Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 73

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kehr zu ziehen. Trotzdem gibt es noch etliche ungelöste Punkte. Dies betrifft vor allem den Bereich des Einkaufens über das Internet, wobei gerade Plattformen wie eBay zum Tummelplatz dubioser Anbieter geworden sind, die dort ihre gefälschten Produkte anbieten. Der gutgläubige Konsument erwirbt dann mitunter nachgeahmte oder uner­laubt hergestellte Waren oder Waren, die bestimmte Rechte geistigen Eigentums ver­letzen. Er bezahlt diesen Artikel und muss dann noch erhebliche rechtliche Konse­quenzen befürchten, wenn der Zoll die Bestellung aus dem Verkehr zieht, was immer öfter passiert.

Im Jahre 2004 wurden allein in Österreich mehr als 4 Millionen Stück gefälschte Ware beschlagnahmt. Die Zollbehörden informieren dann den Rechteinhaber, und dieser kann gegen den Konsumenten vorgehen, unabhängig davon, ob dieser gutgläubig ge­handelt hat oder nicht. Es sind bereits etliche Fälle in Österreich bekannt, wo Konsu­mentinnen und Konsumenten, die über das Internet Waren gutgläubig bestellt haben, mit exorbitanten Anwaltshonoraren, die sich etwa aus Unterlassungsansprüchen erge­ben, konfrontiert waren.

Der so genannte Schnäppcheneinkauf im Internet kann somit weitreichende Folgen für die Konsumentinnen und Konsumenten haben, und wir haben bereits anlässlich der Beschlussfassung des Produktpirateriegesetzes gefordert, dass sich Österreich auf europäischer Ebene für Ausnahmebestimmungen bei Internetbestellungen einsetzt.

Ein noch größeres Problem für die Konsumenten sind aber jene gefälschten Artikel, bei denen Sicherheit und Gesundheit auf dem Spiel stehen. Ich denke da besonders an gefälschte Arzneimittel. Im Jahr 2005 wurden an Europas Grenzen immerhin 800 000 derartige Arzneimittel beschlagnahmt. Die WHO geht davon aus, dass weltweit 10 Pro­zent aller Arzneimittel nicht echt sind. Gefälschte Arzneien sind oft wirkungslos oder führen auf Grund verunreinigter Wirkstoffe zu Gesundheitsschäden, ja oft sogar zu To­desfällen.

Wir sind daher verpflichtet, zum Schutz der Bevölkerung alle geeigneten Maßnahmen zu beschließen, damit diese gefährlichen Produkte möglichst früh aus dem Verkehr ge­zogen werden.

Meine Damen und Herren! Ziel des vorliegenden Antrages ist ein jährlicher Bericht des Finanzministers über den Vollzug des Produktpirateriegesetzes, der dem Nationalrat vorgelegt wird, damit wir als Gesetzgeber rasch auf mögliche neue Entwicklungen auf diesem Gebiet sowie auf Vollzugsprobleme reagieren können. Und ich hoffe, dass sich eine möglichst breite Mehrheit hier im Hohen Haus finden wird, die diese Anliegen unterstützt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.45


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Rädler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


13.45.18

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Hohes Haus! Ich darf zunächst meiner Freude darüber Ausdruck verleihen, dass es gelungen ist, für die kommende Gesetzgebungsperiode hier in diesem Haus einen parlamentarischen Aus­schuss für Konsumentenschutz und Konsumentenfragen einzurichten. Böse Zungen könnten behaupten, das ist eigentlich wegen Kollegem Maier geschehen, weil er ja, glaube ich, in der abgelaufenen Periode mehr als 80 Anfragen gestellt hat, um ihm eine entsprechende Plattform zu bieten. Aber wir kennen uns aus der Vorarbeit dazu, und ich glaube, dass das ein gutes Instrument ist, um künftighin diese Fragen des Konsu­mentenschutzes auch entsprechend beraten zu können.

 


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