von 61 Steuerungsstäben, die die wichtigste Einrichtung darstellen, um den Reaktor zum Stillstand zu bringen, haben die Vorgaben nicht erfüllt.
Die jüngsten Beschwichtigungsversuche der tschechischen Atomaufsichtsbehörde sind eine Zumutung für alle oberösterreichischen Temelín-Gegner. – Diese Worte stammen vom oberösterreichischen Landeshauptmann Josef Pühringer, den ich hier im Besonderen erwähnen möchte, weil er seit Jahrzehnten eindeutig eine massive negative Haltung gegen Temelín einnimmt. Als Bestätigung dafür möchte ich anmerken, dass es im oberösterreichischen Landtag bereits 16 Beschlüsse gegen dieses Atomkraftwerk gab.
Auf Grund all dieser Umstände ist dieser Entschließungsantrag von wesentlicher Bedeutung: Entweder es wird die Kollaudierung zurückgenommen und alle noch offenen
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