Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 37

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Des Weiteren haben Sie gesagt, dass unser Primärrecht einklagbar ist, dass Tsche­chien nicht den kommerziellen Betrieb aufnehmen wird, bevor die Punkte umgesetzt sind, und dass das AKW Temelín nachgerüstet wird, et cetera.

Das sind alles Sachen, die nicht passiert sind. Das AKW Temelín ist in den kommer­ziellen Betrieb gegangen; dafür kann die Bundesregierung nichts.

Das, wofür wir jetzt sorgen müssen, ist, dass das Versprechen, das die Bundesregie­rung damals gegeben hat, nämlich, dass das einklagbar ist und wir das durchsetzen können, auch in der Realität eingelöst wird. Insofern werden wir dem Entschließungs­antrag zustimmen und sind gespannt auf die Erfolge dieser Klage. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

11.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordne­ter Wöginger. 5 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


11.26.28

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Her­ren Bundesminister! Hohes Haus! Das AKW Temelín ist bereits seit Mitte der achtziger Jahre, also bereits seit zwei Jahrzehnten, ein Thema, das leider bis heute nicht an Aktualität und an Brisanz verloren hat.

Ich möchte zu Beginn erwähnen, dass eigentlich nach wie vor die Nullvariante unser Ziel ist und dieses Ziel auch weiterhin verfolgt werden muss. (Beifall bei ÖVP und BZÖ.)

Der vorliegende Fünf-Parteien-Entschließungsantrag ist eine wichtige und notwendige Maßnahme, damit die Tschechische Republik aufgefordert und angehalten wird, das Melker Protokoll einzuhalten. Darin ist festgehalten, dass in jedem Fall die Umset­zung der angeführten Sicherheitsmaßnahmen die Vorbedingung für den kommerziel­len Betrieb des AKW Temelín ist.

Am 13. November 2006 wurde – und das möchte ich betonen – auf Grund einer aus­drücklichen Nachfrage von Bundesminister Pröll vom tschechischen Außenminister die endgültige Betriebsgenehmigung, also die so genannte Kollaudierung, offiziell bestä­tigt.

Das ist, meine sehr geehrten Damen und Herren, ein eindeutiger Vertragsbruch, eigentlich eine Provokation der Sonderklasse von den Tschechen, und daher ist da­gegen schärfster Protest einzulegen. Die Sicherheitsnachbesserungen sind auch aus Sicht der Experten eindeutig und klar zu wenig erfolgt, und das stellt deshalb eine klare Verletzung der bestehenden Vereinbarungen dar.

Erst die Recherchen des oberösterreichischen Anti-Atom-Beauftragten haben die Trag­weite der jüngsten Sicherheitsmängel in Temelín bestätigt. Sogar im Herzen des Atom­kraftwerkes, der so genannten aktiven Zone, gibt es massive Sicherheitsprobleme. 51 von 61 Steuerungsstäben, die die wichtigste Einrichtung darstellen, um den Reaktor zum Stillstand zu bringen, haben die Vorgaben nicht erfüllt.

Die jüngsten Beschwichtigungsversuche der tschechischen Atomaufsichtsbehörde sind eine Zumutung für alle oberösterreichischen Temelín-Gegner. – Diese Worte stammen vom oberösterreichischen Landeshauptmann Josef Pühringer, den ich hier im Beson­deren erwähnen möchte, weil er seit Jahrzehnten eindeutig eine massive negative Hal­tung gegen Temelín einnimmt. Als Bestätigung dafür möchte ich anmerken, dass es im oberösterreichischen Landtag bereits 16 Beschlüsse gegen dieses Atomkraftwerk gab.

Auf Grund all dieser Umstände ist dieser Entschließungsantrag von wesentlicher Be­deutung: Entweder es wird die Kollaudierung zurückgenommen und alle noch offenen


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