Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 88

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abge­ordneter Murauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.37.23

Abgeordneter Walter Murauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine Damen und Herren! In aller Kürze: Natürlich ist es notwendig, über Wahlrecht zu diskutieren und auch eine Änderung vorzuschlagen, und ich denke, dass die einzelnen Positionen, die der Antrag vorsieht, entsprechend diskutiert gehören.

Wenn Frau Sburny gemeint hat, sie weiß nicht, was die Österreichische Volkspartei im Zusammenhang mit der Briefwahl gerne möchte, dann darf ich auf die Diskussion der neuen Verfassung hinweisen. Vielleicht blättern Sie nach, damit Sie sehen, welche Vorstellungen zur Briefwahl die Österreichische Volkspartei hat. (Abg. Sburny: Was der Herr Freund ...! Sie haben nicht zugehört!)

Ich denke, es ist schon richtig, dass wir in diesem Zusammenhang auch über die Brief­wahl reden, nämlich dass wir über viele Jahre die Möglichkeit zur Einführung der Brief­wahl in unserem Land vermissen, dass es nicht möglich war, die Sozialdemokratische Partei dazu zu bringen, die Briefwahl einzuführen. Meine Damen und Herren! Die Nicht-Wähler waren bei der letzten Nationalratswahl bereits die drittstärkste Partei – wenn man es so nennen will. Das heißt, immer mehr Wähler fühlen sich veranlasst, nicht zu wählen, sind aber auch unterwegs.

Und wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass in dieser mobilen Gesellschaft immer mehr Menschen unterwegs sind, nicht am Wahlort sind, und dass diese Menschen dann oft nicht wählen können. Wenn Gemeinderatswahl ist und man im anderen Ort ist, kann man in der einzelnen Gemeinde nicht wählen – Sie kennen das! Oder wenn man sich bei der Landtagswahl in einem anderen Land aufhält, kann man nicht wählen und ist ausgeschlossen. – Und das kann es nicht sein!

In vielen anderen vergleichbaren Ländern mit ähnlichen demokratischen Systemen oder vielleicht sogar minderen Demokratie-Verhältnissen hat man nicht nur die Brief­wahl zur Selbstverständlichkeit über Jahre hinweg erhoben, sondern auch die elektro­nische Möglichkeit, das E-Voting, bereits in Erprobung – und das in Großbritannien, Frankreich und der Schweiz! Da eröffnen sich Möglichkeiten, der Demokratie breiteren Raum zu geben und es den Wählerinnen und Wählern zu erleichtern, in einer Gesell­schaft, wie wir sie heute vorfinden, wählen gehen zu können.

Wenn wir auf der einen Seite nicht in der Lage sind, unseren Mitbürgerinnen und Mit­bürgern die Ausübung des Wahlrechts entsprechend zu erleichtern und die Hürden zu dieser Möglichkeit abzuschaffen, also auf der einen Seite Schwierigkeiten für den ös­terreichischen Staatsbürger zu beseitigen, dann können wir auf der anderen Seite nicht die Forderung aufstellen, die Ausländer, die nicht Staatsbürger sind, wählen zu las­sen – also das steht in keinem Verhältnis!

Seit vielen Jahren liegt der entsprechende Vorschlag der Österreichischen Volkspartei hier im Parlament auf. Meine Damen und Herren, wenn wir über Wahlrechtsreform und Erneuerung in diesem Zusammenhang reden, dann möchte ich es nicht verabsäumen, Sie zu ersuchen, dass wir den Missstand, nicht mittels Briefwahl wählen zu können, endlich abstellen! (Beifall bei der ÖVP.)

14.40


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Danke, Herr Abgeordneter. Sie waren der Letzte auf der Rednerliste zum 6. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort ist niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 45/A dem Ausschuss für innere Angelegenheiten zu.

 


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