Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 114

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Also: Gehen wir es an! Schauen wir uns die Vorschläge der Novelle des Immissions­schutzgesetzes, IG-L-Novelle 2006 an. Wir werden darüber diskutieren und werden Fachleute zu Wort kommen lassen, doch schießen wir nicht übers Ziel auf Kosten un­serer Autofahrer und auf Kosten unserer Wirtschaft! (Beifall bei der FPÖ.)

16.09


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schalle für freiwillig gewählte 5 Minuten. – Bitte.

 


16.10.26

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Umwelt ist nicht nur ein Thema, das mich als Abgeordneten inter­essiert muss, sondern Umwelt ist ein Thema, das mir ganz besonders am Herzen liegt. Eine intakte Umwelt ist eigentlich das größte Gut, das wir unseren Nachkommen hin­terlassen können. Wie wichtig mir Umwelt ist, zeigt ja beispielsweise, dass es vor 13 Jahren – wenn Sie sich erinnern können – ungefähr 2 000 Biobauern gegeben hat. Jetzt sind es über 20 000, und da war ich nicht ganz unbeteiligt daran. Dies nur neben­bei, um zu zeigen, dass eine gesunde Umwelt für mich von besonderer Wichtigkeit ist.

Nun aber zu Ihrem Antrag. Generell stellt die im November 2005 beschlossene Geset­zesnovelle meiner Ansicht nach ein sehr gutes Regelwerk dar. Trotzdem bin ich nicht der Meinung, dass alle darin vorhandenen Regelungen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Gültigkeit haben müssen. Im Gegenteil! (Abg. Dr. Lichtenecker: Sehr gut!) Analog zu neuen Erkenntnissen wird es immer wieder Neuanpassungen brauchen.

Sie, meine Damen und Herren der Grünen, verlangen unter Punkt 1 Ihres Antrages so­zusagen ja nur die Streichung der letzten drei Sätze. Gerade diese erscheinen mir aber im Gesamten gesehen schon sehr wichtig, denn gerade was den Straßenverkehr an­langt ist eine vielseitige Sicht, Bewertung und Abwägung der Plus- und Minuspunkte von unverzichtbarer Bedeutung. Sie stört das Mitspracherecht des Verkehrsministers bei verkehrsbeschränkenden Maßnahmen, die vom Land erlassen werden können. Da­bei bezieht sich dieses Vetorecht des Verkehrsministers nur auf das hochrangige Stra­ßennetz, also nur auf Autobahnen und Schnellstraßen.

Haben Sie überhaupt schon einmal nachgedacht, wie die Realität aussehen könnte? Wenn der Wiener Landeshauptmann ein generelles Fahrverbot für LKW auf der A 23 verordnet, was würde dann passieren? Der ganze Verkehr würde über Niederöster­reich gehen. Was würde das für die Umwelt bedeuten? Haben Sie jetzt gesehen, dass sektorale Einschränkungen einfach einer mehrfachen Bewertung bedürfen?

Oder ein anderes Beispiel – heute schon erwähnt: Nehmen Sie die A 1, die ja mit Steu­ergeldern dreispurig ausgebaut wird, um ein sicheres Befahren mit Tempo 130 zu ge­währleisten. Dann wird aber von der jeweiligen Landesregierung eine sektorale 100-Stundenkilometer-Beschränkung verfügt, und das trotz der vielen Lärmschutzwände. Sie lassen außerdem zu, dass Österreich durch uneingeschränkte Länderverordnun­gen zu einem verkehrspolitischen Fleckerlteppich wird. Wer stellt und bewertet dann die Frage der Einhaltung der Prinzipien der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirt­schaftlichkeit?

Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was diese sektoralen, dem IG-L ent­sprechenden Hunderterbeschränkungen generell für die Autofahrer bedeuten wür­den? – Sie würden einmal mehr zu Melkkühen der Nation gemacht, denn abgesehen von den höheren Anschaffungskosten für umweltfreundliche Autos wird jeder Verstoß gegen die Hunderterbeschränkung doppelt geahndet, nämlich einerseits gemäß der Straßenverkehrsordnung und zweitens nach dem Immissionsschutzgesetz. Ich sehe schon ein, dass Verstöße geahndet werden müssen, aber das daraus lukrierte Geld


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