Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 100

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Es ist so, dass eine Sonderrichtlinie keinerlei Rechtsstatus hat; das wissen Sie genau­so gut wie wir alle hier herinnen. Das heißt, es ist absolut nichts Verbindliches an die­ser Richtlinie.

Die Papiere wurden bereits nach Brüssel geliefert. – Das mag schon sein, aber offiziell eingereicht wurden sie bis dato noch nicht. Auf Beamtenebene passieren laufende Ver­änderungen ständig. Dass die Beamten darüber diskutieren, ist auch richtig, aber dass das Projekt schon so auf Schiene ist, dass es keinerlei Bearbeitungsmöglichkeiten mehr gibt, stimmt einfach nicht. (Zwischenruf des Abg. Freund.) Ja, es tut mir Leid, es stimmt nicht!

Wichtig ist, dass die Ziele abgesichert werden, dass das, was in diesem Programm drinnen steht, auch wirklich eine Rechtsverbindlichkeit bekommt. Momentan ist das nicht der Fall. Momentan ist es so, dass es ein wunderschönes Programm ist, eine so genannte Sonderrichtlinie, die man im Streitfall maximal zivilgerichtlich einklagen könn­te. Es hätten sich die Bauern und Bäuerinnen verdient, dass sie eine rechtliche Grund­lage haben. Das würde nur durch ein Rahmengesetz geschehen. (Beifall bei den Grü­nen.)

Warum ist dieses Programm zur ländlichen Entwicklung so wichtig? Warum ist es uns auch so wichtig? – Einer der wichtigen Punkte für uns ist: Gentechnikfreiheit als Lip­penbekenntnis ist in diesem Parlament schon, ich weiß nicht, in wie vielen, jedenfalls in x Reden vorgekommen. In dem Programm, das unsere Agrarpolitik im Zeitraum 2007 bis 2013 wesentlich steuern wird, kommt Gentechnikfreiheit witzigerweise nicht vor. Es kommt einfach nicht vor, obwohl es dem Wunsch der Bevölkerung und der Regionen entspricht.

Was wir sehr begrüßen und was wir fast begeistert angenommen haben, ist, dass es endlich eine gendergerechte Sprachweise in diesem Programm gibt, dass es eine Frauenquote gibt. Freilich, 33 Prozent entsprechen nicht wirklich den 50 Prozent Frau­enanteil in der Bevölkerung, aber es ist immerhin einmal ein guter Ansatz.

Es wird diese Frauenquote von EU-Seite wesentlich gefordert. Die Umsetzung bedeu­tet aber auch, dass wir dringend im ländlichen Bereich an der Kinderbetreuung arbei­ten müssen und auch daran, welches Rollenbild gerade in der Agrarpolitik verfestigt ist. Es kann nicht sein, dass diese tradierten Geschlechtsbilder nicht in Frage gestellt werden. (Beifall bei den Grünen.)

Weitere positive Stichwörter in diesem Programm – und genau deswegen wollen wir auch ein Rahmengesetz, damit diese positiven Stichwörter dann in der Umsetzung nicht verloren gehen – sind Umweltschutz und Alpenkonvention. Wir wissen aber nicht, inwieweit das halten wird. Es ist auch ein so genannter Begleitausschuss enthalten, der prüfen soll, wie diese Sachen umgesetzt werden, wie evaluiert wird. Die Zusam­mensetzung dieses Begleitausschusses ist momentan aber noch recht schwammig formuliert.

Wir würden uns wünschen, weil es eben eine Angelegenheit des Nationalrates sein muss, dass hier auch die politischen Parteien beteiligt werden, um eine Evaluierung zu ermöglichen, um sich über so einen langen Zeitraum anzuschauen, wie diese Geldmit­tel verteilt und bearbeitet werden und ob dies eine sinnvolle Entwicklung für uns bedeu­tet.

Die Diskussion, die vor diesem Programm in diesen verschiedenen Arbeitsgruppen ge­laufen ist, ist eine solide Basis gewesen. Es waren zahlreiche Menschen einbezogen, verschiedenste Interessengruppen, verschiedenste Institutionen. Das ist ein guter An­satz. Wir glauben aber nicht, dass deswegen ein Rahmengesetz unnötig ist, sondern


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