Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 101

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

ganz im Gegenteil, ein Rahmengesetz für die Umsetzung wäre dringend notwendig. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.24


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeord­neter Dr. Haimbuchner. – Bitte.

 


15.25.00

Abgeordneter Mag. Dr. Manfred Haimbuchner (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Pfadfindermotto lautet: Jeden Tag eine gute Tat! Und nachdem es heute schon einen Fünf-Parteien-Antrag hinsichtlich der Kollaudierung des tschechischen AKWs Temelín gegeben hat, von ganz links bis zu meinem Abgeordnetenkollegen aus Oberösterreich Lutz Weinzinger, geben wir nun dem vorliegenden Entschließungsan­trag der grünen Fraktion die Zustimmung.

Man sieht also, dass trotz der großen ideologischen und programmatischen Unter­schiede, die uns trennen, eine Sacharbeit möglich ist, und das ist für einen jungen Abgeordneten durchaus eine positive Perspektive.

Es hat sich seit einigen Jahren die Praxis ergeben, dass der Staat Aufgaben, die an und für sich dem hoheitlichen Bereich zuzuordnen wären, ausgliedert und diese dann im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung durchgeführt werden. Dies führt zu einer bedenklichen Entwicklung dahin gehend, dass jenen Bürgern, die von dieser Privatwirt­schaftsverwaltung betroffen sind, die Rechtsdurchsetzung erheblich erschwert wird.

Im Bereich der Agrarförderung erhält der Landwirt eine Mitteilung von der AMA, eine Mitteilung, die er nicht im Verwaltungsweg bekämpfen kann. Er müsste daher eine Kla­ge beim zuständigen Zivilgericht einbringen, und wir wissen, dass das mit einem er­heblichen Zeit- und Kostenrisiko verbunden ist. Wenn ein Landwirt aber einen An­spruch auf eine Förderung haben soll, dann muss er auch sein Recht schnell und kos­tengünstig durchsetzen können. Tatsächlich handelt die AMA dem Anschein nach wie eine Behörde, nur der Landwirt kann sein Recht äußerst schwer durchsetzen.

Der Landwirt soll aber nach meinem Verständnis im Bereich der Agrarförderungen nicht als Bittsteller angesehen werden. Die Förderungen stellen nämlich einen wesent­lichen Einkommensbestandteil der Landwirtschaft dar, deshalb muss dem Landwirt auch die Rechtsdurchsetzung erheblich erleichtert werden. (Beifall bei der FPÖ.)

Es geht in diesem Zusammenhang um eine Menge Geld: jährlich 1 Milliarde €. Es ist höchste Zeit, dass für die Abwicklung der Förderung entsprechende gesetzliche Rege­lungen getroffen werden, damit der Landwirt eben nicht als Bittsteller, sondern als freier Bauer zu seinem Recht kommt.

Und den Herren der ÖVP möchte ich mitteilen: Tun Sie doch nicht so, als ob Sie sich weiß Gott wie für die Landwirtschaft einsetzen! Sie haben sich in Wirklichkeit von den Landwirten schon lange entfernt! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Mag. Molterer: Das zei­gen die Wahlergebnisse, gell?)

15.27


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Scheibner. Gesetzliche Redezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


15.27.31

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Her­ren! Ja, die Landwirtschaft ist wichtig, die Rechte der Bauern sind wichtig. Es ist wich­tig, dass sie keine Bittsteller sind, das ist alles in Ordnung, und dass man Anträge auch rasch erledigen soll, keine Frage. Aber, Herr Kollege Pirklhuber, Sie stellen sich da heraus, schöpfen Ihre Redezeit mehr als die 10 Minuten aus, auch Ihre Frau Kollegin,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite