Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll6. Sitzung / Seite 119

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir kommen nun zum 9. Punkt der Tagesord­nung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst einer der Antragsteller, im konkreten Fall Herr Kollege Mag. Kogler, mit einer freiwilligen Redezeitbeschränkung von 5 Minuten. – Bitte.

 


16.29.04

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Geschätzte Damen und Herren! – Ganz besonders begrüße ich den Abgeordneten Pilz, der uns schon des Längeren durch seine Anwesenheit hier beehrt hat. (Heiterkeit.)

Ich werde gleich darauf zu sprechen kommen, was die Möglichkeiten hier hinkünftig betrifft. Wir sind ja, glaube ich, noch nicht ein ganzes Drittel hier, aber die frohe Bot­schaft wäre – und jetzt komme ich zum Thema –, dass wir hinkünftig auch als Min­derheit der hier Anwesenden einen Untersuchungsausschuss einsetzen könnten, wenn wir wenigstens das Quorum für die Anwesenheit erreichen würden.

Zum Ernst der Sache: Wir haben ja zwar jetzt aktuell zwei Untersuchungsausschüsse, die ihre Arbeit bereits aufgenommen haben. Worum soll es in Zukunft gehen?

Wie immer nach Nationalratswahlen – das beobachte ich jetzt schon länger – hat man zumindest eine Mehrheit von Fraktionen, die sich alle dafür aussprechen, dass die Ein­setzung von Untersuchungsausschüssen ein Minderheitsrecht werden soll. Das ist eine hoch vernünftige Angelegenheit; ich werde mich darüber nicht verbreitern. Hier liegt jetzt ein konkreter Antrag vor, der auf die Verfassungsbestimmung des Art. 53 Abs. 1 rekurriert – Kollege Cap ist auch da; ich habe in der APA nachgelesen; er hat praktisch völlig identisch das vertreten, was in diesem Antrag nun vorliegt –, dass bereits ein Be­gehren von 20 Abgeordneten einem Beschluss zur Einsetzung eines Untersuchungs­ausschusses gleichzuhalten ist.

Das war eigentlich ein sehr weit reichender Vorschlag. Wir haben, glaube ich, ur­sprünglich immer ein Drittel gehabt, haben uns aber dann sofort gedacht: Na, hinterm Cap bleiben wir nicht!, und haben den Antrag in diese Richtung modifiziert und letzt­endlich auch eingebracht.

Jetzt aber taucht die Befürchtung auf – und entsprechende Debatten hat es schon oft gegeben –: Wenn das ein Minderheitsrecht wird, die Einsetzung von Untersuchungs­ausschüssen, dann wird das sofort exzessiv von der einen oder anderen Fraktion aus­genutzt, und wir haben praktisch nichts anderes mehr zu tun, als Untersuchungsaus­schüsse zu machen.

Ich halte das Argument für grundsätzlich falsch, auch wenn es keine Beschränkung ex lege geben würde, weil nämlich jede politische Fraktion, die halbwegs bei Vernunft ist und dann auch noch bleibt, das nicht bis zum Exzess treiben wird, denn das fällt ohnehin nur auf die Antragsteller zurück, wenn weiß ich wie viele Ausschüsse sind und in keinem geht etwas weiter. Es wäre eigentlich gar nicht notwendig, Beschränkungen vorzusehen, weil das freie Spiel der Kräfte und die politische Vernunft das selbst steuern würden; davon bin ich überzeugt.

Aber für jene, die sich da ganz unsicher sind, Frau Kollegin Fekter zum Beispiel, haben wir in diesem Vorschlag folgende Beschränkung drinnen, die sich anlehnt an bestimm­te Minderheitsrechte und Begehren für die Sonderstellungen des Rechnungshofes als Prüfabnehmer hier vom Haus. Mit Mehrheit können wir immer alles beschließen, das ist klar. Deshalb können wir auch den Rechnungshof losschicken mit einer Sonderprü­fung, mit Mehrheitsbeschluss. Wir haben aber auch, und das ist die völlige Analogie,


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