35/A der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Heizkostenausgleichsfondsgesetz (18 der Beilagen) sowie
80/A der Abgeordneten Jakob Auer, Dr. Matznetter, Neubauer, Mag. Bruno Rossmann, Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend 7. BFG-Novelle 2006 (15 der Beilagen).
Bei Punkt 8 handelt es sich um den Bericht des Umweltausschusses über den Antrag 18/A der Abgeordneten Kopf, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Emissionszertifikategesetz geändert wird (14 der Beilagen).
Zuerst lasse ich
hinsichtlich der Punkte 1 bis 3 und 5 bis 8 abstimmen.
Ich bitte jene Damen
und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist hinsichtlich dieser
Gegenstände ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Nunmehr lasse ich
bezüglich des Punktes 4 abstimmen.
Ich bitte jene Damen
und Herren, die der Abstandnahme von der Aufliegefrist hinsichtlich dieses
Gegenstandes ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. –
Das ist die erforderliche Mehrheit, und damit ist das auch mit
in die Tagesordnung aufgenommen.
Behandlung der
Tagesordnung
Präsidentin
Mag. Barbara Prammer: Es ist vorgeschlagen, die Debatte
über die Punkte 1 und 2, 3 und 4 sowie 5 und 6 der Tagesordnung
jeweils zusammenzufassen.
Wird dagegen eine
Einwendung erhoben? – Das ist nicht der Fall.
Wir gehen nun in
die Tagesordnung ein.
Redezeitbeschränkung
Präsidentin Mag. Barbara
Prammer: In der Präsidialkonferenz wurde ein Vorschlag
über Gestaltung und Dauer der Debatten zur gesamten Tagesordnung
vereinbart. Demgemäß wird eine Gesamtdauer von vier Stunden für
die Debatten der gesamten Tagesordnung vorgeschlagen, sodass sich folgende
Redezeiten ergeben: SPÖ und ÖVP je 60 Minuten, Grüne und
FPÖ je 44 Minuten sowie BZÖ 32 Minuten.
Diese Sitzung
wird vom ORF in der Zeit von 9.05 Uhr bis 13 Uhr live
übertragen.
Wir kommen
sogleich zur Abstimmung.
Ich bitte jene Damen
und Herren, die diesem Vorschlag zustimmen, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Bericht des
Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage
(12 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz,
das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz,
das Kriegsopferversorgungsgesetz 1957, das Opferfürsorgegesetz, das
Heeresversorgungsgesetz, das Impfschadengesetz, das Verbrechensopfergesetz,
das Pensionsgesetz 1965 und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert
werden (Sozialrechts-Änderungsgesetz 2007 –
SRÄG 2007) (19 d.B.)
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