Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 86

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es lieber einfacher und führen die Briefwahl ein. Vereinfachen wir es ganz und entzie­hen wir nicht einem Teil der Österreicher ihr Stimmrecht!

Es geht weiter: Wie die Wählerevidenz geführt wird, wie die Gemeinden Verwaltungs­vereinfachungen durchführen können, muss man ebenso hinterfragen wie, ob es sinn­voll ist, wenn das Wählerverzeichnis zehn Tage hindurch mindestens 4 Stunden pro Tag aufgelegt werden muss – auch am Samstag und Sonntag –, wo die Erfahrung zeigt, dass am Samstag und Sonntag kein Mensch hinkommt, dass wir nur Bürokratie erzeugen – nicht mehr. Auch darüber muss man diskutieren.

Es gibt also viele Ansätze in einem gemeinsamen Paket, das diskutiert werden soll, Änderungen herbeizuführen. Da muss man über alles diskutieren, alles offenlegen, aber eine Anlassgesetzgebung, wie sie dieser Vorschlag jetzt beinhaltet, ist – wie ich glaube – nicht das Zielführende. Da gehört ein ganzes Paket geschnürt.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Weihnachten ist das Fest des Wünschens und des Friedens. Ich könnte mir vorstellen, wie sich Herr Cap seine Weih­nachtswünsche vorstellt:

Ich wünsche, liebes Christkindlein,

Lass uns bald Bundeskanzler sein.

Und schicke uns das ganze Geld,

Das uns für unsere Wünsche fehlt.

Das wünsche ich dem Christkind und Ihnen, Herr Cap. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Dr. Cap: Das war okay!)

14.32


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek:

Wieder einen Vers wir hörten,

und kein Zwischenruf ihn störte.

Als Nächster nun am Pult ganz groß

ist Herr Abgeordneter Brosz.

Bitte, Herr Abgeordneter. (Allgemeine Heiterkeit und Beifall.)

 


14.32.56

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag hat ja klarerweise einen berechtigten Hintergrund, denn so, wie die Wahlbehörden getagt haben, wie die öffentliche Diskussion rund um die Entschei­dungsfragen: Wer ist die Nachfolgepartei? Wer darf in der Bundeswahlbehörde vertre­ten sein?, gelaufen ist, hat sich die Politik – so glaube ich – nichts wirklich Gutes getan. Der Sinn müsste wohl sein, dass es in erster Linie klare Regelungen in den Gesetzen gibt. Dass die Bundeswahlbehörde interpretieren muss, welcher Partei ein Recht zu­steht, in die Bundeswahlbehörde zu entsenden, ist nicht nötig. Das kann man im Ge­setz klar festlegen.

Das Problem ist aus diesen verschiedenen Formen von wahlwerbender Partei und von politischer Partei entstanden. Selbst bei der Frage der Nachbesetzung der Volksan­waltschaft war das nicht alles so eindeutig: Auch da wäre es ziemlich klar und ein­deutig, festzulegen, welche Partei die Möglichkeit hat, zu entsenden.

Ich finde, das Erste, was wir wirklich schauen müssen, ist, dass wir in diesen Berei­chen Klarheit in den Gesetzen schaffen! Eine Wahlanfechtung wird es immer geben können, aber das ist etwas, was das Parlament machen kann. (Beifall bei den Grünen.)

Zum zweiten Punkt – dieser fehlt mir in diesem Antrag auch – hat unser Klubobmann einen Antrag eingebracht, nämlich hinsichtlich der Frage der Nationalrats-Wahlordnung


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