Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 36

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11.22.511. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 24/A(E) der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Mag. Wilhelm Molterer, Dr. Gabriela Moser, Lutz Weinzinger, Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kollaudierung des tsche­chischen AKW Temelín (13 der Beilagen)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gelangen nun zur Debatte.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Krainer. 4 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.

 


11.23.19

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Bundes­minister! Wir haben hier einen Fünf-Parteien-Antrag, der die Regierung auffordern soll, in zwei Schritten tätig zu werden.

In Wahrheit ist „auffordern“ sogar das falsche Wort, sondern es sollte heißen, den Rü­cken stärken – nämlich auch der eigenen Position der Bundesregierung –, um gegen die Inbetriebnahme des AKW Temelín aufzutreten, und zwar in letzter Konsequenz mit einer Völkerrechtsklage, die, wie wir im Ausschuss vereinbart haben, unmittelbar nach diesem Beschluss hier vorbereitet werden wird.

Das unterstützen wir, das halten wir für richtig, und das entspricht im Prinzip auch dem, was die Bundesregierung zum dem Zeitpunkt, als das Melker Protokoll ausverhandelt wurde, auch berichtet hat.

Es hat die ÖVP am 8. Dezember 2001 ein Inserat oder viele Inserate geschaltet, wo der damalige Umweltminister Molterer, der jetzt Klubobmann der ÖVP ist, und der da­malige Bundeskanzler Wolfgang Schüssel mit Unterschrift Folgendes festgestellt ha­ben: 

Erstens: „Die österreichischen Sicherheitsforderungen werden vollinhaltlich von Tsche­chien umgesetzt.“

Zweitens: „Die Umsetzung wird von Österreich und Tschechien überwacht.“

Drittens: „Temelín geht erst in kommerziellen Betrieb, wenn die notwendigen Sicher­heitsmaßnahmen umgesetzt sind.“

Viertens: „Die Vereinbarung ist rechtsverbindlich und ... einklagbar.“

Ich gehe davon aus, dass das, was Sie damals schriftlich mit Unterschrift bekundet ha­ben, heute auch noch gilt, und insofern sehe ich auch keine Probleme, diese Klage einzubringen. Und ich gehe auch davon aus, dass sie erfolgreich sein wird, weil Ihre Unterschrift da drauf ist.

Darüber hinaus haben Sie am 12. Dezember 2001 hier im Nationalrat, und zwar in der 87. Sitzung des Nationalrates – das war in der XXI. Gesetzgebungsperiode – im We­sentlichen dasselbe gesagt, und zwar unter anderem Folgendes – ich zitiere –:

„Wir haben durchgesetzt, dass die Schlussfolgerungen als Protokoll in die Beitrittsakte aufgenommen werden.“

 


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