Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 85

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muss, inwieweit man schon im laufenden Wahlverfahren etwa den Verfassungs­gerichtshof zu entsprechenden Klarstellungen anrufen kann.

Ich halte das für eine wichtige Frage. Es geht vor allem darum, dass die Bevölkerung Klarheit hat und dass auch die wahlwerbenden Parteien und die Kandidaten klar wis­sen, was da passieren soll.

Dem Kollegen Freund kann ich nur sagen, er kann versichert sein, dass wir uns sehr massiv dafür einsetzen werden, dass das Wahlrecht der 16-Jährigen kommt. Wir wer­den uns diesbezüglich sehr bemühen. Ich halte das für mindestens so wichtig wie an­dere Bereiche. Kollege Freund hat sich offenbar zurückgezogen, aber wir sind dennoch interessiert, zu hören, wie die ÖVP zu diesem Antrag steht. Da noch die Redebeiträge der Kollegen Großruck und Murauer folgen, bin ich guter Hoffnung, dass sie uns das noch erklären werden und nicht nochmals eine Abhandlung über die Briefwahl vorbrin­gen werden. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Murauer: Wir werden das erklären!)

14.28


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Großruck. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort. (Rufe bei der SPÖ – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Großruck –: Vierzeiler! – Abg. Öllinger: Ein Hoch auf die große Koalition als Vierzeiler! Das wünschen wir uns!)

 


14.28.45

Abgeordneter Wolfgang Großruck (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Lieber Karl Öllinger! Hohes Haus! Es ist zweifelsohne jedem, der hier sitzt, klar, dass das Wahl­recht und die objektive Durchführung einer Wahl eines der höchsten demokratischen Güter ist. Wir sehen bei Ländern, die sich in Entwicklung befinden, wo wir als Wahl­beobachter hinfahren, wie schwer sie sich tun, ein Wahlrecht zu haben, das objektiven Kriterien standhält, geschweige denn in der Erstellung der Wählerliste, in der Auszäh­lung der Stimmen und so weiter an die Standards heranzukommen. Man sieht aber eine äußerst positive Entwicklung. Da sind wir in Österreich Gott sei Dank, muss ich sagen, schon sehr viel weiter, wenngleich es auch immer zu hinterfragen gilt: Gibt es etwas zu ändern?

Der Antrag der FPÖ wäre meiner Ansicht nach eine klassische Anlassgesetzgebung aus diesem einen Fall heraus, und ich denke, so einfach sollten wir es uns nicht ma­chen, dass wir sagen: Jetzt ändern wir das!, denn es gibt sehr wohl auch viele andere Wünsche an die Nationalrats-Wahlordnung.

Mein Freund Karl Freund hat es bereits erwähnt: Wie schaut es beispielsweise mit der Briefwahl aus? – Diese gehört in einem gesamten Paket diskutiert und meiner Meinung nach auch eingeführt. Es gehört über die Forderung der SPÖ „Wählen ab 16“ disku­tiert, wobei wir in Umfragen von Jugendlichen wissen, dass das nicht ihr Hauptthema und ihr Hauptproblem ist. – Aber auch darüber muss man reden.

Da gehört über moderne Formen der Stimmabgabe diskutiert, über E-Voting, vor allem aber auch über die Briefwahl. Über diese gehört nicht nur diskutiert, sondern sie gehört endlich einmal eingeführt, denn es geht nicht an, dass viele österreichische Staatsbür­ger von ihrem Wahlrecht durch organisatorische oder gesetzliche Maßnahmen fernge­halten werden.

Es hat sich eben herausgestellt, dass die Form der Stimmabgabe im Ausland, wie sie in der Vergangenheit war – wo man einen Zeugen brauchte und teilweise zu österrei­chischen Vertretungen gehen musste –, nicht so lückenlos und klaglos geklappt hat, wie das der Gesetzgeber vielleicht gewollt hätte. Es ist sehr kompliziert. Da machen wir


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