Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 89

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14.40.587. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine monatliche Unterstüt­zung für Frauen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, als Anerkennung für die Erziehung ihrer Kinder geschaffen wird (31/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen nun zum 7. Punkt der Ta­gesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Herr Abgeordneter Westenthaler. – Bitte.

 


14.41.27

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Noch immer gibt es in Österreich Frauen, die über 60 Jahre alt sind und nicht pensionsversorgt sind. Es sind dies – je nach Lesart und Kategorieart – mindestens 55 000 bis zu 170 000 Frauen, wenn man es großzügig erfasst. Wir haben 55 000 antragsbegründet, die tatsächlich keine Pensionsversorgung haben, weil sie Kinder erzogen haben, und zwar in einer sehr schwierigen Zeit, weil sie letztlich unsere Elterngeneration – wenn ich das aus meiner Warte so sagen darf – großgezogen haben, und das unter großem persönlichen Einsatz.

Wir haben dieses jahrzehntelange sozialpolitische Defizit, das es gegeben hat, in der letzten Pensionsreform zumindest korrigiert, verbessert, indem wir dank des Vor­schlags unserer Sozialministerin Ursula Haubner die Kindererziehungszeiten in die Pensionszeiten anrechenbar gemacht und hier eine Verbesserung der Situation ge­schaffen haben. Aber wir haben die Vergangenheit betreffend das Problem, dass wir die Erziehungsarbeit der über 60-jährigen Frauen, die der Nachkriegsgeneration ange­hören, noch gar nicht berücksichtigt haben. Es geht dabei um Frauen, die wirklich Großartiges geleistet haben, die Kinder großgezogen und dafür letztlich nichts anderes als eine Benachteiligung bekommen haben, nämlich dafür, dass sie ihre gesamte Zeit investiert haben, viel Energie investiert haben, um unsere Elterngeneration großzuzie­hen, Frauen also, die nichts machen konnten, um sich Pensionszeiten zu sichern.

In Kärnten hat es erstmals dieses Modell bereits im Jahr 2005 gegeben, wo es in Form einer Einmalzahlung von 150 € zur Auszahlung des so genannten Müttergeldes für Mütter über 60, die keine Pension haben, gekommen ist. Bis ein Jahr danach, bis Mitte 2006 sind bereits 11 000 Auszahlungen sozusagen über die Bühne gegangen.

Man muss sich vorstellen, was das bedeutet. Ich war selbst einmal in Kärnten dabei, als es zum Teil zu berührenden Szenen kam, als Frauen, die überhaupt nichts haben, die nicht einmal wissen, wie sie ihren Tagesablauf finanzieren sollen – das ist wirklich unglaublich! –, diese Einmalzahlung von 150  € bekamen. Man kann sich nicht vorstel­len, was es da für ein Strahlen, für eine Freude bei diesen Frauen darüber gibt, dass ihnen geholfen wird.

Wir glauben, dass das eine Lösung für ganz Österreich wäre. Wie gesagt, es betrifft 55 000 Frauen, wenn wir es so anlegen, wie es in unserem Antrag vorgesehen ist. Diese Frauen sollen 150 € zwölf Mal im Jahr bekommen. Sie müssen natürlich öster­reichische Staatsbürgerinnen sein – keine Frage –, die mindestens ein Kind großgezo­gen haben. Die Kosten dafür würden sage und schreibe 100 Millionen € betragen. Wenn man das vergleicht mit den Zahlen, die da jetzt „herumgeistern“, nämlich Zahlen betreffend Kosten für ein Grundeinkommen, für ein arbeitsloses Grundeinkommen oder für sonstige Nettigkeiten, wo es hinaufgeht bis zu 600 000, 700 000, 800 000, ja bis zu einer Milliarde Euro, dann muss man sagen: Im Vergleich dazu ist das ein Betrag – vor


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