Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 10

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leben steht, hat die Chance, selbst einen Beitrag zu seinem Einkommen und zu seinem Auskommen zu leisten. Daher müssen die Mittel und Wege zur Armuts­bekämpfung in Österreich unterschiedlich gestaltet sein. Es ist ein Unterschied, ob ich die Armut im Alter bekämpfe – was ich mit der Erhöhung der Mindestpensionen machen kann – oder ob ich die Armut im aktiven Erwerbsleben bekämpfe – da ist es dringend notwendig, dass bei jeder Art von Armutsbekämpfung der Weg zurück auf den ersten Arbeitsmarkt wieder gefunden wird. Daher müssen soziale Maßnahmen der Armutsbekämpfung bei jüngeren Menschen immer mit der Perspektive der Rückkehr auf den Arbeitsmarkt untrennbar verbunden sein, während bei älteren Menschen mit der Mindestpension tatsächlich das Auslangen gefunden werden muss.

Daher zeichnet sich, finde ich, langsam ein Bild ab, wie wir die österreichische Gesellschaft gegen die ärgste Armut „wasserdicht“ machen können. Wenn wir uns dazu entschließen, eine Form der sozialen Sicherung im Erwerbsleben durchzuführen, die die Existenz der Menschen garantiert, aber gleichzeitig ein Trampolin zurück in den Arbeitsmarkt darstellt, wenn es uns gelingt, einen Generalkollektivvertrag mit 1 000 € Mindestlohn für Vollzeitbeschäftigung in Österreich zu vereinbaren, und daher auch Anreize da sind, wieder zur Arbeit zu gehen, und wenn wir drittens heute gemeinsam den Schritt setzen, die Ausgleichszulage auf 726 € zu erhöhen, dann ergibt sich daraus ein Gesamtpaket zur Bekämpfung von Armut und zur Entwicklung einer größeren sozialen Gerechtigkeit in Österreich.

Ich finde, es ist ein ganz, ganz wichtiges Signal, nach innen wie nach außen, dass in Zeiten der Globalisierung, in denen viele Menschen den Eindruck haben, dass man sich gegen die großen Mächte der Weltwirtschaft nicht mehr helfen kann, das Zeichen gesetzt wird: Jawohl, eine Politik der sozialen Gerechtigkeit, eine Politik der Fairness ist möglich, und Österreich wird dafür ein Beispiel setzen mit dem Beschluss, den wir heute fassen! – Ich bin sehr froh darüber, dass uns das gelingen wird. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, man soll dabei aber ganz genau sein. Kollege Öllinger hat gestern im Ausschuss auf ein paar Härtefälle hingewiesen, das heißt, auf kleine Pensionen im Ausmaß von 705 € bis 711 €, wo sich auf Grund der Systematik ergeben könnte, dass die nicht dasselbe dazubekommen wie jene, die eine etwas höhere Pension haben. Ich meine daher, wir sollten den heutigen Tag dafür nützen, für diese Härtefälle eine Formulierung zu finden, dass hier eine Gleichbehandlung gegeben ist und Unebenheiten, die sich aus dem System ergeben, ausgeschaltet werden. Ich glaube, das ist kein großer Schritt, sondern soll nur dazu führen, dass das, was wir anstreben, nämlich dass es hier eine gleichmäßige Beteiligung gibt, auch erreicht wird. Wenn uns das heute noch gelingt, ist das, finde ich, eine sehr erfolgreiche Angele­genheit. (Beifall bei der SPÖ.)

9.15


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Neugebauer. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.

 


9.15.41

Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen! Mitglieder der Bundesregierung! Geschätzte Kollegen! Diese Bundes­regierung legt eine Regierungsvorlage vor in der guten Tradition, dass Armuts­bekämp­fung ein wichtiger Parameter der österreichischen Sozialpolitik dieser Bundes­regierung ist (Beifall bei ÖVP und BZÖ) und gerade für die Gruppe der Pensionisten vorrangig Maßnahmen zu setzen sind. Sie sind im Detail angeführt, Kollegin Aubauer wird namens unserer Fraktion dazu noch im Detail Stellung nehmen.

 


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