kommt nicht dem Bund beziehungsweise dem Straßennetz zugute, sondern es fließt völlig ungebunden den Länderkassen zu.
Da frage ich mich: Was hat da die Umwelt davon? Ich bin daher der Überzeugung, dass speziell bei Transeuropäischen Verkehrsnetzen dem Verkehrsminister ein Mitspracherecht unbedingt zusteht.
Unter Punkt 2 Ihres Antrages verlangen Sie
vordergründig nur den Austausch der Termini „anstreben“
und „einzuhalten“. Was das aber wirklich bedeutet, nämlich
eine eklatante Verschärfung für Anlagegenehmigungen, das
berücksichtigen Sie nicht. Damit in Verbindung stünde eine schwere
Bedrohung des Wirtschaftsstandortes Österreich. Trotzdem dürfen die
Anliegen des Gesundheitsschutzes keinesfalls übersehen werden, da bin ich
ganz bei Ihnen, meine Damen und Herren der Grünen. (Abg. Dr. Lichtenecker:
Das freut mich!)
In Form der Einhaltung der EU-Richtlinien und genauer
Bewertung der jeweiligen Situation muss es einfach möglich sein, die
Bevölkerung vor gesundheitsschädlichen Immissionen zu
schützen. Trotzdem dürfen wir aber nicht ein Land ohne Wirtschaftsstandorte
werden. Das IG-L soll der Gesundheit der Menschen dienen, es darf ihnen aber
auch nicht die Möglichkeit der Erwerbstätigkeit nehmen. –
Danke. (Beifall beim
BZÖ. – Abg.
Dr. Lichtenecker: Schön
und fehlerfrei gelesen!)
16.15
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.
16.16
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Vor etwas mehr als einem Jahr haben beide Regierungsparteien hier im Hohen Haus das Umweltrechtsanpassungsgesetz 2005 beschlossen. In diesem Gesetzeskonvolut waren auch einige Änderungen zum Immissionsschutzgesetz-Luft enthalten, unter anderem das auch von meinem Vorredner jetzt genannte Vetorecht für den Verkehrsminister gegen verkehrsbeschränkende Maßnahmen.
Seither müssen die Bundesländer mit dem Verkehrsminister das Einvernehmen herstellen, wenn auf Grund der Abgaswerte Tempobeschränkungen auf Autobahnen länger als drei Monate gelten sollen. Global gesehen hat dieses Umweltrechtsanpassungsgesetz für die Bundesländer eine massive Behinderung im Kampf gegen den Feinstaub gebracht. Das haben seinerzeit nicht nur die Oppositionsparteien, sondern insbesondere die Länder und auch zahlreiche Experten eindeutig festgehalten.
Wir stehen jetzt so wie alle Jahre wieder am Beginn der so genannten Feinstaubsaison. In den nächsten Monaten wird dieses Thema jahreszeitbedingt wieder einmal im Mittelpunkt der medialen Aufmerksamkeit stehen. Die Menschen auf der Straße, unsere älteren MitbürgerInnen und vor allem die Eltern kleiner Kinder werden sich ganz zu Recht fragen, wann die Politik endlich flankierende Maßnahmen zur Minderung der Feinstaubbelastung zu setzen gedenkt.
Meine geschätzten Damen und Herren! Heute diskutieren wir über einen Antrag der Grünen, der zumindest den schlimmsten Fehler der damaligen IG-Luft-Novelle durch Wegfall des Vetorechts des Verkehrsministers gegen feinstaubbedingte verkehrsbeschränkende Maßnahmen auf Autobahnen und Schnellstraßen ausmerzen möchte. Die Intention dieses Antrages ist aus unserer Sicht durchaus zu begrüßen und zu unterstützen. Die Palette an Ausnahmebestimmungen für Fahrverbote im IG-Luft ist bereits mehr als umfangreich. Es ist nicht notwendig, dass die Landeshauptleute in Ihren Maßnahmen auch noch zusätzlich durch dieses Vetorecht des Verkehrsministers behindert werden.
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