Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 50

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Folter, von Tod oder Sonstigem bedroht sind. Das sind subsidiär Schutzbedürftige nach § 8 des Asylgesetzes. Auch das ist eine wichtige Änderung in dieser Novelle, die heute hier beschlossen wird. – Offensichtlich ist das BZÖ auch bis zur Stunde gegen diese Ausweitung des Kreises der Betroffenen. (Abg. Scheibner: Weil das falsch ist, was Sie sagen, Herr Kollege!)

Im Übrigen darf ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Hochkommissar für Flücht­linge der Vereinten Nationen gerade diesen Punkt als gleichheitswidrig bezeichnet hat, nämlich dass bisher diese Gruppe von Menschen in Österreich vom Bezug der Familienbeihilfe beziehungsweise des Kinderbetreuungsgeldes ausge­schlossen war. – So weit, so gut, meine Damen und Herren.

Sie alle haben, nehme ich an, einen Brief von Präsident Küberl bekommen – Franz Küberl, Präsident der Caritas Österreich –, einen Brief vom 10. Dezember – Präsident Küberl scheint sich nur bedingt an das Verbot der Sonntagsarbeit zu halten –, in dem er acht wesentliche Problemgruppen von Fällen aufzeigt, die keine Einzelfälle sind, sondern jeweils eine ganze Reihe von Menschen betreffen. – Die Caritas muss es wissen, weil sie laufend mit diesen Fällen zu tun hat.

Von diesen acht Problemgruppen sind nach meiner Einschätzung, sagen wir – bei großzügiger Einschätzung – drei durch diese Novelle tatsächlich mehr oder weniger bereinigt, die fünf anderen nicht. Es fehlt mir hier die Zeit, darauf einzugehen, aber, meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP, ich bitte Sie, in Ihren Stellungnahmen dann zu sagen, wie Sie das sehen, ob in der Novelle das jetzt enthalten ist oder nicht – ich glaube, nicht – und wie Sie gedenken, mit diesem Problem umzugehen. – Ich zitiere wörtlich:

„Derzeit sind Mütter, die weder einen Wochengeldbezug haben noch auf eine Mitversicherung zurückgreifen können, ohne KBG-Bezug nicht krankenversichert! Damit sind auch ihre neugeborenen Kinder nicht krankenversichert. Mit einer rückwirkenden Gewährung des KBG-Bezuges kann dieses Defizit nicht behoben werden.“

Meine Damen und Herren von SPÖ und ÖVP! Nicht krankenversichert in Österreich, wenn auch nur vielleicht für drei Monate, für sechs Monate oder einen Zeitraum in dieser Größenordnung – das ist ja wohl nicht erträglich, und ich nehme an, auch Ihrer Meinung nach nicht. Wie gedenken Sie, das zu korrigieren?

Auf der Tagesordnung steht heute ein Abänderungsantrag der Grünen, der auch solche Fälle – nicht alle wiederum – weitgehend bereinigen würde. Aber ich kündige schon an, dass wir in dritter Lesung auch dem Initiativantrag von ÖVP und SPÖ zustimmen werden, weil er eine wesentliche Verbesserung des Status quo beinhaltet.

Meine Damen und Herren, wird das heute beschlossen, weil Weihnachten vor der Tür steht? – Sicher nicht. Die Ironie der Geschichte will es, dass ausgerechnet Sozialministerin Haubner, die ja gegen die heutige Novellierung ist, mit ihrem berühmt-berüchtigten Erlass vom August dieses Jahres die Novellierung geradezu provoziert und erzwungen hat, wenn man so will, nämlich durch den Druck der Öffentlichkeit, der über die Wochen dann langsam entstanden ist. Mein ausdrücklicher Dank gilt hier den Medien, den Zeitungen und anderen Medien, die Woche für Woche Fälle berichtet haben, die auf Grund des Haubner-Erlasses und des Fremdenrechtspaketes in Öster­reich entstanden sind (Abg. Ing. Westenthaler: Alle falsch! Alle falsch! Genau wie Ihr Fall!) und existieren. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Scheibner: Nennen Sie einen Fall! – Abg. Ing. Westenthaler: Einen einzigen Fall!)

 


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