Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 120

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die Möglichkeit, dass eine Fraktion mit 20 Abgeordneten ein derartiges Prüfbegehren auf die Reise schickt. Genauso soll es hier sein.

Und dann gibt es auch die Beschränkung, dass nicht mehr als drei gleichzeitig sein dürfen. So ist es auch hier geregelt. Da geht es sogar nur um zwei gleichzeitig mög­liche Ausschüsse.

Das heißt, die Angst – das sei für allfällige Nachredner gleich einmal mitgeschickt, da braucht man dann keine Zeit mehr darauf zu verschwenden –, dass es da weiß ich wie viele gleichzeitige Ausschüsse gibt, ist unnötig, denn das würde hier auch per Gesetz, dann aber per Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates verhindert, und es würde ganz gleich funktionieren wie die entsprechenden Instrumente und Institute für den Rechnungshof. (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek übernimmt den Vorsitz.)

Das wirklich Interessante und Innovative ist aber etwas ganz anderes, denn: Was hilft denn die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit Minderheitsrecht, wenn alle Verfahrensschritte dort nur wieder mit Mehrheitsrecht beschlossen werden könnten? Und jetzt schalten wir das in völliger logischer Analogie durch: Auch dort gibt es die Möglichkeit für die Minderheit, sogar für einen einzelnen oder eine einzelne Abgeord­nete, Beweisbeschlüsse und letztlich auch – das betrifft vor allem Zeugenladungen – noch entsprechende Beweiserhebungen, wo es um Dokumente geht, selbst und als Einzelner oder als Einzelne beantragen zu dürfen. Und das ist dann wieder mit zwei beschränkt, also dass von einer Fraktion an einem Sitzungstag das nicht mehr als zwei beanspruchen dürfen. – So weit, so logisch. So weit sollten auch Ihre Ängste dann beseitigt sein. So weit, so vernünftig.

Das ist ein ganzes Paket, ist auch schon fertig erzählt, und jetzt geht es eben um die­ses „Fenster“ nach Regierungsverhandlungen. Wir gehen ja davon aus, dass das jetzt nicht explizit in einem Regierungsprogramm drinnen steht. Wir brauchen ja für diese Sache eine Zweidrittelmehrheit, aber immer nach Wahlen hätte man die Mehrheit. Diesmal darf ich auf den Kollegen Cap vertrauen, dass er dann mit dafür sorgt, dass wir das zustande bringen, genauso wie es alle jetzt öffentlich behauptet haben, und ich sehe da eigentlich überhaupt kein Hindernis, dass wir das endlich einmal durchbringen können.

Meine fünf Minuten sind auch schon wieder vorbei. Ich darf mich daher darauf be­schränken, zu sagen, dass wir zwei Untersuchungsausschüsse haben, denen man tun­lichst nichts Schlechtes mehr nachsagen, sondern sie endlich arbeiten lassen sollte.

Es bemühen sich also alle, und am Schluss werden wir draufkommen, dass wir schon viel früher diese Verfassungsänderung hätten machen sollen. (Beifall bei den Grünen.)

16.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Dr. Cap. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


16.35.12

Abgeordneter Dr. Josef Cap (SPÖ): Ich kann gleich nahtlos an die Ausführungen meines Vorredners anschließen. Er hat natürlich auch die Problematik sehr gut be­schrieben. Es geht nicht nur darum, dass es ein Minderheitsrecht hier im Hohen Haus gibt. Es wären zum Beispiel 20 Abgeordnete eine Maßzahl, die es ermöglichen würde, dass hier Oppositionsparteien, kleinere Parteien einen Untersuchungsausschuss bean­tragen könnten.

Kollege Kogler hat auch völlig zu Recht die Frage angesprochen: Wie soll dann ein von einer Minderheit einberufener Untersuchungsausschuss arbeiten und funktionieren können? Auch da muss eine Möglichkeit eingebaut werden – es kann das sein, was Kollege Kogler beschrieben hat, aber das kann man dann noch in dem Arbeitskreis,


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