Also: Gehen wir es an! Schauen wir uns die Vorschläge der Novelle des Immissionsschutzgesetzes, IG-L-Novelle 2006 an. Wir werden darüber diskutieren und werden Fachleute zu Wort kommen lassen, doch schießen wir nicht übers Ziel auf Kosten unserer Autofahrer und auf Kosten unserer Wirtschaft! (Beifall bei der FPÖ.)
16.09
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Schalle für freiwillig gewählte 5 Minuten. – Bitte.
16.10
Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Umwelt ist nicht nur ein Thema, das mich als Abgeordneten interessiert muss, sondern Umwelt ist ein Thema, das mir ganz besonders am Herzen liegt. Eine intakte Umwelt ist eigentlich das größte Gut, das wir unseren Nachkommen hinterlassen können. Wie wichtig mir Umwelt ist, zeigt ja beispielsweise, dass es vor 13 Jahren – wenn Sie sich erinnern können – ungefähr 2 000 Biobauern gegeben hat. Jetzt sind es über 20 000, und da war ich nicht ganz unbeteiligt daran. Dies nur nebenbei, um zu zeigen, dass eine gesunde Umwelt für mich von besonderer Wichtigkeit ist.
Nun aber zu Ihrem Antrag. Generell stellt die im November 2005 beschlossene Gesetzesnovelle meiner Ansicht nach ein sehr gutes Regelwerk dar. Trotzdem bin ich nicht der Meinung, dass alle darin vorhandenen Regelungen bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag Gültigkeit haben müssen. Im Gegenteil! (Abg. Dr. Lichtenecker: Sehr gut!) Analog zu neuen Erkenntnissen wird es immer wieder Neuanpassungen brauchen.
Sie, meine Damen und Herren der Grünen, verlangen unter Punkt 1 Ihres Antrages sozusagen ja nur die Streichung der letzten drei Sätze. Gerade diese erscheinen mir aber im Gesamten gesehen schon sehr wichtig, denn gerade was den Straßenverkehr anlangt ist eine vielseitige Sicht, Bewertung und Abwägung der Plus- und Minuspunkte von unverzichtbarer Bedeutung. Sie stört das Mitspracherecht des Verkehrsministers bei verkehrsbeschränkenden Maßnahmen, die vom Land erlassen werden können. Dabei bezieht sich dieses Vetorecht des Verkehrsministers nur auf das hochrangige Straßennetz, also nur auf Autobahnen und Schnellstraßen.
Haben Sie überhaupt schon einmal nachgedacht, wie die Realität aussehen könnte? Wenn der Wiener Landeshauptmann ein generelles Fahrverbot für LKW auf der A 23 verordnet, was würde dann passieren? Der ganze Verkehr würde über Niederösterreich gehen. Was würde das für die Umwelt bedeuten? Haben Sie jetzt gesehen, dass sektorale Einschränkungen einfach einer mehrfachen Bewertung bedürfen?
Oder ein anderes Beispiel – heute schon erwähnt: Nehmen Sie die A 1, die ja mit Steuergeldern dreispurig ausgebaut wird, um ein sicheres Befahren mit Tempo 130 zu gewährleisten. Dann wird aber von der jeweiligen Landesregierung eine sektorale 100-Stundenkilometer-Beschränkung verfügt, und das trotz der vielen Lärmschutzwände. Sie lassen außerdem zu, dass Österreich durch uneingeschränkte Länderverordnungen zu einem verkehrspolitischen Fleckerlteppich wird. Wer stellt und bewertet dann die Frage der Einhaltung der Prinzipien der Zweckmäßigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit?
Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, was diese sektoralen, dem IG-L entsprechenden Hunderterbeschränkungen generell für die Autofahrer bedeuten würden? – Sie würden einmal mehr zu Melkkühen der Nation gemacht, denn abgesehen von den höheren Anschaffungskosten für umweltfreundliche Autos wird jeder Verstoß gegen die Hunderterbeschränkung doppelt geahndet, nämlich einerseits gemäß der Straßenverkehrsordnung und zweitens nach dem Immissionsschutzgesetz. Ich sehe schon ein, dass Verstöße geahndet werden müssen, aber das daraus lukrierte Geld
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