Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll8. Sitzung / Seite 51

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Auf Grund dieses öffentlichen Drucks, meine Damen und Herren, und aus keinem anderen Grund haben wir heute glücklicherweise diese Novelle von Familienbeihilfe und Kindergeldbezug zu beschließen.

Der Haubner-Erlass hingegen ist getragen von einem Geist, den ich nur als kinder­feindlich und mütterfeindlich bezeichnen kann – freilich so weit, als Kinder oder Mütter keinen österreichischen Reisepass haben.

Der Haubner-Erlass ist getragen von der Devise, das ohnehin schon restriktive Frem­denrechtspaket so weit wie nur irgend möglich noch restriktiver auszulegen und Härtefälle dort zu erzeugen, wo sie vom Gesetz her noch gar nicht unbedingt entstehen müssten. Was schon schlimm ist, wird also durch den Haubner-Erlass noch schlimmer gemacht. Und nicht einmal vor der Verletzung von Grundrechten schreckt der Haubner-Erlass zurück, beispielsweise vor Verletzungen des Datenschutzes.

Meine Damen und Herren! Bis zuletzt, bis zu diesem Tag, soweit mir bekannt ist, ist die Frau Sozialministerin, die zuständige Ministerin für soziale Sicherheit in Österreich, nicht bereit, von ihrem Erlass zurückzugehen. Sie ist nicht bereit, entsprechende Gesetze zu initiieren. Am 30. November hat sie uns noch ausrichten lassen: Solange das BZÖ in der Regierung ist, wird dieser Erlass nicht geändert! – Nun, das hat hoffentlich ein Ablaufdatum, trotzdem meine ich: Der Geist, der aus diesem Gesetz und insbesondere aus dem Haubner-Erlass vom August spricht, ist unerträglich und für eine Ministerin für soziale Sicherheit ganz besonders unerträglich! (Beifall bei den Grünen.)

Eine Ministerin für soziale Sicherheit, die völlig desinteressiert ist an der Situation von Hunderten und Tausenden von Babys und Müttern in Österreich, geschweige denn an der Beseitigung dieses Missstandes, ist unserer Meinung nach untragbar!

Meine Damen und Herren! Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz wird im Sinne des Art. 74 B-VG das Vertrauen versagt.“

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall und Bravorufe bei den Grünen.)

11.20


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der Antrag der Abgeordneten Van der Bellen, Öllinger, Freundinnen und Freunde ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Van der Bellen, Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend Versagung des Vertrauens gegenüber der Bundesministerin für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 62/A der Abgeordneten Heidrun Silhavy, Ridi Steibl, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Familien­lastenausgleichsgesetz 1967 und das Kinderbetreuungsgeldgesetz geändert werden

 


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